Der Zink- und Offsetdruck
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nicht zur Ausführung gelangt. Mit der Bezahlung erwirbt der Besteller
aber nicht ohne weiteres das Recht, den Entwurf in einer andern Druckerei
ausführen zu lassen. Uber diesen Punkt entstehen oft Streitigkeiten;
man bedinge sich daher bei Bestellung von Entwürfen ausdrücklich das
Urheberrecht aus, wenn man Wert darauf legt, das Original zur beliebigen
Reproduktion zur Verfügung zu haben. Dies gilt natürlich auch für alle
übrigen Verfahren.
Meinungsverschiedenheiten entstehen auch oft hinsichtlich der Auf-
bewahrung der Originalsteine, da der Kunde hier häufig zu weitgehende
Ansprüche stellt. Im Steinmaterial sind große Summen festgelegt, die
sich natürlich verzinsen sollen; das kann aber nur geschehen, wenn die
Steine fortwährend im Gebrauch sind. Verlangt daher der Besteller,
daß die für seine Arbeiten benutzten Originalplatten für etwaige spätere
Nachdrucke aufbewahrt werden, so ist der Drucker gezwungen, hierfür
einen bestimmten Betrag in Rechnung zu stellen, der aber meistens be-
anstandet wird. Es empfiehlt sich also, vor Auftragserteilung über diesen
Punkt stets eine Vereinbarung zu treffen; in vielen Fällen, besonders bei
Arbeiten, die öfter gedruckt werden sollen, ist es das beste, wenn der
Auftraggeber die Steine erwirbt. Er hat dabei den Vorteil, daß ihm die
Lithographien etwas billiger berechnet werden, und er kann später die
Steine auch wieder zu neuen Arbeiten verwenden lassen. Können für
seine Aufträge ganz oder auch nur für einzelne Farben Zinkplatten be-
nutzt werden, was immer von Fall zu Fall festgestellt werden sollte, so
vermindern sich dadurch die Anschaffungskosten wesentlich. Bei gewissen
Arbeiten, z. B. bei Landkarten, genügt es auch, nur die Hauptplatten
aufzubewahren, die andern aber, die verhältnismäßig billig herzustellen-
den Farbenplatten, abzuschleifen. Das ist besonders dann ratsam, wenn
Neudrucke fraglich oder doch erst nach Jahren wahrscheinlich sind. Man
kann auch vor dem Abschleifen von den einfachen Platten Umdruckabzüge
herstellen und diese gut verschlossen aufbewahren. Derartige Abzüge
halten sich jahrelang und werden später, wenn der Nachdrude bestellt
wird, einfach übergedruckt.
Einen weiteren Streitpunkt bilden häufig die Probedrucke, deren
Herstellung gerade in der Lithographie sehr zeitraubend und kostspielig
ist. Der Drucker sieht in seiner Kalkulation gewöhnlich nur einmalige
Probeabzüge vor und nimmt an, daß kleinere Änderungen, die der Be-
steller wünscht, beim Auflagedruck berücksichtigt werden können. Man
muß hier stets die Abmachungen genau beachten. Hat es der Drucker
übernommen, mit einer bestimmten, von ihm angegebenen Farbenzahl
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nicht zur Ausführung gelangt. Mit der Bezahlung erwirbt der Besteller
aber nicht ohne weiteres das Recht, den Entwurf in einer andern Druckerei
ausführen zu lassen. Uber diesen Punkt entstehen oft Streitigkeiten;
man bedinge sich daher bei Bestellung von Entwürfen ausdrücklich das
Urheberrecht aus, wenn man Wert darauf legt, das Original zur beliebigen
Reproduktion zur Verfügung zu haben. Dies gilt natürlich auch für alle
übrigen Verfahren.
Meinungsverschiedenheiten entstehen auch oft hinsichtlich der Auf-
bewahrung der Originalsteine, da der Kunde hier häufig zu weitgehende
Ansprüche stellt. Im Steinmaterial sind große Summen festgelegt, die
sich natürlich verzinsen sollen; das kann aber nur geschehen, wenn die
Steine fortwährend im Gebrauch sind. Verlangt daher der Besteller,
daß die für seine Arbeiten benutzten Originalplatten für etwaige spätere
Nachdrucke aufbewahrt werden, so ist der Drucker gezwungen, hierfür
einen bestimmten Betrag in Rechnung zu stellen, der aber meistens be-
anstandet wird. Es empfiehlt sich also, vor Auftragserteilung über diesen
Punkt stets eine Vereinbarung zu treffen; in vielen Fällen, besonders bei
Arbeiten, die öfter gedruckt werden sollen, ist es das beste, wenn der
Auftraggeber die Steine erwirbt. Er hat dabei den Vorteil, daß ihm die
Lithographien etwas billiger berechnet werden, und er kann später die
Steine auch wieder zu neuen Arbeiten verwenden lassen. Können für
seine Aufträge ganz oder auch nur für einzelne Farben Zinkplatten be-
nutzt werden, was immer von Fall zu Fall festgestellt werden sollte, so
vermindern sich dadurch die Anschaffungskosten wesentlich. Bei gewissen
Arbeiten, z. B. bei Landkarten, genügt es auch, nur die Hauptplatten
aufzubewahren, die andern aber, die verhältnismäßig billig herzustellen-
den Farbenplatten, abzuschleifen. Das ist besonders dann ratsam, wenn
Neudrucke fraglich oder doch erst nach Jahren wahrscheinlich sind. Man
kann auch vor dem Abschleifen von den einfachen Platten Umdruckabzüge
herstellen und diese gut verschlossen aufbewahren. Derartige Abzüge
halten sich jahrelang und werden später, wenn der Nachdrude bestellt
wird, einfach übergedruckt.
Einen weiteren Streitpunkt bilden häufig die Probedrucke, deren
Herstellung gerade in der Lithographie sehr zeitraubend und kostspielig
ist. Der Drucker sieht in seiner Kalkulation gewöhnlich nur einmalige
Probeabzüge vor und nimmt an, daß kleinere Änderungen, die der Be-
steller wünscht, beim Auflagedruck berücksichtigt werden können. Man
muß hier stets die Abmachungen genau beachten. Hat es der Drucker
übernommen, mit einer bestimmten, von ihm angegebenen Farbenzahl