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dasselbe zueinander setzen. Dieses gesetzmäßige
Verhältnis existiert nur für die Vorstellung, ist
nur in ihr fühlbar. Wir empfinden bloß, ob die
Formvorstellung unwillkürlich reagiert oder nicht.
Diese Gesetzmäßigkeit tritt also bei jedem Sehen-
den in Kraft, jedoch als selbstverständliche Lebens-
tätigkeit nicht in das Bewußtsein.

Stellen wir nun den Künstler einem Naturge-
bilde gegenüber, als einem bestimmten Einzel-
falle, so wäre seine Aufgabe, es aus dem Ge-
sichtspunkte dieser allgemeinen Gesetzmäßigkeit
aufzufassen und darzustellen. Alle Naturerschein-
ung als Einzelfall muß in einen allgemeinen Fall
umgesetzt werden, muß zu einem Gesichtsbild
werden, welches als Ausdruck der Formvorstel-
lung eine allgemeine Bedeutung hat.

Indem der Künstler die Natur von diesem Ge-
sichtspunkte aus auffaßt, stellt er der jeweiligen
Naturerscheinung eine Bilderscheinung gegenüber,
bei der das Zurückführen auf diese Gesetzmäßigkeit
die Naturerscheinung verarbeitet und geklärt hat,
und welche dadurch unserem Vorstellungsbedürfnis
entspricht.

Die Art der Faktoren, welche er im Wechsel
der Naturerscheinung festhält und zu diesem
gesetzmäßigen Bau verwendet, — die Art der Er-
scheinungsmittel, welche er in den Bereich seiner
Verarbeitung der Naturerscheinung zum Zwecke
der gesetzmäßigen Anregung der Formvorstellung
 
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