Bericht.
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Central-Commission bei Verfolgung des ihr vorgezeichneten Zweckes zu Gebote stehen und
von deren Ausgiebigkeit und geeigneter Benützung der Erfolg ihrer Bestrebungen zunächst
abhängig bleibt. —
Drei Jahre sind seit jenem Tage, an welchem die k. k. Central-Commission ins Leben
trat, verflossen; sie werden wohl die denkwürdigsten ihres Bestandes bleiben, weil sie alle
Beziehungen und Schwierigkeiten umfassen, welche bei der Gestaltung eines so grossen und
eigenthümlichen Organismus in Frage kommen.
Und wenn man, cliess im Auge behaltend, in Betracht zieht, was sie geleistet und worin
das Hauptergebniss dieses Zeitabschnittes besteht, so darf sie auch hoffen, dass sie dem kai-
serlichen Vertrauen möglichst entsprochen, dass ihre Wirksamkeit keine geringe war, dass
sie nach den verschiedensten Bichtungen und in allen Theilen des Kaiserstaates Spuren ihres
Einflusses zurückgelassen, dass sie anregend und fördernd, schützend und belebend auf eine
geläuterte Anschauung in Bezug auf die Wichtigkeit der Kunstschätze Österreichs, auf die
Erhaltung sowie die Erforschung mehrerer der bedeutendsten Denkmale des Kaiserstaates
hingewirkt hat.
Die Leistungen der k. k. Central-Commission zerfallen nach der Beschaffenheit eines jeden
derartigen Institutes in zwei Theile.
Der Eine bezieht sich auf die Gestaltung des eigentlichen Organismus, auf die Wahl und
Constituirung jener Organe, durch welche und mit welchen sie ihre Aufgabe zu lösen ange-
wiesen war und auf jene administrativen Anordnungen, welche erforderlich erscheinen, um an
allen Orten das richtige Verständniss für das vorgesteckte Ziel herbeizuführen; der zweite
Theil hat die thatsächlichen Erfolge der durch die k. k. Central-Commission angeregten und
geschaffenen Organe zu berücksichtigen.
In ersterer Beziehung war es die dringendste Aufgabe der k. k. Central-Commission mit
Hinblick auf die Allerhöchst genehmigten Grundzüge der Instruction den Wirkungskreis
der k. k. Central-Commission zur Erforschung und Erhaltung der Baudenkmale festzustellen,
sowie auch Instru ction en für die zu ern ennenden Cons ervator en zu entwerfen.
Nachdem noch in der Sitzung vom 10. Jänner 1853 einComite, bestehend aus dem Herrn
Präses der k. k. Central-Commission, Karl Freiherrn v. Czoernig und dem Herrn Grafen
Franz Thun, Ministerialrath Bei eh, Begierungsrath Arneth, Sectionsrath Sprenger
und Professor v. d. Nüll zu diesem Zwecke zusammengesetzt wurde, nahm die Versammlung
in der Sitzung vom 31. Mai 1853 mit den als nothwendig erkannten Modificationen die ihr
vorgelegten Entwürfe an, welche sodann unterm 24. Juli 1853 die Genehmigung Sr. Excel-
lenz des Herrn Handelsministers erhielten und durch eine Instruction für die k. k. Bau-
beamten vervollständigt wurde, die gleichzeitig auf Anordnung Sr. Excellenz des Herrn
Handelsministers ausgearbeitet und der k. k. Central-Commission unter Einem mitgetheilt
wurde.
Der nächste Schritt bezog sich auf die Ernennung der Conservatoren in den Kronländern.
Unterstützt durch einen Erlass des Herrn Handelsministers, womit das Gedeihen des kaiser-
lichen Institutes den Behörden sämmtlicher Kronländer auf das Wärmste empfohlen und die-
selben zu deren kräftigen Unterstützung aufgefordert wurden, wandte sich die k. k. Central-
Commission im Juli 1853 an sämmtliche Länderchefs des Kaiserstaates zur Erstattung der
entsprechenden Vorschläge, bezeichnete die Grundsätze, nach denen bei der Wahl der mit
diesem Ehrenamte zu betrauenden Persönlichkeiten vorzugehen sei und sprach ihre Ansicht
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Central-Commission bei Verfolgung des ihr vorgezeichneten Zweckes zu Gebote stehen und
von deren Ausgiebigkeit und geeigneter Benützung der Erfolg ihrer Bestrebungen zunächst
abhängig bleibt. —
Drei Jahre sind seit jenem Tage, an welchem die k. k. Central-Commission ins Leben
trat, verflossen; sie werden wohl die denkwürdigsten ihres Bestandes bleiben, weil sie alle
Beziehungen und Schwierigkeiten umfassen, welche bei der Gestaltung eines so grossen und
eigenthümlichen Organismus in Frage kommen.
Und wenn man, cliess im Auge behaltend, in Betracht zieht, was sie geleistet und worin
das Hauptergebniss dieses Zeitabschnittes besteht, so darf sie auch hoffen, dass sie dem kai-
serlichen Vertrauen möglichst entsprochen, dass ihre Wirksamkeit keine geringe war, dass
sie nach den verschiedensten Bichtungen und in allen Theilen des Kaiserstaates Spuren ihres
Einflusses zurückgelassen, dass sie anregend und fördernd, schützend und belebend auf eine
geläuterte Anschauung in Bezug auf die Wichtigkeit der Kunstschätze Österreichs, auf die
Erhaltung sowie die Erforschung mehrerer der bedeutendsten Denkmale des Kaiserstaates
hingewirkt hat.
Die Leistungen der k. k. Central-Commission zerfallen nach der Beschaffenheit eines jeden
derartigen Institutes in zwei Theile.
Der Eine bezieht sich auf die Gestaltung des eigentlichen Organismus, auf die Wahl und
Constituirung jener Organe, durch welche und mit welchen sie ihre Aufgabe zu lösen ange-
wiesen war und auf jene administrativen Anordnungen, welche erforderlich erscheinen, um an
allen Orten das richtige Verständniss für das vorgesteckte Ziel herbeizuführen; der zweite
Theil hat die thatsächlichen Erfolge der durch die k. k. Central-Commission angeregten und
geschaffenen Organe zu berücksichtigen.
In ersterer Beziehung war es die dringendste Aufgabe der k. k. Central-Commission mit
Hinblick auf die Allerhöchst genehmigten Grundzüge der Instruction den Wirkungskreis
der k. k. Central-Commission zur Erforschung und Erhaltung der Baudenkmale festzustellen,
sowie auch Instru ction en für die zu ern ennenden Cons ervator en zu entwerfen.
Nachdem noch in der Sitzung vom 10. Jänner 1853 einComite, bestehend aus dem Herrn
Präses der k. k. Central-Commission, Karl Freiherrn v. Czoernig und dem Herrn Grafen
Franz Thun, Ministerialrath Bei eh, Begierungsrath Arneth, Sectionsrath Sprenger
und Professor v. d. Nüll zu diesem Zwecke zusammengesetzt wurde, nahm die Versammlung
in der Sitzung vom 31. Mai 1853 mit den als nothwendig erkannten Modificationen die ihr
vorgelegten Entwürfe an, welche sodann unterm 24. Juli 1853 die Genehmigung Sr. Excel-
lenz des Herrn Handelsministers erhielten und durch eine Instruction für die k. k. Bau-
beamten vervollständigt wurde, die gleichzeitig auf Anordnung Sr. Excellenz des Herrn
Handelsministers ausgearbeitet und der k. k. Central-Commission unter Einem mitgetheilt
wurde.
Der nächste Schritt bezog sich auf die Ernennung der Conservatoren in den Kronländern.
Unterstützt durch einen Erlass des Herrn Handelsministers, womit das Gedeihen des kaiser-
lichen Institutes den Behörden sämmtlicher Kronländer auf das Wärmste empfohlen und die-
selben zu deren kräftigen Unterstützung aufgefordert wurden, wandte sich die k. k. Central-
Commission im Juli 1853 an sämmtliche Länderchefs des Kaiserstaates zur Erstattung der
entsprechenden Vorschläge, bezeichnete die Grundsätze, nach denen bei der Wahl der mit
diesem Ehrenamte zu betrauenden Persönlichkeiten vorzugehen sei und sprach ihre Ansicht