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Kunsthaus Lempertz; Kunsthaus Lempertz [Hrsg.]; M. Lempertz' Antiquariat (P. Hanstein) [Mitarb.]
Math. Lempertz'sche Kunstversteigerung: Gemälde des XV. bis XX. Jahrhunderts, Ikonen des XVI. bis XIX. Jahrhunderts, Skulpturen, Kunstgewerbe, Möbel, Textilien, Orientteppiche: mit ca. 250 Abbildungen : Versteigerung: Mittwoch, den 26. November 1958 : Donnerstag, den 27. November 1958 : Freitag, den 28. November 1958 : Samstag, den 29. November 1958 : Montag, den 1. Dezember 1958 — Köln: Kunsthaus Math. Lempertz, Nr. 452.1958

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https://doi.org/10.11588/diglit.61820#0006
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VERSTEIGERUNGS=BEDINGUNGEN

1. Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Gegenstände können vor der Versteigerung
besichtigt und geprüft werden. Der Versteigerer übernimmt keine Haftung für Mängel.
Die nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommenen Katalogbeschreibungen sind
keine zugesicherten Eigenschaften gemäß § 459 ff. BGB.
Beanstandungen können nach dem Zuschlag nicht berücksichtigt werden.
2. Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein Über-
gebot abgegeben wird. Die Erteilung des Zuschlages kann sich der Versteigerer als
Vertreter des Auftraggebers vorbehalten oder verweigern.
Wenn mehrere Personen zugleich dasselbe Gebot abgeben und nach dreimaligem Auf-
ruf ein Mehrgebot nicht gemacht wird, so entscheidet das Los über den Zuschlag.
3. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Mit der Erteilung des Zuschlages gehen Besitz
und Gefahr an der versteigerten Sache unmittelbar auf den Ersteher über.
4. Die Kaufgelder hat der Ersteher der Sache, zuzüglich 15% Aufgeld, sofort nach
erfolgtem Zuschlag an die Firma Lempertz in bar zu zahlen.
5. Wird die Zahlung nicht sofort an letztere geleistet oder die Abnahme der zugeschla-
genen Sache verweigert, so findet die Übergabe des Gegenstandes an den Käufer nicht
statt; der Käufer geht vielmehr seiner Rechte aus dem Zuschläge verlustig, und der
Gegenstand wird auf seine Kosten noch einmal versteigert. In diesem Falle haftet der
Käufer für den Ausfall, dagegen hat er auf einen Mehrerlös keinen Anspruch und
wird auch zu einem weiteren Gebot nicht zugelassen.
6. Die Ersteher sind verpflichtet, ihre Erwerbung sofort nach der Auktion in Empfang
zu nehmen. Der Versteigerer lehnt jegliche Haftung für verkaufte Gegenstände ab.
Die Versendung erfolgt ausnahmslos auf Kosten und Gefahr des Ansteigerers.
7. Kaufgelder, Kaufgelderrückstände sowie Nebenleistungen kann der Versteigerer im
eigenen Namen einziehen und einklagen.
Der Sitz des Kunsthauses Lempertz gilt als Gerichtsstand sowie als Erfüllungsort für
alle Verpflichtungen der Käufer.
8. Kommissionären und sonstigen Personen, die gewerbsmäßig das Bieten für andere
übernehmen oder sich dazu erbieten, ist der Zutritt zur Besichtigung und zur Ver-
Steigerung nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Versteigerers gestattet.

Katalogpreis DM 8 —

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