Ich meine damit nicht, daß wir uns gegen irgend einen hiitoriichen Stil aus nationalen Gründen, gemeinen
Nützlichkeitsrückfichten grundfätzlich ablehnend verhalten follten; warum follen wir nicht das Schöne, uns
Anmutende nehmen, wo wir es findenl Nein, meine Bedenken richten fich zunächft nur gegen die »fklavifche
Nachahmung«, und zwar wiederum nur unter einer ganz beftimmten Vorausfetzung. Denn wer wollte auch
die reine Kopie fchlechtweg verdammen? Sie ift eine treffliche Schule der Gefchmacksbildung, eine Quelle
unverdorbenen Genußes und guter Lehre. Aber es gibt eine Grenze, über welche hinaus die Kopie nicht
mehr mehr ftatthaft ift: da wo der Anfpruch felbftändiger Kunftübung erhoben wird.
Aus »Neue Kunft in alten Bahnen« von Georg Hitth, iSS).
Das künftlerifche Schaffen wird fich dabei mehr in der Veredelung der Formen- und Farbgebung an fich
als in einer weitgehenden Einzelverzierung des Gefchaffenen zu zeigen haben.
Der Perfonalunion von Künftler und Handwerker ift gefchichtlich das Kunftgewerbe in feiner urfprünglichen
Erfcheinungsform als Kunfthandwerk entfprungen. Eine Zeit, in welcher eine folche Perfonalunion über-
haupt nicht mehr vorkäme, würde den Anbruch des Endes vom Kunftgewerbe bedeuten. Aber es liegt in
der Natur der Entwicklung des technifchen Könnens, daß diefe perfönliche Erfcheinungsform des kunft-
gewerblichen Schaffens nicht die einzige geblieben ift, daß vielmehr zweifellos eine ftarke Tendenz befteht,
die Rollen des erfinnenden Künftlers und des ausführenden Technikers zu fondern.
Es wäre ein Fehler, vom Kunftgewerbe zu verlangen, daß es fich gegen die Fortfehritte der Technik ableh-
nend verhalte, - und es wäre zu engherzig, nur das von der Hand des Künftlers gefertigte Produkt als ein
kunftgewerbliches gelten zu laffen. Der Fortfehritt des Kunftgewerbes ift vielmehr geradezu dadurch be-
dingt, daß es alle Fortfehritte der Technik fich zu eigen mache, foweit dies nur immer ohne Gefährdung der
künftlerifchen Geftaltung des Gewerbebetriebes erfolgen kann. Eine notwendige Folge diefer Entwicklung
wird es in vielen Fällen fein, daß das Erfinden der künftlerifchen Formen- und Farbengebung immer mehr
ein felbftändiges Gefchäft wird und daß die Ausführung des fo Erdachten anderen Händen überlaffen bleibt.
Aber diefe Trennung, welche zweifellos manche Gefahr für die künftlerifche Vollendung des zu Schaffenden
birgt, muß überbrückt werden. Es muß die fachliche und perfönliche Fühlung zwifchen Künftler und Tech-
niker aufrechterhalten werden.
Aus »liefcer die Grenzen zwifchen Kunft und Gewerbe«, Vortrag von Dr. Georg von Mayr, tS9i.
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Nützlichkeitsrückfichten grundfätzlich ablehnend verhalten follten; warum follen wir nicht das Schöne, uns
Anmutende nehmen, wo wir es findenl Nein, meine Bedenken richten fich zunächft nur gegen die »fklavifche
Nachahmung«, und zwar wiederum nur unter einer ganz beftimmten Vorausfetzung. Denn wer wollte auch
die reine Kopie fchlechtweg verdammen? Sie ift eine treffliche Schule der Gefchmacksbildung, eine Quelle
unverdorbenen Genußes und guter Lehre. Aber es gibt eine Grenze, über welche hinaus die Kopie nicht
mehr mehr ftatthaft ift: da wo der Anfpruch felbftändiger Kunftübung erhoben wird.
Aus »Neue Kunft in alten Bahnen« von Georg Hitth, iSS).
Das künftlerifche Schaffen wird fich dabei mehr in der Veredelung der Formen- und Farbgebung an fich
als in einer weitgehenden Einzelverzierung des Gefchaffenen zu zeigen haben.
Der Perfonalunion von Künftler und Handwerker ift gefchichtlich das Kunftgewerbe in feiner urfprünglichen
Erfcheinungsform als Kunfthandwerk entfprungen. Eine Zeit, in welcher eine folche Perfonalunion über-
haupt nicht mehr vorkäme, würde den Anbruch des Endes vom Kunftgewerbe bedeuten. Aber es liegt in
der Natur der Entwicklung des technifchen Könnens, daß diefe perfönliche Erfcheinungsform des kunft-
gewerblichen Schaffens nicht die einzige geblieben ift, daß vielmehr zweifellos eine ftarke Tendenz befteht,
die Rollen des erfinnenden Künftlers und des ausführenden Technikers zu fondern.
Es wäre ein Fehler, vom Kunftgewerbe zu verlangen, daß es fich gegen die Fortfehritte der Technik ableh-
nend verhalte, - und es wäre zu engherzig, nur das von der Hand des Künftlers gefertigte Produkt als ein
kunftgewerbliches gelten zu laffen. Der Fortfehritt des Kunftgewerbes ift vielmehr geradezu dadurch be-
dingt, daß es alle Fortfehritte der Technik fich zu eigen mache, foweit dies nur immer ohne Gefährdung der
künftlerifchen Geftaltung des Gewerbebetriebes erfolgen kann. Eine notwendige Folge diefer Entwicklung
wird es in vielen Fällen fein, daß das Erfinden der künftlerifchen Formen- und Farbengebung immer mehr
ein felbftändiges Gefchäft wird und daß die Ausführung des fo Erdachten anderen Händen überlaffen bleibt.
Aber diefe Trennung, welche zweifellos manche Gefahr für die künftlerifche Vollendung des zu Schaffenden
birgt, muß überbrückt werden. Es muß die fachliche und perfönliche Fühlung zwifchen Künftler und Tech-
niker aufrechterhalten werden.
Aus »liefcer die Grenzen zwifchen Kunft und Gewerbe«, Vortrag von Dr. Georg von Mayr, tS9i.
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