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Ein Landhaus, für eine reichere bürgerliche, oder für eine adeliche
Familie.
Gebäude, zu Wohnungen für reichere Familien aus dem Bürgerstande,
oder für adeliche Familien bestimmt, die entweder das ganze Jahr, oder
nur einen Theil desselben, etwa den Sommer auf ihren Landsitzen zubrin-
gen, werden durch einen höhern Charakter, von den übrigen Land-
wohnungen abgestuft. Der Charakter dieser Gebäude, kann nach Stand,
Vermögen und Geschmak zu dieser oder jener Gattung gehören, nur mufs
er in den Gränzen der Privatgebäude bleiben, und nicht in den Cha-
rakter der öffentlichen Gebäude übergehen.
Nach einem edlen Charakter ist das gegenwärtige Landgebäude ge-
zeichnet, der zwar höher ist, als der Charakter des Landhauses Nro. I.,
aber doch nicht in den eines öffentlichen Gebäudes greift.
Der Entwurf zu diesem Hause ist in den beiden Grundrissen und im
Aufrisse der vordem Seite enthalten.
I. Das Parterre.
Es ist durch sechs Stufen von dem Boden, worauf das Gebäude
steht, erhöhet.
A ist eine Vorhalle; B ein grofses gemeinschaftliches Zim-
mer (Speisesaal.) C und D sind Wohnzimmer, E ist die
Treppe in die Hauptetage; F die Küche, worinn der Heerd
und eine Anlage zu Kasseroi- oder Menagefeuerungen
angebracht sind; G die Speisekammer und H die Treppe
in den unter der Küche liegenden Keller. Die Einheitzun-
B
Ein Landhaus, für eine reichere bürgerliche, oder für eine adeliche
Familie.
Gebäude, zu Wohnungen für reichere Familien aus dem Bürgerstande,
oder für adeliche Familien bestimmt, die entweder das ganze Jahr, oder
nur einen Theil desselben, etwa den Sommer auf ihren Landsitzen zubrin-
gen, werden durch einen höhern Charakter, von den übrigen Land-
wohnungen abgestuft. Der Charakter dieser Gebäude, kann nach Stand,
Vermögen und Geschmak zu dieser oder jener Gattung gehören, nur mufs
er in den Gränzen der Privatgebäude bleiben, und nicht in den Cha-
rakter der öffentlichen Gebäude übergehen.
Nach einem edlen Charakter ist das gegenwärtige Landgebäude ge-
zeichnet, der zwar höher ist, als der Charakter des Landhauses Nro. I.,
aber doch nicht in den eines öffentlichen Gebäudes greift.
Der Entwurf zu diesem Hause ist in den beiden Grundrissen und im
Aufrisse der vordem Seite enthalten.
I. Das Parterre.
Es ist durch sechs Stufen von dem Boden, worauf das Gebäude
steht, erhöhet.
A ist eine Vorhalle; B ein grofses gemeinschaftliches Zim-
mer (Speisesaal.) C und D sind Wohnzimmer, E ist die
Treppe in die Hauptetage; F die Küche, worinn der Heerd
und eine Anlage zu Kasseroi- oder Menagefeuerungen
angebracht sind; G die Speisekammer und H die Treppe
in den unter der Küche liegenden Keller. Die Einheitzun-
B