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Kunstgeschichtliche Gesellschaft zu Berlin [Hrsg.]
Kunstchronik und Kunstmarkt: Wochenschrift für Kenner und Sammler — 55.1919/​1920 (Oktober-März)

DOI Heft:
Nr. 15 (9. Januar 1920)
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Glaser, Curt: Hoheitszeichen und Denkmäler
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https://doi.org/10.11588/diglit.29588#0347

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Hoheitszei&en und Denkmäler

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diefen negativen Teil ihres Amtes ein befonderes Augenmerk ridhten. Eine
allgemeine Verordnung politifcben Inhalts ift natürlidi ein Unding. Aber eine
Säuberung Berlins von allzu argen Auswüdifen der Gelchmacklofigkeit ift
geradezu ein Gebot der Stunde. Zuerft müßte der Tiergarten gereinigt
werden, in dem am ärgften gefündigt wurde. Das Mufikerdenkmal am Gold-
fifcbteicb follte ebenfo verfcbwinden wie die Marmoranlage vor dem Branden-
burger Tor. Der Platz am Opernhaus follte neu reguliert werden, audt auf
die Gefahr, daß das Denkmal der Kaiferin Augulta zum Opfer fiele, und
ebenfo müßte der Vorgarten der Univerfität gereinigt werden. Das Reiter-
denkmal Friedrichs des Großen in Sansfouci, das die Perfpektive der Anlage
peinlich fiört, gehört auf die Profkriptionslifte, die audi bei äußerfi fdtonender
Behandlung nodi erheblidi erweitert werden könnte. Das ift kein »Krieg ge-
gen Denkmäler«, den jeder denkende Menfch felbftverftändlich ablehnen muß,
fondern es ift ein Krieg gegen Unkunft, den jeder künftlerifch empfindende
Deutfdie auch unter der früheren Regierung zu führen bereit war, der nur
heute mit mehr Hoffnung auf Erfolg aufgenommen werden kann. G.
 
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