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Stengel, Zum griechischen Opferritual.

I 13

ZUM GRIECHISCHEN OPFERRITUAL.
ΑίρεσΗαι und Καταστρέφειν.

In seinem Aufsatz »Zum griechischen Opferritual, αί'ρεσθαι und καταστρέφειν«
(Arch. Jahrb. XVIIT, 59fif) kommt H. von Fritze zu folgendem Resultat: »Das Opfer-
tier wurde auf die Erde gedrückt [καταστρέφειν], wenn man es chthonischen Wesen
und Toten darbraclite; es wurde von der Erde aufgehoben, daß es sie nicht mehr
berühren konnte [αίρεσίΐαι], wenn es galt, den Olympiern zu opfern« (S. 66). Da
die Frage, abgesehn von dem Interesse, das sie an und für sich hat, für die Er-
klärung einiger Stellen in der Literatur, wie auch einer Reihe von bildlichen Dar-
stellungen nicht unwichtig ist, sei es gestattet, hier nochmals darauf einzugehn und
jenes Resultat wie die Wege, auf denen es gewonnen ist, zu prüfen.
Zunächst ist festzustellen, daß es mit der Überlieferung im Widerspruch
steht. Die Scholien zur Ilias A 459 bemerken zu αύέρυσαν εις τούπισω ανέκλων τον
τράχηλον τού θυομένου ίερείου, ώς προσέχειν εις ούρανον τοις θεοΐς οις και έθύοντο, ως και
αύτών οντων έν ούρανφ. πάλιν δέ τοις ήρωσιν ώς κατοιχομένοις έντομα έθυον άποβλέποντα1
κάτω εις την γην. Schol. zu Apoll. Rhod. I, 587 έντομα δέ τά σφάγια· κυρίως τα τοις
νεκροΐς έναγιζόμενα διά τδ έν τη γη2 αύτών άποτέμνεσΟαι τάς κεφαλάς. οΰτω γάρ Ούουσι
τοις χΒονίοις, τοις δέ ούρανίοις άνω άναστρέφοντες τον τράχηλον σφάζουσιν. Όμηρος „αύ-
έρυσαν μέν πρώτον“. Etym. Μ. 98, 56 άναρρυειν θύειν. άνάρρυσις ή Ουσία, επειδή Ούοντες
ανέκλων τούς τράχηλους τών Ουομένων επί το άνω τρέποντες (mehr bei W. Schulze, Quaest.
epic., 58f.). αύερύειν, εις τούπισω ανακλάν, έπι το άνω τρέπειν, άναστρέφειν, άνω έρύειν
(Schol. Plat. Tim. 21 Β) sind nur Ausdrücke für dieselbe Sache: dem Opfertier wurde
der Hals aufwärts zurückgebogen, und dann durch einen Stich die Halsschlagader
oder Kehle geöffnet, und dem steht gegenüber das καταστρέφειν, das Herunterdrücken
des Kopfes, dem das έντέμνειν, der Schnitt in den Hals, folgt. Aber v. Fritze
findet den Gegensatz zu καταστρέφειν in dem αιρεσθαι, das am häufigsten in den
attischen Ephebeninschriften (G.ZX. II, 467—471) begegnet. Dagegen wäre nichts
einzuwenden, wenn er αιρεσΟαι nicht »vom Boden aufheben« verstünde, und wenn
es nicht ausschließlich von Rindern gesagt würde3, wo man es (die Richtigkeit
der Erklärung angenommen) doch am wenigsten erwarten sollte. Ich habe über die
Bedeutung des Wortes Herrn. XXX, 339ff. gehandelt, muß aber nun noch einmal
darauf zurückkommen.
Will man beim Schlachten eines Rindes nicht ganz besondere und ziemlich
umständliche Vorsichtsmaßregeln anwenden, z. B. dem Tier die Füße in einer Weise
fesseln, daß ihm Gehen oder Aufspringen unmöglich gemacht wird — wie es von
den jüdischen Schlächtern beim Schächten geschieht —, so muß man es durch

’) So, nicht άποβλέποντες, wird zu schreiben sein.
Vgl. Eustath. zu der Stelle S. 134: εάν μέντοι
ήρωσιν ή ολως τοις κατοιχομένοις έθυον, κάτω το
Ιερεΐον άποβλέπον έσφάζετο.

-) Nach Diels, Sibyll. Bl. 72 zu lesen εις τήν γήν.
3) αίρειν ist nicht der technische Ausdruck und
Eur. El. 813 nicht viel anders gebraucht als
Apoll, Rhod. IV, 1595.
 
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