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Kunsthaus Lempertz [Hrsg.]
Katalog einer Sammlung von Antiquitäten, Kunstgegenständen, Mobiliar aus verschiedenem Besitz: Möbel, Skulpturen in Holz, Elfenbein etc. ; Dosen, Miniaturen, Silhouetten ... ; Versteigerung zu Cöln, 10. bis 12. Dezember 1913 (Katalog Nr. 156) — Köln, 1913

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https://doi.org/10.11588/diglit.20695#0004
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Verkaufsordnung.

Mittwoch, den 10. Dezember, von morgens 10 Uhr und nachmittags 31 2 Uhr an:

Nr. 1 — 259: Mobiliar, Skulpturen in Holz, Elfenbein etc. — Miniaturen, Dosen, Sil-
houetten etc.

Donnerstag, den 11. Dezember, von morgens 10 Uhr und nachmittags Uhr an:

Nr. 260—653: Römische und prähistorische Ausgrabungen, Arbeiten in Glas, Fayence,
Porzellan.

Freitag, den 12. Dezember, von morgens 10 Uhr und nachmittags 31 2 Uhr an:

Nr. 654—1030 (Schluß): Arbeiten in Silber, Bronze, Kupfer, Zinn. — Verschiedenes,
Bücher, Textilien, Perser-Teppiche.

Bedingungen.

Die Sammlung ist in unseren Cölner Auktionsräumen, Domhof 8, zur Besichtigung
ausgestellt: Sonntag, den 7. und Montag, den 8. Dezember, je von 9-6 Uhr.

Nur den mit Eintrittskarten und Katalogen versehenen Personen ist die Besich-
tigung der Gegenstände und die Beiwohnung der Versteigerung gestattet. Den Besuchern wird bei
der Besichtigung und Untersuchung die höchstmögliche Vorsicht empfohlen, damit nichts durch
Ungeschicklichkeit, Reiben u. dgl. beschädigt wird. Jeder hat den auf solche Weise angerichteten
Schaden zu ersetzen.

Der Verkauf geschieht gegen bare Zahlung. Außer dem Steigpreise hat der Ansteigerer
das gewöhnliche Aufgeld von zehn Prozent pro Nummer zu entrichten. Die Zahlung des
Steigpreises einschließlich des Aufgeldes ist an die Firma Math. Lempertz' Buchhandlung und
Antiquariat zu leisten, andernfalls behält sich der Leiter der Auktion das Recht vor, die
angesteigerten, nicht in Empfang genommenen Gegenstände auf Kosten und Gefahr des An-
steigerers anderweitig zu verkaufen.

Die Gegenstände werden in dem Zustande verkauft, in welchem sie sich befinden.
Ansteigerer bekunden durch ihr bloßes Bieten, daß sie dieselben in jeder Hinsicht genau
kennen. Es können daher nach geschehenem Zuschlage keinerlei Reklamationen berück-
sichtigt werden. Da der Katalog nur instruierend ist, werden seine Angaben nicht gewährleistet.

Der Leiter der Auktion behält sich das Recht vor, Nummern außer der Reihenfolge zu
verkaufen, zusammenzustellen oder zu teilen. Sollte durch einen Zuschlag bei erfolgtem Doppel-
gebote sich ein Streit entwickeln, so wird augenblicklich der Gegenstand von neuem ausge-
rufen, um den Beteiligten auf die unparteiischste Weise zu begegnen.

Die Gegenstände müssen längstens nach jedem beendigten Ausruf in Empfang genommer,
werden; die Aufhebung bis zur Abnahme geschieht auf Gefahr der Ansteigerer.

Vorstände öffentlicher Anstalten sowie Privat-Sammler, die der Versteigerung persönlich
nicht beiwohnen können, wollen sich vertrauensvoll an die Unterzeichneten wenden; sie werden
die ihnen erteilten Aufträge pünktlich und nach bestem Ermessen im Interesse der Beteiligten
erledigen. Den Aufträgen ist eine Anweisung an ein hiesiges Bankhaus oder eine bare Ein-
zahlung oder sonstige Gewähr beizufügen. Versendung der erworbenen Gegenstände geschieht
auf Kosten und Gefahr der Ansteigerer.

Zu den bei uns in Cöln und Bonn stattfindenden Versteigerungen nehmen wir Beiträge
zu mäßigen Bedingungen entgegen.

Cöln, im November 1913.

Math. Lempertz7 Buchhandlung und Antiquariat

Inhaber: P. Hanstein & Söhne
Cöln und Bonn.

(Gegründet 1846.)
 
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