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Hocker, Johann Ludwig; Karl Wilhelm Friedrich; Georg Friedrich Karl; Seckendorff, Friedrich Heinrich
Hailsbronnischer Antiquitäten-Schatz: Enthaltend Derer uralten Burggrafen von Nürnberg, Dann Derer von Denenselben abstammenden Herren Chur-Fürsten und Marggrafen von Brandenburg, Auch einiger Gräflich- und Adelichen Familien Jn der vormahligen Closter-Kirche zu Hailsbronn befindliche Grab-Stätte, Wappen und Gedächtnus-Schrifften, Guten Theils in Kupfer gestochen, Nebst Derer Aebbte, Predigere und Rectorum dieser Gemeinschafftl. Fürsten-Schul Namen und Geschichten, Und einem Anhang Merckwürdiger Documenten, Jngleichen im andern Theil Die in geschriebenen und gedruckten Büchern bestehende Uralte Closter-Bibliothec, Nebens der Lebens-Beschreibung derer Namhafftesten Auctorum — Onolzbach, 1731 [VD18 90568079]

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https://doi.org/10.11588/diglit.31960#0052
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Unserer Schule sollen erzogen werden, sich Uns und Unfern Erben und
Nachkommen für andern Herren zu dienen, neben ihren Eltern, Vormün-
dern und Bluts-Freunden obiigiren und verschreiben aufMaas und Weiß,
wie die in Unserer Schul-Ordnung inwrirte korms obliAmionis ausweiser.
5. Nachdem Wir Uns gnädigst versehen, daß solche Unsere Christliche
Anordnung mittelst Göttlichen Seegens, fleißiger inwrucion der
proren und der Jugend angewandten Fleiß das gewünschte End erreichen
wird,daß lngenis zu solchen prokeQen kommen,und so viel >n8cuäüs Proku-
ren werden,daß sie aufUmverlnäten zu verschicken die Nothdurfft seynwird;
Als wollen Wir es hiemit auf solchen Fall folgender Gestalt gehalten haben:
6. Daß Unsere verordnete Lxsminsrores dieselben für sich bescheiden,
selbst aufdie Prob stellen und e-mminiren sollen, und wofern die also gu-äi-
Kcirt auch des Alters befunden, daß sie in Kirchen-oder Schul - Diensten zu
gebrauchen seyn möchten, die zu erledigten Diensten, andern aber ihrem
Gutdüncken und der Jugend Geschick-und Tüglichkeit nach auf umve,-
liräten zu verschicken, äepuriren. Und ob Wir wohl gnädig gemeym, Un-
sere 8ripenäisren fürnemlich sä 8cuäium iKeoloML zu halten, so haben
Wir doch aus Erfahrung, daß bißweilen unter Unfern svpenäiaren solche
inZeni-r gefunden werden, die zu andern ksculläten, als zum Sluäio Mi?
und ivieäicinL nicht allein mehr Lust, sondern auch bessere tzuainäten und
von» haben, als zum 8luäio iKeoiaziL; Als wollen Wir gnädig gestat-
ten, daß künffüger Zeit aus Unfern 8ripenäiateu, der Wir bisher x kl ix.
unterhalten, hinführo aber zu diesen noch zween und also fünffzig zu verlegen
gnädig bedacht, sowohl auch aus den Einhundert Knaben dieser zu Hails-
bronn aufgerichteten Schule und also von beeden Theilen,als unter den an-
derthalb Hunderten, zehen Knaben, in lurispruäemis und x-ieämm» mirUn-
serm gnädigsten Vorwissen und der Lxsmmsrorum Gutbeduncken verfah-
ren mögen. So viel auch diexwäicos anbelangt, ist UnserBcfelch, daß die-
selben nicht allein ln Xleäicins guslis s Oaleno Le Uippocrsrs rrgäicui-, son-
dern auch des iheopkrztti, sowohl auch 8wä>c> elürurAiiL sich üben sollen.
7. Und wo sich dann also aus Unserer Schule Hailsbronn über etliche
Jahr Knaben besinden würden, welche prokeüus gethan, daraus zu hoffen,
daß man sie künfftiger Zeit in Kirchen, Regimenten und Schulen nützlich zu
gebrauchen haben wurde,damit solche lngenis nicht versirumet, sondern hier-
zu gefördert werden; Als wollen Wir gnädig bewilliget haben, daß zum
Verlang auf den Univeriikäten solcher Ingenien von Unsers Klosters Ein-
künfften, jährlich über vorige nothwendige Unterhalwng, nach Anzahl der
Knaben, so über etliche Jahr angezogener Gestalt billig zu befördern, noch
in die Eintausend Gulden auf dieselbe Zeit angewendet werden. So viel
nun die Zeit des Verlaags aufUniverüräten, das Lxsmen und Erlaubnuß
solcher Knaben und dergleichen mehr anlangt, wollen Wir es also damit ge-
halten haben, wie mit andern Unfern 8ripcnäimen derenchalben Verord-
nung beschehen.
8. Wie aber mit nochwendiger Unterhaltung, als Ausspeisung und
Kleidung der Knaben, Austheilung der ciMn und was ein jeder vor ke-
Qiones zu lesen,Kirchen-Ubung und nützlichen prseceplis morslibus soll ge-
halten werden: lrem was der Inspektoren, pr^lacen, lleüoris und anderer
 
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