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Die späteren Korrekturen zeigen andererseits, daß diese Dramen kein
ephemeres Produkt gewesen sein können. Es müssen zur Zeit des Revisors
mehrere Handschriften davon Vorgelegen haben, denn seine Verbesserungen
und Nachträge sind vielfach derart, daß sie unmöglich seinem eigenen Geiste
entsprungen sein können. So würde man z. B. an der ursprünglichen Les-
art in 8: an und für sich kaum Anstoß
nehmen. Wenn der Revisor einfügt, so kann er das nur einer zweiten
Handschrift entnommen haben.
Den Namen des Verfassers — vielleicht müssen wir sagen, der Ver-
fasser — kennen wir nicht, aber wir können wenigstens den Kreis bestimmen,
dem er angehört hat. Daß er ein Buddhist war, sehe ich als selbstverständ-
lich an. Weiter führt die Tatsache, daß der Buddha und seine Schüler
im Drama Sanskrit sprechen. Der Verfasser, der selbst ein Buddhist war,
wird sicherlich dem Stifter seiner. Religion die Sprache in den Mund gelegt
haben, in der der von ihm anerkannte Kanon abgefaßt und die deshalb für
ihn die heilige war. In Sanskrit aber war der Kanon der Sarvästivädins verfaßt.
Wir können also behaupten, daß der Verfasser der Schule der Sarvästivädins
angehörte. Dazu stimmt auch der Umstand, daß die übrigen Handschriften-
fragmente, die mit dem Drama zusammen gefunden sind, soweit sie sich
bisher haben bestimmen lassen, Werken dieser Schule entstammen.
Nun wissen wir, daß unter der Regierungszeit des Kaniska in dieser
Schule mit glänzendem Erfolge der Versuch gemacht wurde, den Stil und
die Formen der längst bestehenden Kunstdichtung auf buddhistische Stoffe
anzuwenden. Asvaghosas Buddhacarita und Süträlamkära sind Werke, die
allen Anforderungen, die an ein Kävya gestellt werden, gerecht werden.
Unsere Dramen zeigen dasselbe Bestreben: buddhistische Stoffe werden in
den Formen des Kunstdramas behandelt. Wir werden daher kaum fehl-
gehen, wenn wir den Verfasser in dem Dichterkreise such en, dessen
ragender Mittelpunkt Asvaghosa war.


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