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Lüders, Heinrich
Philologica Indica: ausgewählte kleine Schriften von Heinrich Lüders ; Festgabe zum siebzigsten Geburtstage am 25. Juni 1939 dargebracht von Kollegen, Freunden und Schülern — Göttingen, 1940

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https://doi.org/10.11588/diglit.37426#0325

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Epigraphische Beiträge. III

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richterlichen Funktionen haben sie die Aufgabe, für die Verbreitung des
Dharma des Königs zu sorgen (8 4, 7; F III). Das letztere geschieht ins-
besondere auf den Inspektionsreisen, die alle fünf Jahre wiederholt werden
(FIII). Die Unterbeamten, die sie bei diesem Geschäft unterstützen,
scheinen die Dharmayuktas zu sein (8 4, 7). Nach Bühler lag ihnen außer-
dem noch die Eintreibung der Steuern ob. Eine solche Verbindung ad-
ministrativer und richterlicher Funktionen ist an und für sich in Indien
nichts Unerhörtes. Unter den Peshwäs waren Verwaltungsbeamte, der
Pätll, der Mämlatdär und der Sarsubhedär, mit der Rechtsprechung in
Zivil- und Kriminalsachen betraut ; gegen ihre Entscheidungen konnte an
den Peshwä oder seinen Minister appelliert werden. Später wurde dem
Mämlatdär und dem Sarsubhedär auch die Entscheidung über Leben und
Tod verliehen; sie hatten das Recht, Rebellen und Straßenräuber zu
hängen, ohne erst die Entscheidung einer höheren Stelle abzuwarten i).
Genau so könnte es mit Asokas Lajjükas gewesen sein. Allein ich möchte
doch darauf hinweisen, daß die Inschriften selbst nichts enthalten, was auf
eine administrative Tätigkeit der Lajjükas schließen läßt. Wenn es in
F III heißt, daß sie alle fünf Jahre ausziehen sollen, um den Dharma zu
verkünden, Avie auch um die anderen Geschäfte zu betreiben", so braucht
unter den letzteren nicht, wie Bühler, Beitr. S. 21, meint, das M&yfü/mwx
verstanden zu werden, das Einsammeln von Tributen und anderen könig-
lichen Einkünften in renitenten oder entlegenen Distrikten. Der Ausdruck
kann sich ebensogut auf die richterliche Tätigkeit beziehen, che in unserem
Edikt besprochen wird. Die etymologische Herleitung von oder
aus kann natürlich für die Frage garnichts entscheiden.
Nach dem, was sich aus den Inschriften ermitteln läßt, können wir die
Lajjükas nur als hohe richterliche Beamte bezeichnen.
Zum Schluß gebe ich eine Übersetzung des Ediktes.
"Der göttergeliebte König Priyadarsin spricht so: Als ich sechsund-
zwanzig Jahre gesalbt war, habe ich diesen Gesetzeserlaß schreiben lassen.
Meine Lajjükas sind über das Volk gesetzt, über viele Hunderttausende
von Leben.* Denen habe ich verliehen, daß sie selbständig Belohnungen
und Strafen verhängen, damit die Lajjükas voll Vertrauen und ohne Furcht
ihre Geschäfte besorgen, den Bewohnern der Provinzen Heil und Freude
bringen und ihnen Wohlwollen erzeigen. Sie werden verstehen, Leid und
Freude zu bereiten, und sie werden durch die Dharmayuktas die Bewohner
der Provinzen vermahnen, auf daß sie das Heil im Diesseits und im Jen-
seits erringen. Auch die Lajjükas müssen mir gehorchen. Auch den Be-
amten, die meinen Willen kennen, werden sie gehorchen, und auch von
denen werden einige vermahnen, sodaß die Lajjükas imstande sein werden,
mich zufriedenzustellen. Denn gleichwie einer, wenn er sein Kind einer
verständigen Amme übergeben hat, vertrauensvoll ist: "die verständige

B Nach Bombay Gazetteer, Yol. XVI, S. 304 f.
 
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