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Österreich / Central-Commission zur Erforschung und Erhaltung der Baudenkmale [Editor]
Mittheilungen der K.K. Central-Commission zur Erforschung und Erhaltung der Baudenkmale — 2.1857

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https://doi.org/10.11588/diglit.20631#0038
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einen Jahrgang oder zwölf Hefte
nebst Register sowohl für Wien
als die Kronländer und das Ausland
^ fl* C. M., bei portofreier
Zusendung in die Kronländer der
österr. Monarchie 4 fl. 20 kr. C.M.

ZI

MITTHEILUNGEN

DER K. Iv. CENTRAL-COMMISSION

Pränumerationen überneh-
men h alb- oder ganzjährig
alle k.k. Postämter der Monarchie,
welche auch die portofreie
Zusendung der einzelnen Hefte
besorgen. — Im Wege des Buch-
handels sind alle Pränumerationen
und zwar nur zu dem Preise von
4 II. an den k. k. Hofbuchhändler
W. Hraumiillcr in Wien zu richten.


Herausgegeben uiiler der Leitung des k. k. Scctions-Chefs und Präses der k. k. Central-Comniission Karl Freiherrn V. Czoernig.

Redacteur: Karl We i s s.

N-2. ii. Jahrgang. Februar 1857.

Inhalt: Zur Baugeschichte der Kirche Maria am Gestade in Wien. — Die romanische Kirche zu Lebeny (Leiden) in Ungarn. —
Die Truchsesse von Emerberg. — Die Stiftskirchen zu Griffen und Oberndorf in Kärnthen. — Über einige Bau-und Kunst-
werke in Oberösterreich. — Über die neuesten Ausgrabungen zu Gross-Pöchlarn. — Pamätky archaeologiche a mestopisne.—
Literarische Anzeigen.

Zur Baugeschichte der Kirche Maria am Gestade in Wien.

Von Joseph Feil.

(Fortsetzung.)

Als der herzogliche Hofmeister Johann von Liech-
tenstein wegen eines, noch nicht völlig aufgehellten Verge-
hens zu Ende des Jahres 1894 plötzlich seiner Würden
entsetzt und durch Schiedsspruch vom 6. Februar 139S mit
dem Verluste der Freiheit und des bei weitem grössten
Theiles seines reichen Güterbesitzes in Österreich bestraft
wurde, fielen auch dessen Häuser in und vor der Stadt
Wien *) dem herzoglichen Fiscus anheim, so namentlich
auch das grosse Liechtenstein'sche Haus nächst der Kirche
zu Maria am Gestade.

1) Kurz: Albrecht Hl., II, 301. Die bisher ausführlichste und gründlichste
Darstellung jenes überraschenden Vorganges hat Lichnowsky’s
Gesch. des II. Habsburg IV, 269—273 geliefert. Herzog Albrecht IV.,
welcher sieh unterm 13. Juni 1398 ausdrücklich als vogt vnd her
des Caplans an dieser Capelle, so wie namentlich der vom gewesenen
Wiener Bürgermeister Michel dem Gewkramaer in derselben Ca-
pelle gestifteten ewigen Messe, erklärte, um sie gegen Gewalt und
Unrecht zu Vögten vnd schirmen (ilIon. B. 30, b, 477—478), gab
laut Urkunde vom 22. März (nicht Mai) 1402 seiner Gemahlin Johanna
zu Leibgeding: vnser Ilaus gelegen heg vnserer Frawn Kapellen
auf der Stetten hie ze Wienn, das v o rmaln Hansen v on
Li echt enstein des alten Hofmaister ist gewesen;
nach deren Tod soll es aber wieder an den Herzog und seine Erben
zurückfallen. (Hormayr: Wien. II. U. ß. 87). Da hier das Bethaus
Maria am Gestade, ungeachtet es bereits früher als ecclesia bezeichnet
erscheint, dennoch Capelle genannt wird, so zeigt sich, dass die hei
strengerer Sonderung sich ergebenden Unterschiede zwischen Capelle
und Kirche im diplomatischen Gebrauche damals eben nicht ge-
läufig waren. In einer Urkunde des Wiener Stadtarchives vom 19. Nov.
1397, laut deren Niclas der Grinzinger von Nussdorf in diese Marien-
capelle eine ewige Messe stiftete , heisst es wieder: der Caplan soll
einem {gleichen p har rer dacz unser vrawn gehorsam vnd vnder-
tenig sein als ander Capellen daselbens.

Als aber im J. 1394 der Grundstein zum neuen Baue an
der Mariencapelle gelegt wurde, war Johann von Liechten-
stein noch im vollen Glanze seines Ansehens und Reichthums.
Da er Patron der Kirche gewesen ist, die er, wie erwähnt,
zu einem Tum erheben wollte, so unterliegt es keinem
Zweifel, dass dieser Bau noch durch ihn unternommen
worden ist. An eine Fortsetzung des begonnenen Werkes
durch das Haus Liechtenstein, als früheren Patron der
Kirche 1), war nach den erlittenen grossen Güterverlusten

l) In der erwähnten Urkunde vom 29. November 1391 (Mon. boica 30, b.)
bemerkt Johann von Liechtenstein (S. 413—414) ausdrücklich, dass
die Cappelle vnserer frawn auf der Stetten ze wienn von mir (J. v.
Liechtenstein) mein lebtag vnd dornach von meinen zwain pruedern
Hertneiden vnd Jörgen vnd vnseren leibserben Zeichen ist, Vnd
wann wir und unsere leiberben nicht mer sein dornach albeg von
dem eit i sten von li echtenst ain ze lehen sein schol. Fast
scheint aber mit der wider den gewesenen herzoglichen Hofmeister
verhängten Giiterconfiscation, namentlich mit der Einziehung der Liech-
tenstein’schen Häuser in Wien, auch der Verlust des Patronatsrechtes
über die Mariastiegen-Kirche für das ganze Haus Liechtenstein verbun-
den gewesen zu sein. Denn als der Passauer Bischof die erledigte
Pfarre zu Altlichtenwarth, in Folge des bereits erwähnten mit Johann
von Liechtenstein eingegangenen Tausches, verleihen wollte, hatten,
laut Urkunde vom 2. Mai 1409, der herzogliche Hofmeister Heinrich
von Liechtenstein, sein Bruder und seine Vettern dagegen Einsprache
erhoben und sprachen die Lehenschaft (Patronatsrecht) über die Alt-
lichtenwarther Kirche als ihr ritterliches Erbe an; denn es hätten
der benant Hofmaister vnd sein Brüder Ir Vettern nicht macht
noch gewalt gehabt dieselben Lehenschaft vberzegeben (Mon.
boica 31, b, 82), welche, wenn auch von den Herzogen Leopold IV.
und Ernst nicht anerkannte Einsprache gewiss nicht erhoben worden
wäre, wenn dem Hause Liechtenstein in dem Patronatsrechte über
die "Kirche zu Maria - Stiegen der Ersatz für die Aufgebung des
 
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