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Österreich / Central-Commission zur Erforschung und Erhaltung der Baudenkmale [Hrsg.]
Mittheilungen der K.K. Central-Commission zur Erforschung und Erhaltung der Baudenkmale — 2.1857

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https://doi.org/10.11588/diglit.20631#0122
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MITTHEILUNGEN

DER K. K. CENTRAL-COMMISSION

Dili I» EM11LTK Dl Di


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üerausgegeben unter der Leitung des k. k. Seclions-Chefs und Präses der k. k. Central-Commission Karl Freiherrn v. Czoernig.

Redacteur: Karl We i s s.

N- 5. II. Jahrgang. Mai 1857.

Inhalt: Die Restauration des romanischen Kreuzganges am bischöflichen Münster in Brixen. — Die Erfolge der Wirksamkeit der k. k.

Central-Commission. — Die romanischen Kirchen zu Zubor und St. Jakob in Böhmen. — Alte Kunstdenkmale in Botzen und
seiner Umgebung. — Die Kleinodien des h. römisch-deutschen Reiches. — Pamatky archaeologieke a imstopisne. — Notiz. —
Correspondenzen. — Literarische Anzeigen.

Die Restauration des romanischen Kreuzganges am bischöflichen Münster in Brixen1).

Der Conservator für den Brixner Kreis, HerrG. Tink-
hauser, lenkte im Jahre 18SS die Aufmerksamkeit der
k. k. Central-Commission auf den schlechten Rauzustand des
alten Kreuzganges bei dem bischöflichen Münster
zu Brixen und erklärte zugleich, dass derselbe eines
der schönsten und merkwürdigsten Baudenkmale von Tirol
sei, welches, mit einer Reihe der interessantesten alten
Wandgemälde ausgestattet, in kürzester Zeit dem unver-
meidlichen Ruine entgegen gehen werde, wenn nicht daran
einige sehr nothwendige Restaurations-Arbeiten vorgenom-
men werden.

Aus der, von detaillirten Plänen begleiteten archäolo-
gischen Beschreibung des Kreuzganges, die der Conser-
vator zur besseren Würdigung des Gegenstandes vorlegte2),

1) Zu dem ersten Aufsatze des April-Heftes (S. Sii) „Die kaiserlichen Anord-
nungen für die Restauration berühmter KunStdenkmale im lombardiseh-
venetianischen Königreiche“ haben wir eine Berichtigung nachzutragen.
Die Allerhöchste Entschliessung vom 8. Februar d. J. betrifft nämlich
nicht, so wie wir mitgetheilt haben , die Restauration von Leonardo
da Vinci’s Frescogemälde, das heilige Abendmahl, im Refectoriuin
nächst der Kirche Maria «teile Grazie, sondern aus dem uns jetzt
vorliegenden Wortlaute der Allerhöchsten Willensmeinung ersehen
wir, dass Seine k. k. apostol. Majestät anzuordnen geruht haben,
die künstlerische Restauration der an die Kirche St. Maria delle
Grazie in Mailand anstossenden Malle, in der sieh das FrescogemiiUle
von Leonard da Vinci, das heil. Abendmahl vorstellend, befindet, in
Angriff zu nehmen und zu diesem Zwecke die Kalktünche von den
übrigen Wänden und vom Gewölbe zu entfernen , die darunter befindli-
chen Zeichnungen und Malereien aufzudecken und von bewährter Künst-
lerhand aUfzulrischen und zu ergänzen. •—■ Die Restauration von Leo-
nardo da Vinci's Frescogemälde, das h. Abendmahl, haben Sr. Majestät über
Vortrag Sr. Exoellenz des Herrn Unterrichtsministers Grafen Leo Thun
bereits untern 7. Juni 1S54 genehmigt. (Vgl. „Mittheilungen“ 1SHG, S. 87.)

D. Red.

2) Vgl. „Mittheilungen“ 1856, S. 17.

II.

entnahm auch die k. k. Central-Commission, dass der Kreuz-
gang, wie er gegenwärtig besteht, aus der zweiten Bau-
periode des Münsters herstammend, im Xlt. Jahrhundert
aufgebaut, und nach dem dritten Brande, also beiläufig
um die Mitte des XIII. Jahrhunderts die gothische
Oberdecke erhalten habe und dass die Gemälde, die an
den Seitenmauern in den Feldern unter den Schildbögen
und auf der Oberdecke angebracht sind, grösstentheils dem
fünfzehnten und nur einige wenige dem vierzehnten
Jahrhundert angehören. In kunstgeschichtlicher Beziehung
war desshalb allerdings das grosse Interesse dieses Baudenk-
males nicht zu verkennen, da bis jetzt in Österreich ver-
hältnissmässig wenige Kreuzgänge im romanischen Style
und von so edlem architektonischen Aufhaue bekannt sind.

Die k. k. Central-Commission wandte sich daher an
die Landesbau-Direction in Innsbruck,, damit diese im Ein-
vernehmen mit dem Conservator einen Kostenüberschlag
rücksichtlich der vorzunehmenden Restaurations-Arbeiten
vorlege und die entsprechenden Anträge stelle. Gleich-
zeitig richtete sie an die k. k. Statthalterei in Innsbruck das
Ersuchen, die Erhebungen über die Patronats- und son-
stigen ökonomischen Verhältnisse der Domkirche zu Brixen
zu pflegen, um den Fond zu ermitteln, aus welchem die
Kosten bestritten werden müssen. Nach dem Voranschläge
der Landesbau-Behörde wurden die Kosten der nothwen-
digsten Herstellungen auf 1480 Gulden festgesetzt. Die
Erhebungen der k. k. Statthalterei führten dagegen zu dem
Resultate, dass der Dom zu Brixen sich keines Patronates
erfreut und die Kosten der Erhaltung des Kreuzganges
weder von dem Domcapitel noch von der Stadtgemeinde
getragen werden können.

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