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Kunsthistorische Sammlungen des Allerhöchsten Kaiserhauses <Wien> [Hrsg.]
Jahrbuch der Kunsthistorischen Sammlungen des Allerhöchsten Kaiserhauses (ab 1919 Jahrbuch der Kunsthistorischen Sammlungen in Wien) — 16.1895

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II. Theil: Quellen zur Geschichte der kaiserlichen Haussammlungen und der Kunstbestrebungen des Allerdurchlauchtigsten Erzhauses
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Uhlirz, Karl: Urkunden und Regesten aus dem Archive der k. k. Reichshaupt- und Residenzstadt Wien, [1]
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https://doi.org/10.11588/diglit.5778#0557
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Archiv der k. k. Reichshaupt- und Residenzstadt Wien.

LXI

verdrängt. König Rudolf, als er die Herrschaft seines
Hauses im Donaulande begründete, sein Sohn Albrecht,
als er sie gegen tiefgreifenden Widerstand zu wahren
hatte, stützten sich eben auf jenen povel. Der Dank
dafür blieb nicht aus. Zwar waren die Habsburger
nicht geneigt, irgendwelche Ausschreitungen der Zünfte,
die ihren landesherrlichen Rechten oder dem gemeinen
Nutzen abträglich waren, dulden; aber stets Hessen
sie sich die Förderung des Handwerks angelegen sein
und es gehörte zu ihren leitenden Regierungsgrund-
sätzen, ohne schweren Kampf den unteren Schichten
der städtischen Bevölkerung die ungeschmälerte Theil-
nahme an den politischen Rechten ermöglichen. Der
Uebergang von der Natural- zur Geldwirthschaft, poli-
tische Wirren, Brände und Misswachs hatten die Stadt
in der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts schwer ge-
schädigt. Wie einst Ottokar, so ergriff nun Rudolf IV.
Massregeln, um den gesunkenen Wohlstand zu heben,
die Ansiedlung in der Stadt und die Ausübung des
Handwerks zu erleichtern. Waren aber Ottokars An-
ordnungen nur auf Jahre beschränkt und vornehmlich
%u Gunsten der Consumenten erlassen, so wollte Ru-
dolf Dauerndes schaffen und vor allem das Handwerk
heben, Wien zur Stätte frei waltenden Gewerbeßeisses
machen. Die von ihm verfügte Aufhebung der Zünfte
führte allerdings nicht die volle und dauernde Gewerbe-
freiheit herbei, sie hatte ebenso wenig Bestand als
die gleichfalls von ihm angeordnete Grund- und Häuser-
entlastung, aber wie diese hatte sie doch ihre guten
Folgen. Schlössen sich auch schon wenige Jahre nach
des Stifters Tode die Gewerbe wieder zu Zünften zu-
sammen, so war es doch wichtig, dass diese neue Zunft-
bildung in einer wirthschaftlich weiter vorgeschrittenen
Zeit erfolgte und dass der Rath durch Rudolfs andere
Verordnungen eine gefestigte und machtvolle Stellung
hatte, von welcher aus er allen Anmassungen der Zünfte
mit Nachdruck entgegentreten konnte. So blieben der
Bevölkerung wie dem Handwerke die widerlichen und
schädlichen Wucherungen erspart, welche sich ander-
wärts aus der Umbildung der gewerblichen Genossen-
schaft ^urpolitischen in bedenklicher Weise entwickelten.
Nicht geringeren Werth hatten auch andere Verfü-
gungen Rudolfs, so vor allem die Einrichtung des städ-
tischen Grundbuchs sowie die Beseitigung der kleineren
Freiungen und Grundgerichte. Dadurch wurde die
Bildung einer übermächtigen Patrizierherrschaft ver-
hindert und den zwar innerhalb des Burgfriedens aber
nicht auf eigenem Grund und Boden ansässigen Hand-
werkern die unmittelbare Beziehung zum Rathe, Stadt-
gerichte und städtischen Grundbuch gesichert. Im Jahre
"396 erliessen endlich die Herzoge Wilhelm, Leopold
und Albrecht IV. die Verordnung, dass die Bürger-
gemeinde alljährlich einen Rath wählen solle von er-
bern erbpurgern, kaufleuten und gemainen erbern
hantwerchern, die got vor äugen und das recht lieb
haben, die besten und nützisten aus jegleichem tail, so-
vil, damit die andern tail und auch reich und arm nicht
überdrungen noch beswert werden.4 Damit war die

4 Orig. Perg. mit xwei an der Presset anhangenden kleinen
Siegeln Idas Albrechts fehlt) im Stadtarchive. Geben . . . ze Wienn,
an sand Mathias abent des heiligen zwclfbotten (Februar 24!. Die Nach-
richt über die sorgfältige Aufbewahrung dieser Urkunde, welche
Schlager, »Alterthiimliche Ueberlieferungen«, pag. 22, beibringt,
gibt uns einen Beweis für den hohen Werth, den man ihr bei-
legte.

ungerechte Vertheilung der politischen Rechte inner-
halb der Bürgergemeinde, welche sich ohne rechtliche
Grundlage blos aus dem thatsächlichen Gegensätze
Zwischen Arm und Reich herausgebildet hatte, jju Nutz
und Frommen der Handwerker einmal für allemal be-
seitigt.

Die in dem geschichtlichen Verlaufe und der wirth-
schaftlichen Bedeutung begründete Theilnahme an der
Entwickelung des Wiener Handwerks überhaupt erfährt
noch eine Steigerung bei jenen Gewerben, welche ent-
weder selbst künstlerische Erzeugnisse lieferten oder
das künstlerische Schaffen hilfreich unterstützten und
als welche wir vornehmlich folgende anführen dürfen:
Münzer, Goldschmiede, Waffenschmiede, Sarwürker
(Brünner, Panzermacher), Helmschmiede, Plattner,
Schwertfeger {Schwertfürben, gladiatores), Schlosser,
Zinngiesser, Glockengiesser, Gürtler, Paternosterer,
Glaser, Maler, Schilter, Bildschnitzer und Bildhauer,
Maurer und Steinmetze.5 Beruht der künstlerische
Werth, der vielen Erzeugnissen dieser Gewerbe zu-
kommt, nach Riehls feinem Worte darauf, dass im
Mittelalter die Künstler Handwerker waren, standen
vornehmlich diese Gewerbe im Mittelalter der eigen-
artigen Thätigkeit des Künstlers und dem individuali-
sierenden Hausßeisse um vieles näher als der gewerb-
liche Grossbetrieb der Neuzeit, von dem sich die Kunst
ZU selbständiger Bethätigunggetrennt hat, so ist es erklär-
lich, dass bei ihnen nicht allein die genossenschaftliche
Einrichtung, die politische Stellung zur Forschung an-
reizt sondern dass wir uns mit liebevollem Eifer auch
um die Erzeugnisse des Gewerbes und um die Nach-
richten über die Menschen, die all die schönen Sachen
ersonnen und angefertigt haben, bekümmern.

Von diesen Gesichtspunkten aus mag die folgende
Zusammenstellung beurtheilt und verwerthet werden.
Auf drei Dinge war bei ihrer Anlage vornehmlich das
Augenmerk gerichtet: die Geschichte des einzelnen Hand-
werks nach seiner genossenschaftlichen Organisation,
nach seiner Thätigkeit und seiner politischen Stellung, die
Kenntnis der Erzeugnisse und die Nachrichten über die
einzelnen Handwerker und Künstler. Beschränkte sich die
Sammlung des Stoffes auf ein Archiv rein bürgerlicher
Art, so entsprang daraus helle und reichliche Beleuch-
tung der Stellung, welche die angeführten Gewerbe im
bürgerlichen Leben der Stadt einnahmen. Ist aber die
Beziehung zwischen dem Handwerk und der nicht ge-
werbszugehörigen Bewohnerschaft eine wechselseitige,
so fällt manches freundliche Licht auch auf die Bürger-
schaft im allgemeinen, so dass den folgenden Auszügen

5 Die Fülle und Eigenart des Stoffes hat mich gegenüber
ähnlichen Veröffentlichungen in den früheren Bänden des Jahr-
buches \u folgenden Einschränkungen veranlasst: Nachrichten über
Bogner und Pfeilschnit\er habe ich ausgeschieden, um sie in einem
anderen Zusammenhange 7« verwerthen; ebenso ist die jedesmalige
Nennung der Mün^meister unterblieben, da dies Amt öfters mit dem
des Bürgermeisters vereinigt ist; es sind daher nur jene Beleg-
stellen aufgenommen, in denen der Mün\meister in einer für die
Mün^e belangreichen Weise aufgeführt wird. Die auf Seidennater
und Goldschläger bezüglichen Stellen habe ich nur soweit aufge-
nommen, als sich aus ihnen eine Beziehung irgend einem be-
deutenderen Kunstwerke oder %u besonders angesehenen Mitglie-
dern dieser Gewerbe ergibt. Dass ich dagegen die Haustheilungsver-
träge regelmässig angeführt habe, wird vielleicht auf Zustimmung
rechnen dürfen; eine ausführlichere Wiedergabe derselben ist aber
nur dann geboten worden, wenn sie entweder geschichtlich bedeut-
same Häuser betreffen oder ein anschauliches Bild der Raumverthei-
lung und inneren Anlage eines mittelalterlichen Bürgerhauses ge-
währen.
 
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