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Österreich / Central-Commission zur Erforschung und Erhaltung der Baudenkmale [Hrsg.]
Mittheilungen der K.K. Central-Commission zur Erforschung und Erhaltung der Baudenkmale — 2.1857

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https://doi.org/10.11588/diglit.20631#0123
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Bei diesem Sachverhalte war daher die k. k. Central-
Commission in der Lage, im Sinne der unterm 31. Decem-
ber 18Ö0 a. h. genehmigten Instruction bei dem hohen
k. k. Ministerium den Antrag zu stellen, dass die mehr-
erwähnte Restauration nach vorläufiger Geneh-
migung Seiner k. k. Apost. Majestät von der
hohen Staatsverwaltung übernommen werde.

Nachdem die Verhandlungen des k. k. Handels -Mini-
steriums mit den k. k. Ministerien der Finanzen, dann des
Cultus und Unterrichts zum Abschlüsse gebracht waren,
und Letztere ihre Zustimmung zur Übernahme der Restau-
ration auf den Staatsschatz ertheilten, erstattete Seine
Excellenz der Herr Handelsminister Ritter v. Toggenburg
über Antrag der k. k. Central-Commission einen Vortrag an
Seine k. k. Apost. Majestät, um von Allerhöchstderselben
die Ermächtigung zu erlangen, dass die Bestreitung der
Kosten für die Erhaltung und Sicherung des in Frage

Die Erfolge der Wirksamkeit

Unmittelbar nach dem Erscheinen des ersten Bandes
des „Jahrbuches“ und des ersten Semesters der „Mitthei-
lungen“ unterbreitete die k. k. Central-Commission pflicht-
gemäss diese Publicationen durch Vermittlung Sr. Excellenz
des Herrn Handelsministers Allerhöchsten Orts mit der ehr-
furchtvollsten Bitte, dass aus denselben Allergnädigst das
Bestreben der Commission, der ihr mit der Instruction
vom 30. December 1830 gestellten Aufgabe möglichst zu
entsprechen, entnommen werden möge.

Seine k. k. apostolische Majestät geruhten diese Publi-
cationen mit Wohlgefallen aufzunehmen und mit
Allerhöchster Entschüessung vom 19. Juli 1836 Se. Excel-
lenz den Herrn Handelsminister zu ermächtigen, der
Central-Commission die Allerhöchste Anerken-
nung über ihre bisherigen Leistungen auszu-
d r ü c k e n.

Nebst diesem beglückenden Acte kaiserlicher Gnade
erhielt aber auch die k. k. Commission von Ihren Excel-
lenzen den Herren Ministern und anderen hohen Würden-
trägern der kaiserlichen Regierung, denen die erwähnten
Publicationen vorgelegt wurden, die erfreulichsten Beweise
der Aufmunterung und des Wohlgefallens und es zeigte sich
von allen Seiten das freundlichste Entgegenkommen, um die
Bestrebungen dieses kaiserlichen Institutes nach allen Kräf-
ten zu fördern und zu unterstützen.

Damit auch die Aufmerksamkeit des Auslandes auf
die in Österreich unter dem unmittelbaren Schutze der
Regierung ins Leben gerufenen Institutionen zur Erforschung
und Erhaltung der Kunstdenkmale des Kaiserstaates gelenkt
werde, unterbreitete die k. k. Central-Commission anfangs
dieses Jahres mehreren kunstsinnigen deutschen Souveränen
ihre bisher erschienenen Publicationen, worüber in jüng-
ster Zeit zwei königliche Handbillete an den Herrn Präses

stehenden ehrwürdigen Baudenkmales von der hohen Staats-
verwaltung übernommen werden dürfe.

Mit Allerhöchster Entschliessung vom 20. März d. J.
geruhten Seine k. k. Apost. Majestät allergnädigst zu be-
willigen, „dass die für die Restauration des zur Domkirche
gehörigen Kreuzganges veranschlagte Kostensumme von
1480 Gulden auf den Staatsschatz übernommen und in den
Voranschlag des k. k. Handelministeriums für das Jahr 1838
einbezogen werde.“

Die k. k. Central-Commission fühlt sich durch diesen
Act der a. h. Gnade Sr. k. k. apost. Majestät und der wohl-
wollenden Unterstützung der hohen Ministerien um so glück-
licher, als hierdurch die kaiserliche Regierung neuerdings
mit einem naehahmungswerthen Beispiele der Fürsorge zur
Erhaltung der monumentalen Kunstschätze Österreichs vor-
angegangen ist.

der k. k. Central-Commission.

der k.k. Central-Commission eingelangt sind, welche wir hier
nach ihrem Wortlaute veröffentlichen:

Das Erstere, von Sr. Majestät dem Könige von
Pr e u s s en Friedrich Wi 1 h e 1 in IV. herrührend , lautet:
„Ich habe die mit Ihrem Schreiben vom 12. v. M. Mir einge-
sandten Exemplare des ersten Jahrganges des Jahrbuches und der
Monatschrift, welche von der unter Ihrer Leitung stellenden k. k.
Central-Commission zur Erforschung und Erhaltung der Baudenkmale
veröffentlicht werden, mit Interesse entgegengenommen und nicht
unterlassen wollen, Ihnen für diese Zuwendung meinen verbindlichsten
Dank hierdurch zu bezeigen.

Berlin, den 2. Februar 1837.

Friedrich Wilhelm m. p.“

Das zweite Handbillet von Sr. Majestät dem Könige
Ludwig von Baiern dagegen enthält Folgendes:

„Herr Freiherr v. Czoernig! Habe vermittelst des Staatsmini-
steriums des königlichen Hauses und desAussern mit Ihrem gefälligem
Schreiben vom 12. Jänner dieses Jahres zugleich ein Exemplar des
unter Ihrer Leitung herausgekommenen ersten Jahrganges, bezüglich
der Erforschung und Erhaltung der Baudenkmale classischen und
christlichen Alterthums, nebst der gedruckten Monatschrift näm-
lichen Betreffes empfangen. Indem icli Ihnen, dem sehr iobenswer-
then und verdienstvollen Leiter dieses interessanten Unternehmens
Meinen vollsten Beifall zollend, für die Mir durch die Übersendung
befraglichen Werkes bewiesene Aufmerksamkeit gerne Meinen Dank
ausspreche, versichert Sie zugleich mit Vergnügen der Gesinnungen
seiner Werthschätzung

Ihr Ihnen wohlgeneigter

L u d w i g m. p.“

München, den 7. März 1837.

So wie nun durch diese werthvollen Acte der Anerken-
nung die k. k. Central-Commission sich im höchsten Maasse
geehrt fühlen musste, so unterliess sie, dadurch aufgemuntert,
in jüngster Zeit nicht, neue Wege anzubahnen, um den von
ihr vertretenen Interessen den günstigsten Erfolg zu sichern.

Da in früheren Jahrhunderten die Kirche der Mittel-
punct der bedeutendsten künstlerischen Erscheinungen war.
 
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