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Oswald von Kutschera-Woborsicy Das Giovanninorelief des Spalatiner Vorgebirges

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Fig. 40 Relief an der Rampe der Domkirche zu Gemona

hinauf herrschend, bezeugt. Ist ferner aber die Bestätigung einer kuriosen Befangenheit,
die noch selbst bis in die zweite Hälfte des XVIII. Jhs. währt, das sich solcher Ge-
danken noch immer nicht befreien kann und das, von der Überlieferung gleichsam geblendet,
sich nicht der Kenntnisse besinnt, die es doch sonst gerade auf dem Gebiete der Inschriften
und Antikaglien in hohem Maße besaß.
Es ist nicht jenes Settecento, das den Schauplatz eines allenthalben sich äußernden
Aufklärungswillens bildete, dem wir dies so sehr zum Vorwurf machen wollen, sondern
jene Epoche, die den Beschlüssen des Tridentinums gemäß und auf puristischen Schriften
von der Art des „Trattato della Pittura ed Scultura, uso ed abuso loro“ Ottinellis und Pietro de
Cortonas fußend, Schriften wie Rossignolis Traktat „la Pittura in Giudizio“ (Venezia 1755)
trotz eines mächtigen philosophischen und kulturellen Aufschwunges zu veröffentlichen noch
immer sich bemüßigt fühlte. Denn auch von dieser Seite drohte die Gefahr, die solche
Anschauungen gefährden konnte; wenn etwa Rossignoli die Historia Ecclesiastica des
Nikeforos benutzend, uns über die Strafe aufklärt, die ein Künstler, der das Bild Christi
einer Jupiterstatue nachzubilden sich erkühnte, erlitt.
In der Tat, die verhärtete Tradition übersteht beide Gefahren, die von den entgegen-
gesetzten Polen (Scholastik — Auferklärung) angreifend, sie zu vernichten suchten. Stärker
und geschmeidiger als beide, überwindet sie siegreich jederlei Anfechtung.

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