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DIE BERUFSBERATUNG IM KUNSTGEWERBE

... 4. a <*.(__ ._.:!!___Anm

Der Bayerische Kunstgewerbeverein hat sich zur Aufgabe
gestellt, innerhalb seiner Vereinstätigkeit eine Berufsberatung
einzurichten und zwar:

a) für die Berufsangehörigen

b> für solche, welche im Kunstgewerbe einen Beruf suchen.
Der Verein ist der Meinung, wenn er die Lösung dieser so
schwierigen Frage in sein Aufgabenbereich aufnimmt, dem ge-
samten Kunstgewerbe sowohl in kultureller wie in wirtschaftlicher
Beziehung einen Dienst zu erweisen.

Kunstgewerbe. Dieses Wort hört man so vielfach nennen und
es ist vielfach die Meinung verbreitet, daß es eine sehr gute Sache
sei und man es mit wenig Anstrengung und seltener Leichtigkeit
auch zu etwas bringen könne. Und doch erfordert der kunst-
gewerbliche Beruf so unendlich viel an Können und Tüchtigkeit,
denn Kunstgewerbe ist handwerkliche, gewerbliche oder indu-
strielle Höchstleistung, sowohl in technischer, formaler und deko-
rativer Hinsicht. Also Höchstleistungen werden
von dem im Kunstgewerbe Tätigen gefordert. Nir»
gends gilt das Bibelwort mehr wie hier: „Viele
sind berufen, aber wenige auserwählt." Falsche
Voraussetzungen sind es, welche so viele veranlass
sen, sich dem Kunstgewerbe zu widmen. Aber
auch jenen, welche im Kunstgewerbe bereits tätig
sind, soll die Beratungsstelle dienstbar gemacht
werden, denn die heutige Wirtschaftslage erfordert,
daß Einrichtungen geschaffen werden, die geeignet
sind, dem Einzelnen Mittel in die Hand zu geben,
um ihm dadurch den Wirtschaftskampf zu erleichtern.
a> Die Beratungsstelle für die Berufsangehörigen.
Diese Stelle zentralisiert die Berufsinteressen auf
künstlerischem und auf wirtschaftlichem Gebiete.
Sie gibt dem Einzelnen Auskunft über Bezug
der Rohstoffe, Sonderwünsche des Auslandes bei
künstlerischen Erzeugnissen, Marktberichte über
die Rohstoffe, Preisberechnung und Preisbildung
für kunstgewerbliche Erzeugnisse, Erzielung von
Absatzmöglichkeit und Hinweis auf Absatzgebiete.
Auskunft der Bonität der Unternehmungen und
Unternehmer. Auskunft für den Auslandsverkehr.
Auskunft über Zoll- und Steuerfragen, sowie Aus*
fuhrbewilligungen. b> Berufsberatung, für solche,
welche im Kunstgewerbe einen Beruf suchen.

Das Kunstgewerbe ist kein Beruf für Dilettan-
ten. Wer hierin etwas erlernen will, muß wirklich
etwas gelernt haben. Er muß sein Handwerk gründ-
lich verstehen,muß die Handhabung der technischen
Hilfsmittel genau kennen — muß also bereits ein
Handwerk erlernt haben. Denn das Kunstgewerbe
setzt gewerbliches Können und Wissen voraus.

So betrachtet es der Kunstgewerbeverein zu-
nächst als seine erste Aufgabe, durch die geschaf-
ene Berufsberatung dem Kunstgewerbe geeignete
und befähigte Mensehen zuzuführen. Er gibt Aus-
kunft darüber, welche Ausbildung die beste ist, wie
die wirtschaftlichen Verhältnisse in den einzelnen
Gruppen des Kunstgewerbes liegen und ob der
betreffende Beruf das Lebensglück und die Exi-
stenzmöglichkeit dem Suchenden verbürgt, denn ein
Beruf muß Lebensglück bringen, wirtschaftliche und
innere Befriedigung gewähren.

In der Lösung dieser Aufgabe will man dem Kunstgewerbe
wirklich geeignete Kräfte zuführen, ungeeignete hievon abstoßen
und diese überleiten in andere Berufe, wozu sie eine bessere
Neigung besitzen um doch noch wertvolle Staatsbürger zu werden.

Der Bayerische Kunstgewerbeverein geht mit der Einrichtung
der Berufsberatung für Neumeldungen von folgenden Gesichts-
punkten aus:

1. Berufseignung, 2. Berufsberatung, 3. Berufswahl, 4. Berufs-
zuführung.

Über die Berufseignung wird in erster Linie der Lehrer und
der Schularzt entscheiden. Sie geben Auskunft über die geistige
und sittliche Begabung und über die körperliche Eignung. Diese
Erforschung.der Begabung, der geistigen und sittlichen Qualitäten
ist gemeinsam Pflicht der Eltern und Lehrer.

Durch Ausfertigung eines Eignungsausweises, welcher von
Lehrer und Arzt gezeichnet ist, wendet sich der Gesuchsteller

FRITZ VON MILLER Tafelaufsatz"<zugleich Willkomm) für das Geschäfts-
jubiläum von Braun <© Schneider

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