Rudoi.f Guby Die Stiftskirchen zu Wilhering und Engelszell
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Zimmerplafonds von der Ausschmückung einer Kirchendecke immer verschieden sein wird
und muß, so ist doch die Ähnlichkeit der Wilheringer Zimmerdekoration mit der Dekoration
des Kirchenlanghauses unverkennbar. Wir finden dasselbe langgezogene Bandwerk, das
mit scharf geschnittenen Akanthusblättern, mit allen möglichen Variationen des Eierstabes,
mit Lambrequins, mit Gitterwerk, Sternen und Rosetten belebt und bereichert ist. Besonders
die Deckendekoration der Prälatenkapelle zeigt jene Akanthusspiralen, die in der Langhaus-
Fig. 77 Wilhering, Stiftskirche: Blick ins Querschiff
dekoration so häufig verwendet sind. Jedem einzelnen der Dekorationselemente des Lang-
hauses lassen sich ganze Reihen von Parallelen an gesicherten Werken Holzingers gegen-
überstellen. Im Zusammenhalt mit dem Vertrag vom 3. Februar 174133), welcher ausdrücklich
von der Arbeit der Holzingerschen Gesellen „in der Kirchen“ spricht, können wir wohl
die, Beteiligung Holzingers am ornamentalen Stuckschmuck der Stiftskirche als gesichert
annehmen.
23) Der 3. Februar 1741 ist natürlich kein terminus Holzinger wie eine selbstverständlich bekannte leitende Per-
a quo für Holzingers Tätigkeit in Wilhering. Im Gegenteil sönlichkeit ohne alle Vornamen und Titel nennt, dafür, daß
spricht gerade die Diktion des Vertrages, welche Herrn Holzinger schon längere Zeit die Stukkaturarbeiten leitete.
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Zimmerplafonds von der Ausschmückung einer Kirchendecke immer verschieden sein wird
und muß, so ist doch die Ähnlichkeit der Wilheringer Zimmerdekoration mit der Dekoration
des Kirchenlanghauses unverkennbar. Wir finden dasselbe langgezogene Bandwerk, das
mit scharf geschnittenen Akanthusblättern, mit allen möglichen Variationen des Eierstabes,
mit Lambrequins, mit Gitterwerk, Sternen und Rosetten belebt und bereichert ist. Besonders
die Deckendekoration der Prälatenkapelle zeigt jene Akanthusspiralen, die in der Langhaus-
Fig. 77 Wilhering, Stiftskirche: Blick ins Querschiff
dekoration so häufig verwendet sind. Jedem einzelnen der Dekorationselemente des Lang-
hauses lassen sich ganze Reihen von Parallelen an gesicherten Werken Holzingers gegen-
überstellen. Im Zusammenhalt mit dem Vertrag vom 3. Februar 174133), welcher ausdrücklich
von der Arbeit der Holzingerschen Gesellen „in der Kirchen“ spricht, können wir wohl
die, Beteiligung Holzingers am ornamentalen Stuckschmuck der Stiftskirche als gesichert
annehmen.
23) Der 3. Februar 1741 ist natürlich kein terminus Holzinger wie eine selbstverständlich bekannte leitende Per-
a quo für Holzingers Tätigkeit in Wilhering. Im Gegenteil sönlichkeit ohne alle Vornamen und Titel nennt, dafür, daß
spricht gerade die Diktion des Vertrages, welche Herrn Holzinger schon längere Zeit die Stukkaturarbeiten leitete.