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Oereinigung der Familieu Lranach und Briick.

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eine Zeit lang in der Mark Brandenburg sich aufgehalten zu haben, wo
Joachim II., der Sohn der unglücklichen Churfürstin Elisabeth, der für den
gelehrtesten Fürsten seiner Zeit galt, jedensalls die Kunst des süchsischen
Meisters mehrfach in Anspruch nahm. Wahrscheinlich trat er die Reise dorthin
erst an, nachdem er die Hochzeit seines Sohnes Lucas mit der Tochter des ^
Canzlers Gregor Brück, Barbara Brück, ausgerichtet hatte. Wir ersahren
von dieser jedenfalls glünzenden Hochzeit, die im Febrnar stattfand, und
die zwei der angesehensten Häuser Wittenbergs enger vereinigte, zunüchst
durch die Kämmereirechnung des Raths, der auch diese Gelegenheit nicht
vorübergehen ließ, sich an dieser Festlichkeit durch eine Spende, und diesmal
durch eine Spende von befonders reichlicher Art, zu betheiligen. Diese
bereits früher erwähnte Mittheilung des RathesZ berichtet uns, daß der-
selbe „Doctor Brucken und Lucassen Cranach auf ihrer Tochter und Sohnes
wirthschast 4 ß. und 42 gr. verehrt haben; nämlich 3 ß. 34 gr. vor 2 Eimer
19 Quart Reinischen Wein vnd 1 ß. 8 gr. vor 1 Centner Karpfen. Sonn-
abends nach Valentini." Giebt uns einerseits diese Verbindung ein Zeugniß
von dem engen Familienverkehr der beiden angesehenen Häuser, Cranach's
nnd jenes berühmten Kanzlers und Juristen Gregor Brück, welchen Luther
als den einzigen Juristen bezeichnete, der sromm und weife seiZ so läßt sie
uns auf der anderen Seite zugleich erkennen, daß Cranach's Sohn, Lucas II.,
bereits seine Selbständigkeit nnd neben dem Vater bereits eine anerkanntc
Bedentung als Künstler erlangt hatte. Es ist anzunehmen, daß er trotzdem
noch immer in dem reich beschäftigten Atelier seines Vaters thätig blieb
und nicht seine eigene „Werkstatt" begründet hatte, da er, wie wir sehen
werden, erst 1544 das väterliche Haus an der Elbgassenecke, als das ihm
einst zukommende Erbe, in Lehn und Besitz nahm. Aber des jüngeren
Cranach Verheirathnng mit der Tochter des Kanzlers Brück war nicht das
einzige Band, welches das Cranach'sche und Brück'sche Haus enger ver-
einigte. Für Barbara Brück, die der alte Kanzler dem Cranach'schen Haus
vermühlt hatte, führte dessen Sohn, Christian, eine andere Barbara,

^ S. S. 292. Es ist dort erwähnt worden, daß Schüchardt diese Ansgabeposten
irrthümlich auf die Vermählung der Tochter Cranachs, Barbara, mit dem Sohn Brücls
bezogen hat.

^ Luther sagt in seinem Eifer gegen die Juristen, als er mit vr. Weller von der
Theologen und Juristen Frömmigkeit disputirte: „Fromm sein gehört eigentlich zu den
Theologen, nicht den Juristen, wie jetzt die Welt ist, wiewohl sie auch billig vor
andern sollteu fromm sein." Ilnd sprach weiter: „M. Georg Rörer und Amsdorf sind
fromme Theologi, aber nur ein Jurist ist fronim und weise, vr. Gregorius Brück." —
Brück stammte aus dem Dorfe Brück bei Wittenberg und nannte sich nach demselbcn
(k'ouiuium). Sein eigentlicher Name war Hein.
 
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