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Universität Heidelberg [Hrsg.]
Akademische Mitteilungen für die Studierenden der Ruprecht-Karls-Universität zu Heidelberg: Winter-Halbjahr 1899/1900 — Heidelberg, 1899-1900

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Nr. 18 (3. März 1900)
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https://doi.org/10.11588/diglit.68880#0141
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Akademische Mitteilungen
FÜR DIE
STUDIERENDEN DER RUPRECHT-KARLS-UNIVERSITÄT HEIDELBERG.
HERAUSGEGEBEN VON J. HÖRNING, UNIVERSITÄTS-BUCHDRUCKEREI
Febnsprecheb 119 HEIDELBERG Hauptstbasse 55 a.
Erscheint wöchentlich und wird unentgeltlich und frei allen Studierenden und Lehrern der Hochschule zugestellt.
Preis bei der Post vierteljährlich 75 Pfg. ausschliesslich Bestellgebühr.
Winter-Halbjahr 1899/1900. Nr. 18. Samstag, 3. März 1900.

Bekanntmachungen. der Universitäts-Behörden.

Engerer Senat.
Nach einer Mitteilung des Herrn Präsidenten des Kaiser-
lichen Patentamts haben die Anmeldungen zum Patent-,
Waarenzeichen- und Gebrauchsmusterschutz in den letzten
Jahren in solcher Progression zugenommen, dass z. Zt. mehr
als 500 Beamte im Patentamt angestellt sind.
Für die nächsten Jahre ist eine weitere Zunahme der
Geschäfte als höchst wahrscheinlich anzunehmen.
Die Berufung weiterer, insbesondere technischer Beamten
ist zur Zeit notwendig und auch für die nächste Zeit in Aus-
sicht zu nehmen. Da Anmeldungen nur in geringer Zahl
vorliegen, würden weitere Bewerbungen sehr erwünscht sein.
Die Anstellungsbedingungen für die verschiedenen Kate-
gorien von höheren Beamten, welche im Patentamt Verwen-
dung finden können, werden nachstehend bekannt gemacht.
I. 1) als technische Hülfsarbeiter:
a) Reifezeugnis eines Gymnasiums, Realgymnasiums,
Realschule I. Ordnung oder einer gleichstehenden
Lehranstalt.
b) Besuch einer Hochschule (technischer Hochschule,
Universität etc.) während eines Zeitraums von
mindestens sechs Semestern als ordentlicher
Hörer.
c) Mindestens einjährige Praxis (in Fabriken, Labo-
ratorien etc.).
Besoldung: Während der diätarischen Beschäftigung
jährlich 2400 — 3000 Mk.; nach definitiver Anstel-
lung: 2400—4800 Mk. und 900 Mk. Wohnungsgeld-
zuschuss.
2) als technische Referenten (mit Referaten tech-
nischer Mitglieder betraut):
a) Reifezeugnis eines Gymnasiums, Realgymnasiums,
Realschule I. Ordnung oder einer gleichstehenden
Lehranstalt.
b) Besuch einer Hochschule (technischen Hochschule,
Universität etc.) als ordentlicher Hörer. Ab-
legung einer Fachprüfung oder Staatsprü-
fung, durch welche die Qualifikation zur Beklei-
dung von Stellen im höheren technischen Staats-
dienst erreicht wird (z. B. als Regierungsbaumeister,
Bergassessor oder dergl.) und mehrjährige Praxis.
Von dem Erfordernis einer Fach- oder Staats-
prüfung kann ausnahmsweise abgesehen werden,
wenn dafür eine längere Praxis nachgewiesen wird,
welche für die Erlangung tüchtiger Fachkenntnisse
Gewähr bietet.
Besoldung: Während der diätarischen Beschäftigung:
3600—4500 Mk. Jahresremuneration; bei Anstellung
als technisches Mitglied, womit der Titel als kaiser-

licher Regierungsrat verbunden ist: 4500 — 7500 Mk.
Gehalt und 900 Mk. Wohnungsgeldzuschuss.
Für die Stellen der technischen Beamten besteht ein
laufender Bedarf.
II. Für die Stellen rechtskundiger Beamter ist ein regel-
mässiger Bedarf nicht Vorhände.,)“jedoch kann die No-
tierung in Aussicht gestellt werden:
a) Assessoren; welche nach Ablegung eines guten
Examens eine etwa 1—2jährige Praxis zurück-
gelegt haben, für die Stellen rechtskundi-
ger Hülfsarbeiter.
Besoldung: 2000—4500 Mk.
b) richterlichen Beamten, Staatsanwälten
und ähnlichen juristisch vor gebildeten
Beamten, welche nach Ablegung eines guten
Examens eine etwa zehnjährige Praxis zurückgelegt
haben, für die Stellen hauptamtlicher
Mitglieder (Abteilungsvorsitzenden und Mit-
glieder der Beschwerdeabteilung).
Besoldung: 4500—7500 Mk. Gehalt, 1000 Mk. Funk-
tionszulage und 900 Mk. Wohnungsgeldzuschuss.
Heidelberg, den 28. Februar 1900.
Der Prorektor:
Osthoff.

Akademisches Direktorium.
Das Vorlesungsverzeichnis für das Sommersemester 1900
ist erschienen und kann gegen Vorzeigen der Legitimations-
karte auf der Universitäts-Kanzlei in Empfang genommen
werden.
Heidelberg, den 21. Februar 1900.
Der Prorektor:
Osthoff.
Grossh. Bad. Universitäts-Bibliothek
Heidelberg.
In der Zeit vom 1. bis 7. März sind der Instruktion
gemäss sämtliche aus der Universitäts-Bibliothek ent-
liehenen Bücher zurückzuliefern. An diesen Tagen findet
kein Ausleihen statt, dagegen ist das Lesezimmer wie ge-
wöhnlich zur Benützung geöffnet.
Heidelberg, den 20. Februar 1900.
Grossh. Direktion
Zangemeister.
 
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