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zur Aushebung stellen, nicht weil es sein Stand so mit
sich brachte, sondern als Grundbesitzer: der Grund-
besitz entschied für alle die Pflicht zum Heeresdienst1)
Die Aushebung geschah durch die Pfarrer (Geijer III
S. 46) welche gleichsam als tribuni plebis die Bauern
bezirksweise von der Kanzel zusammenzurufen und unter
Aufsicht der Bezirksrichter und Besirksvögte aufzuzeich-
nen hatten. Nach dieser Liste ward dann von allen
Bauern, von 18—30 Jahren an, jeder 10. Mann zum
Landdienst ausgehoben. Die Stadtbewohner hatten
nach demselben Verfahren das Menschenmaterial zum
Flottendienste zu liefern. So war das schwedische Heer
aus Eingeborenen zusammengebracht: man war der
Ansicht, dass das Vaterland am besten von diesen ver-
teidigt würde. Gustav Adolf selbst hatte einen Wider-
willen gegen das Werbesystem — und doch musste er
sich dazu entschliessen, seine Heeresmacht auf diese
Weise zu vervollständigen. Wie erwähnt, betrug das
stehende Heer ca. 75,000 Mann, worunter ca. 30,000
Geworbene waren, meist Schotten und Deutsche. Unter
den 15,000 Mann, welche Gustav Adolf mit nach Deutsch-
land nahm, waren 9000 Mann Schweden und 6000 ge-
worbene Deutsche.2)

cf. Geiger III S. 43. Auf d. Reichstag von 1627 hiess es:
„Wir (d. Stände) haben uns sämmtlich dahin vereinigt, dass wir Seiner
Maj. zu unterthänigten Diensten und dem Reiche zum Entsatz, eine all-
gemeine Aushebung respektive anstellen und unternehmen wollen, naeh
welcher jeder zehnte Mann, mag er auf Kron- oder Steuerhöfen, auf
adeligen (so in oder äusser der Freiuung) auf Pfarr- Vogt- Schreiber-
und anderen gefreiten Höfen getroffen werden, zum Dienste genommen
werden soll.
2I Geijer III S. 163.
 
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