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Universität Heidelberg [Hrsg.]
Akademische Mitteilungen für die Studierenden der Ruprecht-Karls-Universität zu Heidelberg: Winter-Halbjahr 1899/1900 — Heidelberg, 1899-1900

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Nr. 5 (18. November 1899)
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https://doi.org/10.11588/diglit.68880#0037
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Akademische Mitteilungen
FÜR DIE
STUDIERENDEN DER RUPRECHT-KARLS-UNIVERSITÄT HEIDELBERG.
HERAUSGEGEBEN VON J. HÖRNING, UNIVERSITÄTS-BUCHDRUCKEREI
Febnspbecheb 119 HEIDELBERG Hauptstbasse 55 a.
Erscheint wöchentlich und wird unentgeltlich und frei allen Studierenden und Lehrern der Hochschule zugestellt.
Preis bei der Post — Postzeitungs-Preisliste Nr. 55 — vierteljährlich 75 Pfg. ausschliesslich Bestellgebühr.
Winter-Halbjahr 1899/1900. Nr. 5. Samstag, 18. November 1899.
B^arnntmachungen der Universitäts-Behörden.

1 .in in at riknl ati .ons-K.ommi ssi oti .
Der dritte und letzte Immatrikulationstermin ist auf
Samstag, den IS. November 1899, Nachm. 3 Uhr
festgesetzt, und werden die noch nicht inscribierten Herren
Studierenden ersucht, an diesem Tage sich in der Aula
einzufinden.
Wir fügen dabei noch besonders an,
1. dass die Abgabe der Legitimationspapiere etc. zur
Erlangung des akademischen Bürgerrechts nicht ge-
nügt, letzteres vielmehr nur durch die eigenhändige
Inscription in das Matrikelbuch erworben wird und
2. dass gemäss § 3 der akademischen Vorschriften nach
dem obigen Termin sich Meldende nur dann noch
zur Immatrikulation zugelassen werden können, wenn
sie die Verspätung durch Hinderungsgründe zu ent-
schuldigen vermögen.
Die Herren Studierenden werden daher ausdrücklich
darauf aufmerksam gemacht, dass nach, dem bezeichneten
Termin die Immatrikulation nur dann vorge-
nommen werden wird, wenn triftige Gründe das
Erscheinen an den geordneten Terminen unmög-
lich gemacht haben.
Heidelberg, den 8. November 1899.
Der Prorektor:
Osthoff.
Akademisches Direktorium.
Nach § 15 der akademischen Vorschriften sind die Stu-
dierenden verpflichtet, der akademischen Behörde bei der Auf-
nahme ihre Wohnungen anzuzeigen und ihr über
einen Wechsel derselben jeweils binnen drei
Tagen Mitteilung zu machen.
Die Studierenden werden daher aufgefordert, ihren et-
waigen Wohnungswechsel binnen obiger Frist auf dem
Sekretariate anzuzeigen.
Die Unterlassung kann disziplinär geahndet werden und
ist ausserdem, wenn das Aufsuchen der Wohnung durch einen
Oberpedell nötig wird, an den betreffenden Beamten die
Ganggebühr von 1 Mark zu entrichten.
Heidelberg, den 15. Oktober 1899.
Der Prorektor:
Osthoff.

Akademisches Direktorium.
Zur
Feier des Geburtstages des Wiederherstellers der Universität
des
Höchstseligen Grossherzogs Karl Friedrich
verbunden mit der Akademischen Preisverteilung findet
am Mittwoch, den 22. November, vormittags 11 Uhr ein
Festakt
in der Aula, nachmittags 2 Uhr ein
Fest m a h I
im Saalbau (Museum) statt.
Die Herren Studierenden werden hierzu eingeladen mit
dem Bemerken, dass sich die Teilnehmer am Festessen
längstens bis zum 20. d. Mts., nachmittags in die in
der Wirtschaft des Saalbaus (Museum) aufliegende Liste ein-
zutragen haben.
Heidelberg, den 1. November 1899.
Der Prorektor:
Osthoff.

Der mit dem Archäologischen Institut verbundene, von
Herrn E. Idler geleitete
Zeichenkurs
findet statt Samstags von 2x/2—4 Uhr.
Die Direktion des archäol. Instituts:
v. Duhn.

* Der Ausschuss der Studentenschaft im laufenden
Winterhalbjahr besteht aus folgenden Herren:
Stud. iur. A. Münchmeyer, Vorsitzender, Hauptstrasse 162
Stud. phil. W. Messerschmidt, Schriftführer, Grosse Man-
telgasse 10
Stud. phil. J. Meyer, Rechner, Hauptstrasse 30
Stud. iur. K. v. Monroy, Vertreter des S.-C., Untere Str. 25
Stud. iur. F. Fielitz, Vertreter des D.-C.. Karlstrasse 10
Stud. theol. V. Renner, Vertreter der übrigen Korporationen,
Untere Strasse 25
Stud. iur. A. Klingel, Vertreter der Nichtinkorporierten,
Plöck 68.
 
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