1899/1900
Heidelberger Akademische Mitteilungen
Nr. 5
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Zur Beachtung!
Die Herren Professoren, Dozenten und Studieren-
den werden ergebens! gebeten, von unpünktlicher Zu-
stellung der „Akademischen Mitteilungen“ sowie von
Wohnungsänderungen uns gell, sofort benachrichtigen
zu wollen; auch bitten wir die nicht immatriku-
lierten Hörer und Hörerinnen, die das Blatt zu er-
halten wünschen, um Angabe ihrer Wohnungen.
Auswärts wohnende Studierende wollen die Num- »
mern entweder jeweils Samstags bei der Geschäfts- £
stelle abholen oder das Blatt durch die Post (beim |
Postamt des Wohnortes) bestellen; Postzeitungs-Preis- |
liste Nr. 55, Bezugspreis 75 Pfg., wovon gegen Vor- »
zeigung der Postquittung 60 Pfg. rückvergütet werden, g
Beiträge für unsere Zeitschrift, welche studen- £
tische Angelegenheiten behandeln, werden gern entgegen-
genommen. |
Hochachtungsvoll
J. Hörning, Universitäts-Buehdruekerei |
Hauptstrasse 55. ||
Akademisches Direktorium.
Die Unfallversicherung für Angehörige der
Hochschule betr.
Zufolge Erlasses Grossh. Ministeriums der Justiz, des
Kultus und Unterrichts vom 17. Juli 1897 Nr. 14087 ist
mit dem Allgem. Deutschen Versicherungs-Verein in Stutt-
gart ein Unfall-Versicherungs-Vertrag für Angehörige der
hiesigen Universität abgeschlossen worden, nach Massgabe
der nachstehenden Bestimmungen:
Der Allgemeine Deutsche Versicherungs-Verein in Stutt-
gart versichert diej enigen Studierenden der Univer-
sität Heidelberg, welche am chemischen und
physikalischen Unterrichte teilnehmen, gegen Un-
fälle, die ihnen während des Unterrichts, bei Vornahme von
Hebungen, oder bei Exkursionen, die in Begleitung eines
Lehrers stattfinden, zustossen sollten:
Als Entschädigung leistet der Verein:
a) bei bleibender gänzlicher Arbeitsunfähigkeit eine jähr-
liche Rente aus 20000 Mark oder eine dieser Rente ent-
sprechende Abfindungssumme;
b) bei bleibender teilweiser Arbeitsunfähigkeit eine der
lit. a entsprechende, nach dem Grade der Arbeitsunfähigkeit
zu bemessende jährliche Rente oder eine dieser Rente ent-
sprechende Abfindungssumme.
Im Falle bleibender und dem Grade nach unveränder-
licher, durch sichtbare Körperverletzung hervorgerufener In-
validität wird anstatt der Rente das versicherte Kapital be-
zahlt.
Die Prämie der Studierenden, welche bei der
Q u ä s t u r beim Belegen der Vorlesungen und
Hebungen p r ä n u m e r a n d o zu bezahlen ist, beträgt für
das Semester:
a) für das grosse chemische Praktikum . . Mk. 3.—
b) „ „ „ physikalische „ . . „ —.75
c) für Studierende, die nur an zwei Nachmit-
tagen der Woche 2—3 Stunden im
physikalischen Institut arbeiten . . Mk. —.20
d) „ Studierende, die nur an chemischen und
physikal. Experimental - Vorträgen
teilnehmen.„ — .10
Diejenigen Studierenden, welche das grosse chemische
Praktikum und das kleine physikalische Praktikum besuchen,
bezahlen nur die für ersteres angesetzte Gebühr von 3 Mk.
Die Versicherung tritt mit demjenigen Zeitpunkt in
Kraft, an welchem sich der zu Versichernde zu den Vor-
lesungen bezw. Hebungen in die offizielle Liste des be-
treffenden Herrn Dozenten eingetragen hat.
Indem wir hiervon den betr. Studierenden Kenntnis
geben, bemerken wir, dass die Versicherung für die
Studierenden obligatorisch gemacht ist.
Heidelberg, den 15. Oktober 1898.
Der Prorektor:
Br. Kehrer.
Robert Bunsen.
Nach einer Photographie des Hofphotographen M. Kögel (Ed. Schultze).
Hochschulnachrichten.
Heidelberg, 17. November 1899.
* Trauerfeier für Bunsen. Da der 16. August, der
Todestag Robert Wilhelm Bunsens, in die Hochschulferien
fiel, so veranstaltete die Universität am Samstag, den Ilten
November in der Aula eine :>Trauerfeier, die einen des gros-
sen Toten würdigen Verlauf nahm. Erschienen waren die
Spitzen der hiesigen staatlichen und städtischen Behörden,
das Offizierskorps, der Lehrkörper unserer Hochschule, eine
grosse Anzahl Studierender, die Chargierten der Verbin-
dungen in Trauerwichs, sowie eine stattliche Zahl von Damen.
Die Regierung war durch Geh. Rat Arnsperger vertreten.
Von der Schwester-Universität Freiburg waren der gegen-
wärtige Prorektor, Professor Dr. Stein mann, und Professor
Dr. K i 1 i a n i, von der technischen Hochschule in Karlsruhe
Geh. Rat Dr. Engler und Hofrat Dr. Bunte anwesend.
Die Universität Marburg, an welcher Bunsen bereits im
Jahre 1838 als Professor thätig war, hatte den Geh. Regie-
rungsrat Zincke entsandt. Der Akt wurde weihevoll ein-
geleitet durch die „Trauermusik beim Tode Siegfrieds“ aus
der „Götterdämmerung“. Alsdann hielt Herr Geheime Rat
Curtius die Gedächtnisrede, in der er in meisterhafter
Weise ein Bild von dem Leben und Wirken des unvergess-
lichen Gelehrten entrollte. Der Wortlaut der vortrefflichen
Rede wird zusammen mit den am Grabe Bunsen’s seitens
der Vertreter unserer Hochschule gesprochenen Worten dem-
Heidelberger Akademische Mitteilungen
Nr. 5
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Zur Beachtung!
Die Herren Professoren, Dozenten und Studieren-
den werden ergebens! gebeten, von unpünktlicher Zu-
stellung der „Akademischen Mitteilungen“ sowie von
Wohnungsänderungen uns gell, sofort benachrichtigen
zu wollen; auch bitten wir die nicht immatriku-
lierten Hörer und Hörerinnen, die das Blatt zu er-
halten wünschen, um Angabe ihrer Wohnungen.
Auswärts wohnende Studierende wollen die Num- »
mern entweder jeweils Samstags bei der Geschäfts- £
stelle abholen oder das Blatt durch die Post (beim |
Postamt des Wohnortes) bestellen; Postzeitungs-Preis- |
liste Nr. 55, Bezugspreis 75 Pfg., wovon gegen Vor- »
zeigung der Postquittung 60 Pfg. rückvergütet werden, g
Beiträge für unsere Zeitschrift, welche studen- £
tische Angelegenheiten behandeln, werden gern entgegen-
genommen. |
Hochachtungsvoll
J. Hörning, Universitäts-Buehdruekerei |
Hauptstrasse 55. ||
Akademisches Direktorium.
Die Unfallversicherung für Angehörige der
Hochschule betr.
Zufolge Erlasses Grossh. Ministeriums der Justiz, des
Kultus und Unterrichts vom 17. Juli 1897 Nr. 14087 ist
mit dem Allgem. Deutschen Versicherungs-Verein in Stutt-
gart ein Unfall-Versicherungs-Vertrag für Angehörige der
hiesigen Universität abgeschlossen worden, nach Massgabe
der nachstehenden Bestimmungen:
Der Allgemeine Deutsche Versicherungs-Verein in Stutt-
gart versichert diej enigen Studierenden der Univer-
sität Heidelberg, welche am chemischen und
physikalischen Unterrichte teilnehmen, gegen Un-
fälle, die ihnen während des Unterrichts, bei Vornahme von
Hebungen, oder bei Exkursionen, die in Begleitung eines
Lehrers stattfinden, zustossen sollten:
Als Entschädigung leistet der Verein:
a) bei bleibender gänzlicher Arbeitsunfähigkeit eine jähr-
liche Rente aus 20000 Mark oder eine dieser Rente ent-
sprechende Abfindungssumme;
b) bei bleibender teilweiser Arbeitsunfähigkeit eine der
lit. a entsprechende, nach dem Grade der Arbeitsunfähigkeit
zu bemessende jährliche Rente oder eine dieser Rente ent-
sprechende Abfindungssumme.
Im Falle bleibender und dem Grade nach unveränder-
licher, durch sichtbare Körperverletzung hervorgerufener In-
validität wird anstatt der Rente das versicherte Kapital be-
zahlt.
Die Prämie der Studierenden, welche bei der
Q u ä s t u r beim Belegen der Vorlesungen und
Hebungen p r ä n u m e r a n d o zu bezahlen ist, beträgt für
das Semester:
a) für das grosse chemische Praktikum . . Mk. 3.—
b) „ „ „ physikalische „ . . „ —.75
c) für Studierende, die nur an zwei Nachmit-
tagen der Woche 2—3 Stunden im
physikalischen Institut arbeiten . . Mk. —.20
d) „ Studierende, die nur an chemischen und
physikal. Experimental - Vorträgen
teilnehmen.„ — .10
Diejenigen Studierenden, welche das grosse chemische
Praktikum und das kleine physikalische Praktikum besuchen,
bezahlen nur die für ersteres angesetzte Gebühr von 3 Mk.
Die Versicherung tritt mit demjenigen Zeitpunkt in
Kraft, an welchem sich der zu Versichernde zu den Vor-
lesungen bezw. Hebungen in die offizielle Liste des be-
treffenden Herrn Dozenten eingetragen hat.
Indem wir hiervon den betr. Studierenden Kenntnis
geben, bemerken wir, dass die Versicherung für die
Studierenden obligatorisch gemacht ist.
Heidelberg, den 15. Oktober 1898.
Der Prorektor:
Br. Kehrer.
Robert Bunsen.
Nach einer Photographie des Hofphotographen M. Kögel (Ed. Schultze).
Hochschulnachrichten.
Heidelberg, 17. November 1899.
* Trauerfeier für Bunsen. Da der 16. August, der
Todestag Robert Wilhelm Bunsens, in die Hochschulferien
fiel, so veranstaltete die Universität am Samstag, den Ilten
November in der Aula eine :>Trauerfeier, die einen des gros-
sen Toten würdigen Verlauf nahm. Erschienen waren die
Spitzen der hiesigen staatlichen und städtischen Behörden,
das Offizierskorps, der Lehrkörper unserer Hochschule, eine
grosse Anzahl Studierender, die Chargierten der Verbin-
dungen in Trauerwichs, sowie eine stattliche Zahl von Damen.
Die Regierung war durch Geh. Rat Arnsperger vertreten.
Von der Schwester-Universität Freiburg waren der gegen-
wärtige Prorektor, Professor Dr. Stein mann, und Professor
Dr. K i 1 i a n i, von der technischen Hochschule in Karlsruhe
Geh. Rat Dr. Engler und Hofrat Dr. Bunte anwesend.
Die Universität Marburg, an welcher Bunsen bereits im
Jahre 1838 als Professor thätig war, hatte den Geh. Regie-
rungsrat Zincke entsandt. Der Akt wurde weihevoll ein-
geleitet durch die „Trauermusik beim Tode Siegfrieds“ aus
der „Götterdämmerung“. Alsdann hielt Herr Geheime Rat
Curtius die Gedächtnisrede, in der er in meisterhafter
Weise ein Bild von dem Leben und Wirken des unvergess-
lichen Gelehrten entrollte. Der Wortlaut der vortrefflichen
Rede wird zusammen mit den am Grabe Bunsen’s seitens
der Vertreter unserer Hochschule gesprochenen Worten dem-