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Luther's Hochzeit und seine Vertrauten.

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nachträglich mit allen Nutzungen und Gerechtigkeiten sein Eigenthum ward.
Der Rath hatte, durch Cranach und Reichenbach von Luther's Vorhaben
in Kenntniß gesetzt, schon zum Verlobungsfeste am 14., wie oben erwahnt
ward, „14 Maaß allerley Wein" gespendet, zu der Wirthschaft am 27.
steuerte er 20 fl. und ein Faß Eimbeckisch Bier? Lnther selber ließ für
diesen Festtag zahlreiche Einladungen ergehen, um außer seinen Witten-
berger Frennden auch viele der auswärtigen um sich versammelt zu sehen.
Während uns die oben genannten Persönlichkeiten, wie vr. Bngenhagen,
Cranach, Jonas, Reichenbach und deren Gattinnen erkennen lassen, wie
der Festkreis der wittenberger Frennde zusammengesetzt war, dem Melanch-
thon in seinem Bedenken über Luther's Ehe leider sich nicht anschloß, ^
geben die uns erhaltenen Einladnngsschreiben Lnther's hinreichende Auskunft
hinsichtlich der Persönlichkeiten, welche er für seinen Festtag von auswärts
begehrte und die wahrscheinlich sämmtlich der Einladnng Folge leisteten.
Es waren außer seinen Eltern die mansfelder Freunde, die :nansfeldischen

* Die Wittenberger Kämmereirechnungen vom Jahre 1525 enhalten:

„20 gr. sür ein Stübchen Malvasier, das Quart zu 5 gr., 6 gr. sür ein
Stübchen Rheinischen Wein.

7 gr. und für 6 Kannen Frankenwein das Qrt. zu 14 pf. Qr. Martino auf
sein Verlöbniß verehret, Mittwoch nach Trinitatis.

2 fl. 16 gr. 6 pf. für ein Faß Eimbecksches Bier vr. Martino auf seine
Wirthschaft geschenkt, Dienstag nach Johannis Baptistä."

Die oben angeführten 20 fl. entlieh der Rath, wie die Kämmereirechnungen besagen (1525),
„von unserer lieben Frauenkirche (Stadtkirche) an Schreckenbergern, die dem ehrwürdigen
Ern Doctori Martino Luthero zw seyner wirdtschaft von wegen gemeyner Stadt ge-
schenkt worden, Montags nach Johannis Baptistä" — (s. Förstemann, neue Mitth.
III, S. 109 fst). Es war damals eine sehr billige Zeit; die Kanne Rheinwein kostete
z. B. 18 pf., Frankenwein 14 pf., (s. Kettner: Wittenberger Rathscollegium, S. 18).
Ueberdies hatte Luther in diesem Jahre für 2 fl. 16 gr. 2 pf. Wein aus dem Stadt-
keller holen lassen, die der Rath sür ihn bezahlte. Aehnliche Posten für Wein, welchen
Luther aus dem Stadtkeller holen ließ, ohne ihn zu bezahlen, kommen bis zum Jahre
1546 in den Kämmereirechnungen fast alljährlich mit dem Bemerken vor, daß der Rath
seiner Ehrwürden deshalb nicht hätte mahnen wollen, das Geld also stillschweigend aus
sein Verlustconto gcschrieben hatte. Trotzdem wurde der Rath nicht müde, auch noch
außerdem durch außerordentliche Verehrungen an Wein und Bier, so wie durch „Kappen"
und Kleider für Luther's leibliche Wohlfahrt zu sorgen. Es werden dergleichen Schenkungen
sast in jeder Jahresrechnung aufgeführt. So wurden 1525 dem Kürschner Erhart
2 fl. 20 gr. bezahlt, „der Herrn Doctori Martino Rock mit schwarzen Zschmaßchen (?) ge-
füttert hatte," und 1526 erhielt Ambrosius Reuther 4 sl. 2 gr. für 11 Ellen „purpurianisch
Tuch" zum Geschenk für einen Rock an Luther; 10 gr. erhielt der Schneider Kuntzen
Krug für diesen Bock zu machen u. s. w.

^ Melanchthon an Camerarius: Istnsk., S. 33 (eäik. Qizrs.).
 
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