1454—1497. Weistum (Dorfordnung) von Pulfringen, erhalten vom Grafen Johann III.
von Wertheim, Berberich 377. Wohl identisch mit dem Weistum von „Bülf-
righeim“ von 1406 bei Grimm. }
1501. Das Gemeinbüchlein des (damaligen) Weilers Hachtel. In-einem Sammel-
band der Ortsregistratur. Abgedruckt nebst einem „Vrteilbrieff“ von da
W. E. 4 105.
1508. Acta von dem Dorffs Recht samt der Vogtey zu Finsterlohr. (Rothen-
burger Archiv.) }
1508. Oeffnung und Erklärung. — Gerechtigkeiten des Dorfes Uissigheim. Erneuert
1608. Muss neuerdings verloren gegangen sein.
1514. „Gerichtsbuch‘“ mit Dorfordnung von Schweigern 1521, unter Jörg von
Rosenberg erneut. Auszüge bei Berhberich 386. Ueble Schrift, oft überhaupt
nicht mehr lesbar, in einem Band mit Anderem zusammengebunden. In meinen
Exzerpten habe ich, wie auch sonst, den Originaltext samt orthographie bei-
behalten. (Gemeinderegistratur in Schweigern.) ;
1516. Acta von dem Dorff Detwang:: „gemain recht‘“ (Rothenburger Archiv).
1517. Gemein Ordnung von Bettwar. (Ebenda.) 4
1545. Gemeinrecht zu Hilgartshausen. In Rothenburg und Hilgartshausen nicht zu
finden. Bensen, H. U. S. 381: inhaltlich wiedergegeben.“
1564. 1889. Dorfordnungen von -Angelthürn. Bei Berberich 271 nur genannt.
Mitt. d. bad. hist. Komm.: „Ein noch 1880 vorhandenes Dorfbuch mit D. O.
von 1672 ist nicht mehr aufzufinden.“ Keines der Schriftstücke war an Ort
und Stelle vorhanden. 7
1578. Gemeindebuch von Wenkheim, gegeben von den Herren v. Hundt. Be-
schreibung und Auszug bei Berberich 399. MNunmehr, seit etwa 4 Jahren,
als im Karlsruher Landesarchiv befindlich angegeben. (Mitt. in Wenkheim.)
1578. Ordnung alter Gebräuche, Herkommen und Gerechtigkeiten der Gemeinde
. zu Ebertsbronn. Original weder in Ebertsbronn noch in Wermutshausen.
. Auszüge in W. F. 7, 133. —
; 1583. Gerichts- und Dorfbuch von Eiershéim‚ angelegt durch Peter Erstenberger,
Keller zu Külsheim. "Trotz aller Mühe nicht zu finden gewesen. ;
1600 ff. Akten „Gemeinde Uessigheim, (Gemeinde- Vermögen.“ Waidsachen:
Schäfereirecht 1600—1877 — Vertzaichnis deß Closter Brumbachs beschwerden.
(Gemeinderegistratur Uessigheim.)
1745. Protocollum circa Recuperationenf seu Restitutionem Monasterii Gerlachs-
heimensis Praemonstratensis F. Christophoro Hönniger pro tempore priore
Cellae Dei Superioris Ord. Praem. Anno 1745. Manuskriptenband im Pfarr-
Archiv zu Gerlachsheim. p. 69: „Die Gerechtigkeiten des Closters Gerlachs-
heimb.“ _ ; *
Dieses prächtig geschriebenen Bandes gedenkt Berberich S. 303. Durch
Güte des hochw. Herrn Dekans stand mir das Buch dort zur Verfügung.
1766, 6. Febr. Gemein Ordnung Vor daß Weiler Schön. Welches . — 2
Jedermanns Nachachtsame infolgende Ordnung gebracht worden ist.
Schön, ein Weiler ober Archshofen im heutigen (DA Mergentheim. — In
Händen des Anwalts von Schön und bisher undedruckt. — Zur Rechtfertigung
von Wertheim, Berberich 377. Wohl identisch mit dem Weistum von „Bülf-
righeim“ von 1406 bei Grimm. }
1501. Das Gemeinbüchlein des (damaligen) Weilers Hachtel. In-einem Sammel-
band der Ortsregistratur. Abgedruckt nebst einem „Vrteilbrieff“ von da
W. E. 4 105.
1508. Acta von dem Dorffs Recht samt der Vogtey zu Finsterlohr. (Rothen-
burger Archiv.) }
1508. Oeffnung und Erklärung. — Gerechtigkeiten des Dorfes Uissigheim. Erneuert
1608. Muss neuerdings verloren gegangen sein.
1514. „Gerichtsbuch‘“ mit Dorfordnung von Schweigern 1521, unter Jörg von
Rosenberg erneut. Auszüge bei Berhberich 386. Ueble Schrift, oft überhaupt
nicht mehr lesbar, in einem Band mit Anderem zusammengebunden. In meinen
Exzerpten habe ich, wie auch sonst, den Originaltext samt orthographie bei-
behalten. (Gemeinderegistratur in Schweigern.) ;
1516. Acta von dem Dorff Detwang:: „gemain recht‘“ (Rothenburger Archiv).
1517. Gemein Ordnung von Bettwar. (Ebenda.) 4
1545. Gemeinrecht zu Hilgartshausen. In Rothenburg und Hilgartshausen nicht zu
finden. Bensen, H. U. S. 381: inhaltlich wiedergegeben.“
1564. 1889. Dorfordnungen von -Angelthürn. Bei Berberich 271 nur genannt.
Mitt. d. bad. hist. Komm.: „Ein noch 1880 vorhandenes Dorfbuch mit D. O.
von 1672 ist nicht mehr aufzufinden.“ Keines der Schriftstücke war an Ort
und Stelle vorhanden. 7
1578. Gemeindebuch von Wenkheim, gegeben von den Herren v. Hundt. Be-
schreibung und Auszug bei Berberich 399. MNunmehr, seit etwa 4 Jahren,
als im Karlsruher Landesarchiv befindlich angegeben. (Mitt. in Wenkheim.)
1578. Ordnung alter Gebräuche, Herkommen und Gerechtigkeiten der Gemeinde
. zu Ebertsbronn. Original weder in Ebertsbronn noch in Wermutshausen.
. Auszüge in W. F. 7, 133. —
; 1583. Gerichts- und Dorfbuch von Eiershéim‚ angelegt durch Peter Erstenberger,
Keller zu Külsheim. "Trotz aller Mühe nicht zu finden gewesen. ;
1600 ff. Akten „Gemeinde Uessigheim, (Gemeinde- Vermögen.“ Waidsachen:
Schäfereirecht 1600—1877 — Vertzaichnis deß Closter Brumbachs beschwerden.
(Gemeinderegistratur Uessigheim.)
1745. Protocollum circa Recuperationenf seu Restitutionem Monasterii Gerlachs-
heimensis Praemonstratensis F. Christophoro Hönniger pro tempore priore
Cellae Dei Superioris Ord. Praem. Anno 1745. Manuskriptenband im Pfarr-
Archiv zu Gerlachsheim. p. 69: „Die Gerechtigkeiten des Closters Gerlachs-
heimb.“ _ ; *
Dieses prächtig geschriebenen Bandes gedenkt Berberich S. 303. Durch
Güte des hochw. Herrn Dekans stand mir das Buch dort zur Verfügung.
1766, 6. Febr. Gemein Ordnung Vor daß Weiler Schön. Welches . — 2
Jedermanns Nachachtsame infolgende Ordnung gebracht worden ist.
Schön, ein Weiler ober Archshofen im heutigen (DA Mergentheim. — In
Händen des Anwalts von Schön und bisher undedruckt. — Zur Rechtfertigung