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Universität Heidelberg [Hrsg.]
Akademische Mitteilungen für die Studierenden der Ruprecht-Karls-Universität zu Heidelberg: Winter-Halbjahr 1900/01 — Heidelberg

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Akademische Mitteilungen
FÜR DIE
STUDIERENDEN DER RUPRECHT-KARLS-UNIVERSITÄT HEIDELBERG.
HERAUSGEGEBEN VON J. HÖRNING, UNIVERSITÄTS-BUCHDRUCKEREI
Fernsprecher 119 HEIDELBERG Hauptstrasse 55 a,
Erscheint wöchentlich und wird unentgeltlich und frei allen Studierenden und Lehrern der Hochschule zugestellt.
Preis bei der Post vierteljährlich 75 Pf", ausschliesslich Bestellgebühr.
Winter-Halbjahr 1900/1901. Nr. 4. Samstag, 10. November 1900.
Bekan.ntmacliun.geii der Universitäts-Behörden.
Immatrikulations-Kommission. Akademisches Direktorium.

Der dritte und letzte.Immatrikulationstermin ist auf
Samstag, den 17. November 1900, Nachm. 3 Uhr
festgesetzt, und werden die noch nicht inscribierten Herren
Studierenden ersucht, an diesem. Tage sich in der Aula
einzufinden.
Wir fügen dabei noch besonders an,
1. dass die Abgabe der Legitimationspapiere etc. zur
Erlangung des akademischen Bürgerrechts nicht ge-
nügt, letzteres vielmehr nur durch die eigenhändige
Inscription in das Matrikelbuch erworben wird und
2. dass gemäss § 3 der akademischen Vorschriften nach
dem obigen Termin sich Meldende nur dann noch
zur Immatrikulation zugelassen werden können, wenn
sie die Verspätung durch Hinderungsgründe zu ent-
schuldigen vermögen.
Die Herren Studierenden werden daher ausdrücklich
darauf aufmerksam gemacht, dass nach dem bezeichneten
Termin die Immatrikulation nur dann vor ge-
nommen werden wird, wenn triftige Gründe das
Erscheinen an den geordneten Terminen unmög-
lich gemacht haben.
Heidelberg, den 7. November 1900.
Der Prorektor:
H. Rosenbusch.

Akademisches Direktorium.
Nach § 15 der akademischen Vorschriften sind die Stu-
dierenden verpflichtet, der akademischen Behörde bei der Auf-
nahme ihre Wohnungen anzuzeigen und ihr über
einen Wechsel derselben jeweils binnen drei
Tagen Mitteilung zu machen.
Die Studierenden werden daher aufgefordert, ihren et-
waigen Wohnungswechsel binnen obiger Frist auf dem
Sekretariate anzuzeigen.
Die Unterlassung kann disziplinär geahndet werden und
ist ausserdem, wenn das Aufsuchen der Wohnung durch einen
Oberpedell nötig wird, an den betreffenden Beamten die
Ganggebühr von 1 Mark zu entrichten.
Heidelberg, den 15. Oktober 1900.

Zur
Feier des Geburtstages des Wiederherstellers der Universität
des
Höchstseligen Grossherzogs Karl Friedrich
verbunden mit der Akademischen Preisverteilung findet
am Donnerstag, 22. November, vormittags 11 Uhr ein
Festakt
in der Aula, nachmittags 2 Uhr ein
Festmahl
im Städtischen Saalbau statt.
Die Herren Studierenden werden hierzu eingeladen mit
dem Bemerken, dass sich die Teilnehmer am Festessen
längstens bis zum 2 0. d. Mts., nachmittags in die in
der Wirtschaft des Saalbaus aufliegende Liste einzutragen
haben.
Heidelberg, den 1. November 1900.
Der Prorektor:
H. Rosenbusch.
Akademisches Direktorium.
Bekanntmachung.
In Bezug auf den Besuch der Vorlesungen sehen wir
uns veranlasst, folgendes öffentlich bekannt zu machen:
1. Der Besuch der Vorlesungen ist nach § 14 der
akademischen Vorschriften ohne das Belegen derselben
nicht gestattet.
2. Die Studierenden sind verpflichtet, sich bis spätes-
tens 8 Tage nach der letzten regelmässigen Im-
matrikulation unter Vorlage des Anmeldebuches bei
den Dozenten persönlich zu melden und ihre Namen
in die Inskriptionslisten einzutragen.
3. Jeder Studierende ist verpflichtet, in jedem
Semester wenigstens eine Privatvorlesung (oder
mehrere von mindestens 4 Wochenstunden) zu
belegen.
4. Personen reiferen Alters (Hospitanten)
sind gehalten, vor der Inskription bei den akademischen
Lehrern das Kollegiengeld an die Quästur zu entrichten.
Heidelberg, den 10. Oktober 1900.
Der Prorektor:
H. Rosenbusch.
 
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