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sind spärlich. In einer Urne fand sich ein verzier-
tes Knochenfragment, das als Teil eines Griffes
gedeutet wird (Arndt 1999b, 208, Abb. 3). In der
Grabgrube und im Grabgefäß einer weiteren
Bestattung fanden sich zerschmolzene Bronze-
teilchen und ein Metallniet.
Auch die wohl nicht als Leichenbrandbehälter
verwendeten römischen Importgefäße mit Spu-
ren von Feuereinwirkung von Wehmingen, Let-
ter und Gehrden (s. o.) sind als Beigaben anzu-
sehen. Aus dem Gräberfeld von Müllingen, Kat.
Nr. 251, liegen Schildbuckelnieten bzw. Schild-
fesselnieten vor, aus einem Brandgrab von De-
densen/Gümmer, Kat. Nr. 41, stammt die Griff-
platte einer Schildfessel. In einer Urne in Gla-
debeck, Kat. Nr. 104 (Maier 1971, Taf. 52, 4.5),
fanden sich zwei bronzene Schildbuckelnägel.
Schon von Uslar stellt fest, dass Schildbestand-
teile am häufigsten in den rhein-wesergermani-
schen Gräbern auftauchen (1938,116). Teile von
Schilden finden sich auch in einigen Gräbern in
Gebieten östlich des Arbeitsgebietes (Becker
1996, 33). Becker konnte für die Region zwi-
schen dem südlichen Harzrand, Thüringer Be-
cken und Weißer Elster nachweisen, dass die Sit-
te der Schildbeigabe von der frühen zur späten
Römischen Kaiserzeit hin deutlich abnimmt. Sol-
che Aussagen auch für das Arbeitsgebiet zu tref-
fen, wäre aber zu spekulativ.
5.1.8 Anthropologie
Von mehreren Fundstellen liegt Leichenbrand
aus den Urnen vor (Kat. Nr. 5, 62, 74, 133, 165,
178,338,346). Wissenschaftlich untersucht wur-
de er aber nur in wenigen Fällen. Der Leichen-
brand eines erwachsenen Individuums aus der
Vogelbecker Urne, Kat. Nr. 346, - erhalten waren
noch 57 Gramm - war vollständig verbrannt und
sehr stark fragmentiert. Weitere Aussagen waren
nicht möglich (Werben 1989, 302). Auch die
Untersuchung des nur mit 20 bzw. 5 Gramm
vorhandenen Leichenbrandes des Einbecker
Urnenfriedhofes, Kat. Nr. 70, erbrachte keine
weiterführende Ergebnisse. Es handelte sich um
ein wohl männliches, mindestens spätjuveniles
bzw. adultes Individuum. Beide Leichenbrände
wiesen den Verbrennungsgrad V nach Arndt auf,
was auf eine hohe Verbrennungstemperatur
schließen lässt. Die erhaltenen Leichenbrände
des Groner Friedhofes sollen noch untersucht
werden (Arndt 1999b, 208).

5.1.9 Bezug Gräberfeld-Siedlung
Zur Frage nach dem Bezug der Gräberfelder zu den
Siedlungen können aufgrund der Quellenlage nur
wenige Aussagen gemacht werden. Bei vier Fund-
stellen wurden Siedlung und Grab/Gräberfeld zu-
sammen aufgedeckt, (Kat. Nr. 25, 54, 213, 229).
Allerdings waren Grab und Siedlung in zwei Fäl-
len nicht zeitgleich, was aber auch auf das generel-
le Datierungsproblem von Siedlungen zurückzu-
führen sein könnte.
Der Lagebezug der Gräberfelder zu den Siedlun-
gen kann nur anhand weniger Beispiele dargestellt
werden. Der Salzderheldener Friedhof, Kat. Nr.
315, liegt auf dem höchsten Punkt im Gelände, auf
einem gegen die Urne gerichteten Höhenzug mit
Hang- und Randlage zum Wasser. Die zeitgleiche
Siedlung, Kat. Nr. 316, liegt nur ca. 100 m entfernt.
Das Gräberfeld von Vogelbeck, Kat. Nr. 346, liegt
in identischer Lage wie auch die Siedlungen in die-
sem Bereich auf einer Leineterrasse, allerdings der
Leine etwas weiter abgewandt. Die nächste zeit-
gleiche Siedlung befindet sich nur 300 m weiter
südlich (Kat. Nr. 349) bzw. 600 m nördlich (Kat.
Nr. 348). Auch in der Nähe von zeitgleichen Sied-
lungen befindet sich der Friedhof von Einbeck,
Kat. Nr. 70, diese liegen 500 m bzw. 1000 m weit
entfernt. In unmittelbarer Nähe zu zeitgleichen
Siedlungen konnten auch die Friedhöfe von Ober-
billingshausen und Tündern lokalisiert werden
(Kat. Nr. 273 u. 343). Dieser enge Lagebezug zwi-
schen Gräberfeld und Siedlungsplatz konnte auch
für das hessische Gebiet nachgewiesen werden
(Seidel 1994/95, 22).
5.1.10 Zusammenfassung
Die Gräber der Römischen Kaiserzeit in Südnie-
dersachsen geben kaum Anhaltspunkte für wei-
terreichende Interpretationen hinsichtlich der
Gesellschaftsstruktur und den damit zusammen-
hängenden Fragen. Als Bestattungsform existier-
ten Brandbestattungen in den verschiedenen
Varianten. Die Tatsache, dass die Zahl der Ur-
nenbestattungen überwiegt, liegt offenbar an den
besseren Erhaltungsbedingungen. Den Toten
wurden in einigen Fällen besondere Beigaben mit
ins Grab gegeben, die Regel scheint dies aber
nicht gewesen zu sein. Ob Beigaben tatsächlich
gänzlich unüblich waren oder ob diese zwar auf
dem Scheiterhaufen mit verbrannt wurden und
dann nicht mit ins Grab gelangten, kann nicht
entschieden werden. Ebenso lassen sich keine
Aussagen über Unterschiede von Männer- und

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