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7. Das dreistöckige Haus kam nur bei grosser Breite vor; es war immer mindestens
so breit als hoch und erreichte damit den Charakter eines Palastes. Häuser dieser Art baute
besonders der hohe Adel. Dahin gehört das Bretzenheim'sche Palais mit 21 Fenstern in der
Front A 2, 1 Fig. 9, die Eckhäuser B 4,1 und B 4, 3, das Haus L 4, 4 Fig. 10 mit 7 Fenstern
in der Breite, N 2, 3 mit 11 Fenstern Fig. 11 und N 3, 4 mit 9 Fenstern in der Front Fig. 12;
das Palais B 1, 1 mit neun Fenstern in der Front nach dem Marktplatz und ebenso vielen
nach der Kirchenstrasse Fig. 13. Bei diesen Bauten ist natürlich die Fassade ziemlich reich
gegliedert; der Mitteileil in einer Breite von drei Fenstern wird wohl durch einen Giebelbau
besonders hervorgehoben wie am Hause N 3, 4, wo sich über den drei mittleren Fenstern des
zweiten Obergeschosses noch ein Dreieckfeld mit einem Fenster erhebt; ebenso an L 4, 4
und N 2, 3.

8. Vierstöckig ist nur das Schloss in seinen Pavillons, das Theater Fig. 14, das Zeug-
hans Fig. 15, wenn man nicht auch diejenigen Häuser als vierstöckig bezeichnen will, deren
Giebel bis in die Höhe des vierten Stockes reicht, wie die Häuser N 3, 4 und C 1, 2.

9. Nebengebände liegen fast stets nach hinten hinaus; entweder schliesst sich ein
Nebenbau rechtwinkelig rechts oder links an das Vorderhaus, meist mit einer Glasgallerie nach
der Hofseite, oder es sind zwei solche Seitenflügel, die den Hof flankieren, wie N 3, 4; selten
schliesst sich daran ein Hinterbau, der dann mit dem Vorderhaus und den Seitenflügeln ein
Viereck um den Hof bildet, wie L 4, 4.

10. Die Masse sind im allgemeinen nicht bedeutend. Für Wohnhäuser wünschte die
Begierung 11 Fuss Höhe für das Erdgeschoss und 10 Fuss für das erste Obergeschoss; doch
wurden diesse Masse meistens überschritten. Die älteren Paläste haben zum Teil recht statt-
liche Bäume; der Mauersockel erreicht Manneshöhe und das Erdgeschoss ist oft über 4 Meter
hoch. Bei den späteren Palästen wie dem Bretzenheim'schen A 2, 1 und dem Castll'schen
L 2. 9 wird das Erdgeschoss, weil es fast nur zu Dienerwohnungen und Wirtschaftsräumen ver-
wendet wird, samt dem Sockelglied zu nieder, wodurch diese Gebäude etwas Gedrücktes
bekommen.

Die öffentlichen Gebäude werden später einzeln besprochen.

II. Die konstruktiven und dekorativen Bestandteile.

Die kleinen Häuser der armen Leute sowie die Kasernen aus dem dritten Jahrzehnte
zeigen die primitivsten Formen. Die Hauswand zeigt keine weitere Gliederung als höchstens
einen glatten Mauersockel und ein sehr einfaches Dachgesims (Hauptgesims, Kranzgesims)
unter dem Dachfuss. Gewöhnlich aber werden die einzelnen Stockwerke durch Gesimse (Gurt-
gesimse) von einander geschieden; hat das Haus eine gewisse Breite erreicht, so wird es aussen
auch durch Lisenen eingerahmt, die durch Hinzutreten von Basis und Kapital zuweilen zu
Pilastern werden; bei den stattlicheren Bauten wird, wie schon gesagt, der Mittelteil, meist in
einer Breite von 3 Fenstern, oben durch ein besonderes Giebelfeld abgeschlossen und seitlich
durch eine besondere Umrahmung hervorgehoben; dieser Mittelbau kann auch pavillonartig
aus der Fassade hervortreten wie L 4, 4 und noch einen besonderen Portalteil mit Pilastern
oder Halbsäulen erhalten wie N 3, 3 und N 3, 4. Am weitesten geht die vertikale Gliederung
am Mittelteil des Schlosses, am Bathaus und am Palais B 1, 1, wo je zwei Fenster durch
Pilaster von einander getrennt sind, welche die beiden Obergeschosse durchziehen und so in
ein System zusammenfassen. Mauersockel, Gesimse, Lisenen, Pilaster pflegen aus Sandstein ge-
baut zu sein; seltener bestehen sie nur aus Verputz; die Kranzgesimse sind sehr oft aus Holz
hergestellt.
 
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