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Lorent, Jakob August; Lorent, Jakob August [Hrsg.]
Denkmale des Mittelalters in dem Königreiche Württemberg (1,[Text]): Maulbronn, Bebenhausen, Hirschau, Alpirsbach und Herrenalb — Mannheim: Hogrefe, 1866

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https://doi.org/10.11588/diglit.43622#0128
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Pfalzgraf, die Abtei in Zukunft nicht als Schirmherr
sondern als dankbarer Schuldner zu beschützen; ferner
sollten die Bürger von Tübingen, sobald sie das zwölfte
Jahr erreicht hatten, schwören, die Rechte des Klosters zu
achten und zu verthcidigen; der jeweils gewählte Vogt
durfte sein Amt nicht mehr ohne Genehmigung des Abtes
antreten und schließlich wurden dem Gotteshause zwei von
allen Abgaben befreite Höfe in Tübingen eingeräumt, wo
Handel und Handwerke gleichfalls abgabefrei betrieben und
alle Producte ohne Zoll eingeführt werden konnten.
Diese urkundliche Versicherung ließ sich das Kloster
in der Folge von Gottfrieds Nachkommen neuerdings
bestätigen.
Abermals versetzte Gottfried 1311 außer mehreren
anderen Gütern sein Schloß in Tübingen dem Kloster,
welchem es übrigens auch nicht leicht gewesen zu sein
scheint, das nöthige Geld aufzutreiben, denn jetzt sehen wir
Bcbenhausen mehrere seiner Güter verkaufen: die in Brie
gelegenen 1039 an das Spital zu Eßlingen, 1318 seine
Weingärten im Neckarthale an das Kloster Krailsheim und
1320 die Güter in Ergenzingen an das Kloster Kilchberg.
Unter den verschiedenen Bewerbern um das Kloster Beben-
hausen waren nun auch die Grafen von Württemberg
aufgetreten. Der Convent richtete 1326 eine Klagschrift
an den Pabst Johann, worin er sich beschwerte, daß er
seit 20 Jahren viel von der Tyrannei dieser Grasen zu
leiden habe; während dieser Zeit sei das Kapitel zweimal
 
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