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(G I. 65) den östlichen Typus; die in Päli, dicht bei Kösam gefundene Kupfer-
platte des Laksmana (Ep. Ind. II, 364) ist in westlichen Charakteren, kann aber,
da sie in Jayapura ausgefertigt ist, vielleicht auch weiter aus dem Westen
stammen. Westliche Schrift, aber mit Bewahrung einiger östlicher Eigentüm-
lichkeiten, zeigt auch die Steininschrift von 4ß6 (JASB. NS. V., 458), die bei dem
Dorfe Bharadi Dih im Faizabad-Distrikt gefunden ist, also dem Grenzgebiet
angehört, wenn ich auch die genaue Lage des Fundortes auf der Karte nicht
bestimmen kann. In Gadhwä(8l° ß8l finden sich vier Inschriften in östlicher Schrift
(G I. 7. 8. Q. 64) und eine vom Jahre 467 (G I. 66), die westliche Merkmale
zeigt*. Andere Inschriften aus dem östlichen Gebiete und in östlicher Schrift
sind die Mankuwär-Inschrift (Gl. ll), die Kahäum-Inschrift (G I. Iß), die Inschrift
von S. 64 zu Gayä (Cunningham, Mahäbodhi, Tafel XXV), die Bihär-Inschrift
(G I. 12), die Inschriften auf den Tonsiegeln von Basärh (ASI. Annual Report
l$Oß—04, S. 107ff.)2, die Dhanäidaha-Inschrift (JASB. NS. V, 460)3. Diese In-
schriften verteilen sich auf die Zeit von der Mitte des vierten Jahrhunderts bis
ins dritte Viertel des fünften Jahrhunderts; nach dieser Zeit beginnen sich neue
Formen zu entwickeln, die hier im allgemeinen nicht mehr in Betracht ge-
zogen zu werden brauchen. .
Selten greift der östliche Typus in das westliche Gebiet über, so in einer
Inschrift aus der Zeit Candraguptas II. in Udayagiri (Gl. 6), wo wir entweder
südliche oder westliche Schrift erwarten sollten. Das erklärt sich, wie man
längst erkannt hat, daraus, daß die Inschrift von einem Minister des Candra-
gupta aus Pätaliputra herrührt. Einen ähnlichen Grund mag das Auftreten des
östlichen Typus in der Inschrift des Candra auf der Eisensäule von Meharaull
(773 14'; Gl. ß2) haben*.
Anderseits findet sich aber gelegentlich auch eine Inschrift in westlicher
Schrift in dem östlichen Gebiete wie die Säuleninschrift des Skandagupta in
Bhitarl (8ß0 17'; G I. lß). Hoernle führt auch die Weihinschrift von Deöriyä
(8l^ ßl'; G I. 68) als Ausnahme an, gewiß mit Recht, wenn auch derartige
Statueninschriften für die Lokalisierung der Schrift nicht viel beweisen können,
da sie wohl von dem Verfertiger der Statue eingemeißelt wurden und dieser
gewiß nicht immer ein Einheimischer war. In andern Fällen wird sich das
Fehlen der Merkmale östlicher Schrift auch daraus erklären, daß die betreffende
Inschrift aus der Zeit vor der Entwicklung der östlichen Schrift stammt. Das
scheint mir zum Beispiel sicherlich für die Inschrift von Pahlädpur (8ß0 ßi';

1 Hoernle, Bower Manuscript, S. XXVIII führt die Inschrift unter den Beispielen für
die östliche Schrift auf, allein das .ra zeigt deutlich die westliche Form, das /^zz steht jedenfalls
dem westlichen Zeichen näher als dem östlichen, das Az ist ziemiich zweifelhait, und nur das ver-
schleifte 73% stimmt zu dem östlichen Typus.
2 Bloch, a. a. O. S. 102, erwähnt nur ein Siegel mit einer Inschrift in westlicher Schrift.
3 Die Herkunft des sogenannten Lahor-Siegels des Mahesvaranäga, das östliche Schrift
zeigt (G I. 77), ist unbekannt; in Lahor ist es nur gekauft. Die Indör-Kupferplatte (G I. 16) zeigt
nicht, wie Buhler, Ind. Pal. S. 47, angibt, östlichen, sondern westlichen Typus. In der englichen
Übersetzung hat Fleet den Fehler berichtigt.
4 Buhler, a. a. O., gibt irrtümlich an, daß die Inschrift westlichen Typus zeige. Das
Richtige hat Hoernle, Bower Manuscript, S. XXVIII.
 
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