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Wendelin Boeheim.
flüchtiger und roher wie in den Vorbildern. Der linksseitige Knecht, in halbem Harnisch ohne Arm-
zeug, trägt ein dunkelrothes Wamms mit weiten Bauschärmeln; Beinkleider und Strümpfe sind dunkel-
roth und blau breit längsgestreift, die Kniebänder gelb; das Barett, mit Pfauenfeder geziert, trägt die
Farbe des Wammses. Der ihm entgegenstehende Knecht ist ganz gelb gekleidet; nur an den Ober-
schenkeln und den Knieen sind roth unterfütterte Schlitze sichtbar; das reich mit Federn gezierte Barett
ist grün.1
Fig. 83.
Blatt 124' und 125 leer.
Bl. 125'. Ueberschrift: »Gezeug«. — Darunter Randverzierung mit Initiale S im Stile der vor-
beschriebenen. Links unten ist eine Schmeissfliege im Fluge dargestellt. — Schrifttext:
Seil, eisen, kupfer, holz und zinn
Findt man hie als mit kluegem sin
Verordnet zu einem vorradt,
Darumb, ob es etwan not tat
Zu machen, was zerbrochen wer,
Das man nit dorft suechen hin und her.
' Die in Tirol und in Wien vorhandenen Helmbarten stammen zum grossen Theile aus dem Jahre 1502. Am
ll.October dieses Jahres schreibt König Maximilian an die Raitkammer zu Innsbruck, er habe mit Meister Ludwig (Specht),
Helmbartenschmied von Lindau, einen Vertrag abgeschlossen, nach welchem derselbe 6000 guter starker Hclmbarten mit
vier Scheeren (Federn) und guten starken Eisenschäften, »alweg 3 für einen gülden rh.«, machen solle; darunter solle er 1000
(vermuthlich für die prima plana-Parteien) »aufs schönst und pest mit allem fieis« machen, »zwo für einen gülden rh.,
mer 2000 gueter Streitaschen (sie! Streittartschen?), fünf für 2 gülden, mer 1000 klainer Streitaschen, so man unter den
gürtl tragen mag, 4 für einen gülden, mer 3ooo lange spieseisen (Langspiesseisen), alle mit langen scheren, halb hauent
und das ander halb tail gesürt (halb gehärtet, halb weich in Eisen), derselben eisen hundert für 5 gülden. Und sollichs alles
sol vor durch die von Lindau und rat daselbs besieht, beschaut und verzaichend werden . . .« Folgen die Zahlungs-
bedingungen (Statthalterei-Archiv Innsbruck, Geschäft vom Hof 1502, fol. 184; vgl. Jahrbuch, Bd. II, Reg. 705).
Wendelin Boeheim.
flüchtiger und roher wie in den Vorbildern. Der linksseitige Knecht, in halbem Harnisch ohne Arm-
zeug, trägt ein dunkelrothes Wamms mit weiten Bauschärmeln; Beinkleider und Strümpfe sind dunkel-
roth und blau breit längsgestreift, die Kniebänder gelb; das Barett, mit Pfauenfeder geziert, trägt die
Farbe des Wammses. Der ihm entgegenstehende Knecht ist ganz gelb gekleidet; nur an den Ober-
schenkeln und den Knieen sind roth unterfütterte Schlitze sichtbar; das reich mit Federn gezierte Barett
ist grün.1
Fig. 83.
Blatt 124' und 125 leer.
Bl. 125'. Ueberschrift: »Gezeug«. — Darunter Randverzierung mit Initiale S im Stile der vor-
beschriebenen. Links unten ist eine Schmeissfliege im Fluge dargestellt. — Schrifttext:
Seil, eisen, kupfer, holz und zinn
Findt man hie als mit kluegem sin
Verordnet zu einem vorradt,
Darumb, ob es etwan not tat
Zu machen, was zerbrochen wer,
Das man nit dorft suechen hin und her.
' Die in Tirol und in Wien vorhandenen Helmbarten stammen zum grossen Theile aus dem Jahre 1502. Am
ll.October dieses Jahres schreibt König Maximilian an die Raitkammer zu Innsbruck, er habe mit Meister Ludwig (Specht),
Helmbartenschmied von Lindau, einen Vertrag abgeschlossen, nach welchem derselbe 6000 guter starker Hclmbarten mit
vier Scheeren (Federn) und guten starken Eisenschäften, »alweg 3 für einen gülden rh.«, machen solle; darunter solle er 1000
(vermuthlich für die prima plana-Parteien) »aufs schönst und pest mit allem fieis« machen, »zwo für einen gülden rh.,
mer 2000 gueter Streitaschen (sie! Streittartschen?), fünf für 2 gülden, mer 1000 klainer Streitaschen, so man unter den
gürtl tragen mag, 4 für einen gülden, mer 3ooo lange spieseisen (Langspiesseisen), alle mit langen scheren, halb hauent
und das ander halb tail gesürt (halb gehärtet, halb weich in Eisen), derselben eisen hundert für 5 gülden. Und sollichs alles
sol vor durch die von Lindau und rat daselbs besieht, beschaut und verzaichend werden . . .« Folgen die Zahlungs-
bedingungen (Statthalterei-Archiv Innsbruck, Geschäft vom Hof 1502, fol. 184; vgl. Jahrbuch, Bd. II, Reg. 705).