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Des gefangenen Lhurfürsten Abschied.

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war ein schwerer und bitterer. Er ermahnte seine Gemahlin, sich in den
Willen Gottes zu fügen. „Was ich jetzo leidech sagte er, „geschieht alles
um des Herrn Jesu willen, dessen ich bin und dem ich diene." Hierauf
kehrte er in Begleitung seiner kaiserlichen Wache in das Lager zurück, wo
Tags darauf der Kaiser die Churwürde und die dazu gehörigen Länder an
Moritz verlieh, während die seierliche Belehnung bekanntlich erst am
24. Februar 1548 auf dem Weinmarkt zu Augsburg, in Gegenwart des
unglücklichen Johann Friedrich, stattfand. Am 5. Juni räumte endlich auch
die Churfürstin Sibylla mit ihren Söhnen die alte churfürstliche Residenz
in Wittenberg, um von nun an ihre bescheidene Hofhaltung in Weimar
aufzuschlagen, wo an demselben Tage mit ihr auch Johann Friedrich der
Mittlere — nach der Uebergabe Gotha's — anlangte. Jhr folgten der alte
Kanzler vr. Georg Brück, dem sich Cranach's Schwiegersohn, vr. Christian
Brück mit seiner Familie anschloß, und der gelehrte Vicekanzler Franz
Burckardt, während der Rath und nachherige Kanzler Erasmus von
Minckwitz und der Hofprediger Johann Anrifaber mit ihrem gefangenen
Churfürsten dem Kaiser folgten, der von hier zunächst seinen Weg nach
Halle nahm. — Wittenberchs Glanz war erloschen, nicht bloß als Hauptstadt
der Chur, sondern auch als Mittelpunkt des in diesem Lande geweckten
und genährten geistigen Lebens. Die durch den Krieg aufgelöste Universitüt
begann zwar mit der Rückkehr der meisten ihrer Lehrer, und durch die neue
Herrschast unterstützt, alsbald ihre Thütigkeit wieder, aber der alte Geist
war entflohenU Vor einer thütlichen Entweihung durch die Hand sieg-
reicher Schwärmer in Eisen war LutheUs Grab verschont geblieben, die
geistige Entweihung durch einen bald nachher erwachten Kampf anderer
Art blieb ihm nicht erspart.

^ Durch ein Circular des Rectors Cruciger (8. Juni 1547) waren alle geflüchteten
Profefforen zur Rnckkehr eingeladen worden, die Universität wurde aber erst cnn
24. Oct. wieder eröffnet; vergl. Bretschneider, Oorpns Uküorinntornin, VI, p. 563.
 
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