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Hirschmann, Otto; Goltzius, Hendrick [Ill.]
Hendrick Goltzius als Maler: 1600 - 1617 — Quellenstudien zur holländischen Kunstgeschichte, Band 9: Haag: Martinus Nijhoff, 1916

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https://doi.org/10.11588/diglit.62429#0063
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GOLTZIUS.

45

Das nun deckt sich vollständig mit unsern Beobachtungen.
Die hohe Meinung, die Goltzius im Allgemeinen von der
venezianischen Malerei hatte, bezeugt van Mander in seinem
Schilderboeck zu verschiedenen Malen. „Es war für die
Maler genussreich und belehrend, ihn hievon reden zu
hören; denn seine Worte sprachen von glühender Karnation,
leuchtenden Schatten und dergleichen ungewohnten oder
selten mehr gehörten Dingen.” x) Und ähnliches andern-
orts. 1 2) Wenn nun der venezianische Einschlag in Goltzius’
Gemälden auch unmittelbar in die Augen springt, so hat
er ihn doch nicht zu assimilieren gewusst, und von jenen
Qualitäten, die er so begeistert preist, ist in seinen Werken
nur ein schwacher Abglanz zu entdecken. Unter und neben
diesem bricht überall der Niederländer hervor ; in der Zeich-
nung mit ihrer Härte und in ihrer stets absichtlich wir-
kenden ausgesuchten Korrektheit, die verrät, dass hinter
der Maskierung mit dem venezianischen Problem der Earbe
immer noch das der alten Haarlemer Akademie steht, die
sich vor allem die einwandfreie Bildung des menschlichen
Körpers, des Aktes vornehmlich, zum Ziel gesetzt hatte.
Ganz niederländisch und im Sinne von van Manders Rezepten
ist die billige Kontrastierung von Danaes bellrosigem In-
karnat mit dem dunkelgefärbten, runzligen Gesicht der
Alten, niederländisch ist die Aufmerksamkeit, die den
komplizierten Reflexen auf deren und Merkurs Zügen ge-
schenkt wird, die Freude am zierlichen Kleinwerk, der
kunstvoll beschlagenen Kassette, dem reichgetriebenen
Goldpokal, die Buntfärbung der Flügelchen bei den Amo-
retten, u. a. m.
Van Mander ergeht sich in den höchsten Lobsprüchen
über das Bild, und noch im achtzehnten Jahrhundert, wo
es viermal auf Auktionen erscheint, wird es nie angeführt
ohne besondere Betonung seiner Qualitäten. Mag unserm

1) v. Mander-Floerke II S. 251 (1604 fol. 287 verso).
2) Grondt der Edel vry Schilder const (Schilderboeck) 1604 fol. 49
recto.
 
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