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Hanns H. Josten

befindet1). In diesem Schriftstück, das der Höchster
Fabrikant Johann Felician Glarus am 18. Sep-
tember 174.8 seinem Schreiben an den Kurmain-
zischen Konferenzminister von Benzei als Be-
weismittel in der Streitsache Göltz-Clarus gegen
Löwenfinck beifügte, erklärt Georg Friedrich
Heß, der in seiner Stellung als Arkanist der
Fabrik als vollkommen unterrichtet gelten muß,
bei Darlegung der Manufakturverhältnisse hier-
über folgendes:
„Daß Herr Göltz ihm (Löwenfinck; zu fest ge-
klaubt, alleß auff ihn gebauet, aber an jetzt be-
trogen findt, muß man mier nicht übel nehmen,
Wan ich zu teutsch redte, die that ist da, undt
Werthe Eß noch mitt Welinig puncten be-
weiben ; — Meiner Meinung nach hatt er Erstlich
geklaubt, daß Löwenfinck eine solche fabric auff-
zurichten tauglich, undt eine vollkommene Wis-
senschafft besitze, Weillen Er auß Meißen der
,, ,, T, ,, ,T vohrnehmen porcellanfabric kommen, in selbiger:
Abb. 20. Fayence-V ase, Fulda, H. 3b,8 cm 1 u
Hamburg, Museum für Kunst und Gewerbe da doch selbige fabric ein gantz antz anderre sacli,
ein gantz andere beschaffenlieit hatt. undt waß
dieser Löwenfinck besitzt, hatt er Erstenß zu Anspach, mehrentheilß aber zu Fuld von
unß gesehn und gelerrnet.“
Zugleich verschließt die von Heß hier gegebene ganz unzweideutige Feststellung der
Grundverschiedenheit des Höchster und Meißener Erzeugnisses bestimmt die Möglich-
keit der Einreihung der frühesten Höchster Porzellane in den Zeitraum vor dieser seiner
Erklärung. Und nach dem heutigen Stande der Forschung bringt erst überhaupt das
Jahr 1752 in Benckgraff den ersten wirklich fähigen Arkanisten und damit die Grund-
lagen zur Porzellanerzeugung nach Höchst.
Nun tragen manche der genannten Höchster Porzellane die Malermarke A L, andere
das Malerzeichen L, die beide wenigstens auf Grund der bisher veröffentlichten Unter-
lagen zur Geschichte der Höchster Manufaktur lediglich auf Adam Friedrich von Löwen-
finck passen und, seines Ausscheidens im Jahre 1749 wegen, die Einweisung dieser
Gruppe in die vorhergehende Zeit nahelegten. Gleichwohl hätte Löwenfincks Signatur
auf seinen sicheren Arbeiten zur Vorsicht Anlaß geben können, auch wenn man es für
x) IX. Kurmainz, Landesregierung, Nr. 32g I. Für die Aktenauszüge aus dem Wiesbadener Staatsarchiv bin
ich Herrn Geheimen Archivrat Dr. Wagner daselbst zu Dank verpflichtet.
 
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