Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Metadaten

Kunsthistorische Sammlungen des Allerhöchsten Kaiserhauses <Wien> [Hrsg.]
Jahrbuch der Kunsthistorischen Sammlungen des Allerhöchsten Kaiserhauses (ab 1919 Jahrbuch der Kunsthistorischen Sammlungen in Wien) — 15.1894

DOI Heft:
Inhalt des II. Theiles
DOI Artikel:
Starzer, Albert: Ein Münzkatalog Königs Ferdinand I. in der Vaticanischen Bibliothek zu Rom (Bibliotheca Reginae Nr. 661)
DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.5906#0675
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
Vaticanische Bibliothek zu Rom.

CLXXXI

zuschikhest und, ob du davon etlreh an andere ort ver-
wendet hettest, des wir uns doch nit versehen, die-
selbige wider zu deinen handen pringest und uns iczo
oder hernach zuesendest.1 Dieser königliche Befehl
wurde so rasch erfüllt, dass Ferdinand dem Pfleger
bereits vierzehn Tage später den Empfang der gefunden
haidnischen phenig bestätigen und dessen Entschuldi-
gung, warum er dieselben nicht schon eher gesendet
habe, mit Befriedigung zur Kenntnis zu nehmen er-
klären konnte. Dem jugendlichen Finder oder vielmehr
dessen inzwischen aus besonderen Gründen durch den
Pfleger bestellten Vormündern Hess Ferdinand gleich-
zeitig i5, dessen Grossvater Oswald Salb 2 und dem
Richter zu Ehrenberg 3 Gulden zukommen. 2

Sehen wir in diesem Falle Ferdinand sein landes-
herrliches Vorrecht auf die Ausfolgung in seinen Erb-
landen gefundener antiker Münzen mit allem Nach-
drucke geltend machen, so geigen seine Unterhandlungen
mit einem nicht näher bezeichneten Schlesier Vincenz
Gärtner, dass er solche auch kaufs- oder geschenkweise
für seine Sammlung z" erwerben trachtete. Das erste
uns diesbezüglich bekannt gewordene Document ist eine
Vollmacht Ferdinands für seine Räthe, den Dompropst
Zum heil. Kreuz aufdem Hochstift zu Breslau Dr. Georg
Logu und seinen Rentmeister in Schlesien, zu Unter-
handlungen mit dem genannten Gärtner umb alte anti-
quiteten und schaupfening, ddo. Augsburg, 2. Mai 1548,
worin dieser angewiesen wird, er möge nicht allein den
beiden Bevollmächtigten des Königs vollen Glauben
schenken sondern auch sich alles zimlichen und gepür-
lichen gehorsams beweisen, uns in diser anmuetung,
dieweil es one deinen schaden wol gesein khan, wil-
ferig und gehorsamlich erscheinen. Einem so unzwei-
deutig ausgesprochenen Verlangen des Königs konnte
Gärtner wohl nicht anders als willfahren, wofern die
angesprochenen antiken Münzen für diesen selbst be-
stimmt seien. Indem Ferdinand I. dies durch seinen
Vicekanzler Jonasz ausdrücklich bestätigen Hess, er-
neuerte er aus Wien am 16. August 1548 unter der
Zusicherung, er wolle sich mit Gärtner darumben ge-
nediglich vertragen und in gnaden erkennen, sein Be-
gehren, derselbe solle seine antiquiteten und alte pfening
aussuchen und zum eeisten zu erkennen geben, wie
vil derselben und was solche sein, und beruhigte die
hiedurch wachgerufenen Bedenken Gärtners, seine
Sammlung vielleicht nur gerade der schönsten Stücke
beraubt und dadurch entwerthet zu sehen, damit, dass
er ihm ddo. Wien, 2. October 1S48, von Neuem schrieb:
Nun ist unser gemuet nit, weil dir dise hochscheczig,
das wir allain die, so uns gefellig, nemben sonder umb
alle mit dir gnediglich zu vergleichen, und ist noch-
mals unser begeren, du wellest uns dieselben deine an-
tiquiteten und pfening alle fürderlich zueschickhen;
wellen wir die besehen und, so uns die gefellig, wellen
wir uns nit allain umb die, so uns annemblich, sonder
umb alle dermassen gegen dir erzeigen und dich be-
nuegen, das du zufriden und unklaghaft sein sollest. 3

Anfangs scheinen die alten Münzen Ferdinands
ohne besondere Ordnung, höchstens nach dem Materiale
— Gold und vergoldet einer-, Silber und Bronze anderer-
seits -— gesondert, in zwei Truhen aufbewahrt worden

1 Jahrbuch, V, 2, Reg. 45/4.

2 Ebenda, V, 2, Reg. 4S1S.

3 Ebenda, X, 2, Reg. 60 88, 6092, 6093.

ZU sein, welche nach dem am 27. December 1544 be-
gonnenen aber bis Ende i54j mit Nachträgen ver-
sehenen Inventare der dem königlichen Kammerdiener
ZU Wien Leopold Heyperger in sein verwarung und
raitung überantworteten fahrenden Habe des Königs
mit den Buchstaben L und O bezeichet waren und deren
erste 127 haidnisch und ander münz von gold und uber-
goldt, die zweite ngo allerlai silbren alt haidnisch und
ander phenning auch allerlai münz, als durch einander,
khlain und grosz, enthielt.1 Allein noch während der
Fortführung dieses Inventars, also vor Ende i54j,
wurde eine systematischere Ordnung und Sonderung
derselben vorgenommen. Denn in zwei nach der ersten
Anlage des Inventars hinzugefügten Bemerkungen zu
den angeführten beiden Posten heisst es auf Fol. iß:
Und nachdem solh benennt denare all in ain sonder
leedlein nach der Ordnung, wie in fol. 51 beschriben,
eingemacht worden, seien in dits ledlein (L) allerlai
haidnisch kupferin phenning, so von den eingemachten
uberbliben, eingelegt worden; seien on der zall ain-
hundert achtundvierzigh2 und Fol. 18: Dise phenning
all seien in ain sonder truchl nach Ordnung eingemacht
worden laut aufzaichnusz folio 51. Auf eben diesem
Fol. 5r findet sich denn auch im genannten Inventare
unter der Bezeichnung GG in ainem sondern truchl
allerlai haidnisch und ander münz, nach der Ordnung
irer regierung eingefasst, wie verzaichent summarie
volgt. Indem ich auf den genauen Abdruck dieses Ver-
zeichnisses3 verweise, fasse ich dessen Ergebnisse hier
nur kurz \usammen. Von den 2g in der Truhe ent-
haltenen Münzblättern (Folien oder Forulen) war das
5., 26. und 28. für etwa neu hinzukommende Münzen
freigelassen. Blatt 1 und 2 enthielt 60 ägyptische und
griechische, Blatt 3 und 4 80 römische Consularmünzen,
Blatt 6—25 solche von römischen Kaisern, Königen und
deren Gemahlinnen von Julius Cäsar bis Karl den
Grossen, Blatt 27 solche neuerer Kaiser und Könige,
endlich Blatt 2g noch ungeordnete alte und neue Münze-n.
Die Scheidung nach dem Materiale war nur in den
beiden ersten Blättern durchgeführt, von denen das
erste Gold-, das zweite Silberstücke enthielt, während
bei den Consuln nur Blatt 4 ausschliesslich silberne,
Blatt 3 dagegen neben $8 silbernen auch 2 Goldmünzen
in sich schloss. Bei den Kaisermünzen war diese
Trennung nicht so strenge festgehalten sondern nur im
Inventare genau vermerkt, wie viele Stücke jedes Blattes
auf Gold, Silber und Erz entfielen. Die Gesammtsumme
der im Inventare verzeichneten Münzen beläuft sich auf
iß5i, wovon ii5 von Gold, j54 von Silber, ig2, darunter
6 vergoldete, von Kupfer oder Erz, 29° n'cnt näher be-
stimmt waren. Dazu kommen noch die oben in der
Anmerkung zu Fol. 13 erwähnten 148 bei der Neuord-
nung erübrigten Münzen, so dass der ganze Bestand
der Ferdinandeischen Münzsammlung i4gg Stücke be-
trug. Schon in einer Randbemerkung zum 29. Lädchen
auf Fol. 5j unseres Inventars wird auf ein besonderes
in einem mit HH bezeichneten Lädchen verwahrtes
Register hingewiesen, das denn auch auf Fol. 54 unter
HH als Register und aufzaichnus aller Römischen
kaiser und khunigen auch anderer münz, so in dem
ledlein GG nach Ordnung eingemacht, wiederkehrt,

1 Jahrbuch, VII, 2, Reg. 4jg3, Fol. 13 und 18.

2 Cod. der k. k. Hofbibliothek, Nr. i3oog, Fol. j3.

3 Jahrbuch, VII, 2, S. XCVIII.
 
Annotationen