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Hoernes, Moritz
Urgeschichte der bildenden Kunst in Europa: von den Anfängen bis um 500 vor Christi — Wien: Druck und Verlag von Adolf Holzhausen, 1898

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https://doi.org/10.11588/diglit.62929#0660

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632

Die Zeichnung der ersten Eisenzeit.

verschmolzen sind. Die Thierreihe auf diesem Bronzeeimer ist ganz ebenso
als rohe Nachahmung besserer Muster anzusehen wie die Thierfiguren auf dem
Gürtelblech Nr. V bei Virchow. In den besseren Arbeiten der venetischen
Zeichner kommt dergleichen nicht vor.
Die Gürtelblechfragmente, 1. c., Taf. III, bieten eine Musterkarte von
Ornamenten, unter welchen das missverstandene, aber auch das richtig auf-
gefasste Flechtband, dann Hakenspiralen, Dreiecke, Punktreihen u. dgl. häufig
wiederkehrten. In dem Fragment Taf. IV, Nr. XVI, dessen Vogelfiguren schon
erwähnt wurden, erscheint eine vierfüssige Thiergestalt ganz mit dem my-
kenischen1) und frühattischen Muster punktirter Schuppen bedeckt. Auf dem-


Fig. 189 und 190. Bruchstücke eines gravirten Bronzegürtels von Chodschali, Transkaukasien
(Virchow, Nr. XVII und XVIII).

selben Stücke finden wir als Füllfiguren den mykenischen Rhombus mit
Buckeln an den vier Ecken2) und die sanduhrähnliche Figur der attischen
Dipylonvasen.
Nicht geringere Verwandtschaft mit griechischen Arbeiten zeigen zwei
Bruchstücke eines gravirten Bronzegürtels aus einem Kurgan (Tumulus) von
Chodschali bei Schuscha.3) Die Bordüre bildet ein Flechtband zwischen zwei
mit Reihen doppelter Halbkreise gefüllten Streifen. Das eine Fragment (Fig. 189)
scheint vom linken Ende des Bleches zu stammen. Man sieht einen Mann,
der stehend ein aufgerichtetes Unthier, dessen Kopf fehlt, mit der Linken an
der erhobenen Vordertatze fasst und mit der Rechten, die eine leicht sichel-
förmig gekrümmte Waffe hält, über seinem Kopfe zum Schlage ausholt. Virchow

x) Vgl. z. B. „Mykenische Vasen“ 62 (Perrot-Chipiez, VI, S. 921, Fig. 479, rhodische
Amphora).
2) Vgl. die Goldbleche aus dem IV. Schachtgrabe, Schliemann, „Mykenä“, Nr. 377 u. 383.
Sogar das Punktmuster des ersteren ist beibehalten.
3) Virchow, Taf. IV, Nr. XVII u. XVIII, oben Fig. 189 u. 190.
 
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