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Universität Heidelberg [Hrsg.]
Akademische Mitteilungen für die Studierenden der Ruprecht-Karls-Universität zu Heidelberg: Sommer-Halbjahr 1913 — Heidelberg, 1913

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Nr. 1 (19. April 1913)
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https://doi.org/10.11588/diglit.25137#0005
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AKADEMISCHE MITTEILUNGEN
FÜR DIE STUDIERENDEN DER RDPRECHT-KARLS-UN1VERSITÄT ZU HEIDELBERG
Herausgegeben von J. Hörning
Universitäts-Buchdruckerei
Hauptstr. 55 a - Fernspr. 419


Sommer^Halhjahr 1913 Nr. 1 Samstag, 19. April 1913

Erscheint während des Semesters
wöchentlich einmal und wird allen
Studierenden u. Hochschullehrern
unentgeltlich ins Haus geliefert

Inseratenpreis für 10 Zeilen ein-
spaltig das ganze Semester 20 Mk.,
einmal 3 Mk. - Redaktionsschluss
Donnerstags mittags 12 Uhr

Die Herren Studierenden wollen in ihrem eigenen Interesse ihre Wohnung, sowie jeden
Wohnungswechsel, alsbald dem Postamt (durch unfrankierten Brief oder Postkarte, die
in den nächsten Briefkasten zu stecken oder dem Briefträger mitzugeben sind) anzeigen.

a.

b.

c.

des

Vor-

D e r Prorektor:
R. Gottlieb.

2. Frauen, die
. das Reifezeugnis einer deutschen neunstufigen
Mittelschule besitzen, aber nicht um die Immatri-
kulation nachsuchen;
. die höhere Lehrerinnenprüfung in Deutschland be-
standen haben;
eine gleichwertige im Auslande erlangte wissen-
schaftliche Vorbildung nachweisen (siehe besondere
Bekanntmachung).
Von allen kann der Nachweis einer guten sittlichen
Führung verlangt werden.
II. Die Zulassung der Hörer erfolgt durch die Imma-
trikulationskommission jeweils für ein Semester. Zum
Besuche praktischer Hebungen ist die Erlaubnis des
Institutsdirektors erforderlich. Die um Zulassung Nach-
suchenden haben sich (unter Vorlage obiger Nachweise)
auf dem Sekretariat zu melden.
III. Den Hörern wird zu ihrer Legitimation ein
Hörerschein ausgestellt, der ihnen auf der akademischen
Quästur (Hauptstrasse 52) nach Entrichtung der Gebühren
und Kollegienhonorare ausgehändigt wird.
IV. Der mit der Quittung der Quästur über die
entrichteten Honorare versehene Hörerschein ist den
Dozenten zur Antestierung und Eintragung in die In-
skriptionsliste vorzulegen.

Engerer Senat.
B ekanntmachung.
Das Prorektorat der Universität für das Studienjahr
Ostern 1913/14 ist heute an
Herrn Geh. Hofrat Professor Dr. Rudolph Gottlieb
übergegangen.
Die Studierenden setzen wir hiervon in Kenntnis.
Heidelberg, den 19. März 1913.
Der Prorektor:
v. Lilienthal.

Jeden Freitag haben sich dann die an den vorher-
gegangenen Tagen Angemeldeten zu einer den Einzelnen bei
der Anmeldung bekannt gegebenen Stunde auf dem Sekre-
ta riat in die Matrikel ein zu zeichn en und sich sodann
am folgenden Samstag um 12 Uhr zu einer durch den
Prorektor abzuhaltenden Schlussfeierlichkeit in der Aula
einzufinden.
Bei der Anmeldung sind vorzulegen:
1. von Inländern:
Abgangszeugnis von der Schule und von den etwa schon
besuchten Hochschulen,
ausserdem polizeiliches Führungsattest, wenn die Auf-
nahme hier nicht unmittelbar nach dem Abgang von
der Schule oder Hochschule stattfindet;
2. von Ausländern:
äusser diesen Zeugnissen Pass oder Heimatschein.
Heidelberg, den 15. April 1913.
Der Prorektor:
R. Gottlieb.

Akademisches Direktorium.
Bekanntmachung.
Nichtimmatrikulierte Personen können die
lesungen nur unter den nachstehenden Voraussetzungen
besuchen:
I. Als Hörer können zum ständigen Besuch von Vor-
lesungen zugelassen werden:
1. Männer von genügender Vorbildung, die reiferen
Alters sind und nicht immatrikuliert werden können,

Unbemittelte i , „ ..
durch besondere Fähigkeiten, Fleiss und ein sittliches Be-
tragen auszeichnen, können von der Bezahlung der Unter-
richtshonorare ganz oder zur Hälfte befreit werden.
Die Befreiungsgesuche sind beim engeren Senate
einzureichen.
Wer im ersten Studiensemester um Befreiung nach-
sucht, hat der Eingabe beizufügen:
1. das Schulzeugnis, aufgrund dessen die Immatri-
kulation erfolgt ist,

Engerer Senat.
Bekanntmachung.
Den reichsausländischen Studierenden ist das
Belegen der Plätze in den Auditorien und in den
Instituten im Sommersemester vom 1. Mai ab, im Winter-
semester vom 1. November ab gestattet.
erg, den 14. März 1913.
Der Prorektor:
v. Lilienthal.

Engerer Senat.
Bekanntmachung.
Die Befreiung von Zahlung der Unterrichts,
honorare betr.
Inländer (Reichsangehörige), die sich

Immatrikulations-Kommission.
B e k a n n t m a c h u n g.
Die Immatrikulation findet in den ersten Wochen
Semesters am Schlüsse jeder Woche statt.
Anmeldungen zur Immatrikulation werden nur an den
vier ersten Wochentagen, Montag bis Donnerstag
angenommen. Sie sind unter Uebergabe der erforderlichen
Zeugnisse in der Kanzlei während der Stunden von 8 bis
12 Uhr zu bewirken.
 
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