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Seibert, Hubertus; Schneidmüller, Bernd [Begr.]; Weinfurter, Stefan [Begr.]
Grafen, Herzöge, Könige: der Aufstieg der frühen Staufer und das Reich (1079 - 1152) — Mittelalter-Forschungen, Band 18: Ostfildern, 2005

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Lubich, Gerhard,: Territorien-, Kloster- und Bistumspolitik in einer Gesellschaft im Wandel. Zur politischen Komponente des Herrschaftsausbaus der Staufer vor 1138
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https://doi.org/10.11588/diglit.34732#0194

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Gerhard Lubich

staufische »Reichsland« als eine Art Fluchtpunkt der Betrachtung dient12,
womit gerade für die Frühzeit der Frage nach der Unterscheidbarkeit von
Reichs- und Hausgut eine besondere, verschiedentlich schon behandelte Rolle
zukommt13. Als eine Leitvokabel dient seit der immer noch in vielem maßgeb-
lichen Arbeit von Hans Heuermann dabei der Begriff »Hausmachtpolitik«14,
der nochmals von Karl Schmid in Bezug auf sein Entwicklungsmodell enger
gefaßt wurde13, oder aber man spricht, wenn der Bezug auf die - seit der Ar-
beit Werner Hechbergers - neu zu diskutierende familiäre Bindung zwischen
den Nachkommen Friedrichs I. vermieden werden soll, mit einem weniger
verfänglichen Terminus von >Territorialpolitik<. Hierunter wird, um eine De-
finition dieser gerne verwendeten, selten aber exakt gefaßten Begriffe zu ver-
suchen, die planmäßige Erwerbung von Territorien oder von auf Gebieten
bezogenen Rechten verstanden, wobei die Maßgabe der »Hauspolitik« in ge-
wisser Weise suggeriert, daß die Interessen einzelner hinter denjenigen des
Gesamthauses als eigentlichem Empfänger zurückstehen, eine Vorannahme,
die man zu Recht grundlegend kritisiert hat16. Neben den offenen Fragen von
Rechtsgrund und familiärem Bezugsrahmen stellt die Quellensituation eine
weitere Schwierigkeit für diesen Argumentationsstrang dar, bieten die zeitge-
nössischen Nachrichten doch selten einen Hinweis darauf, wann genau ein
Territorium oder Herrschaftsrecht erworben wurde: Im Regelfall wird von
einer Liegenschaft erst dann berichtet, wenn sie wieder vergeben wurde. Da-
mit aber basiert ein Großteil der Aussagen zum staufischen Herrschaftsaufbau
entweder auf den überaus unsicheren Hypothesen zur frühen Staufergenealo-
gie, nämlich wenn Besitz als Erbe erklärt werden soll, oder aber auf Rück-
schlüssen aus der staufischen Königszeit, deren reichlichere Überlieferung
zumindest einen Terminus ante quem für den Erwerb eines Gutes bietet, je-
doch nur selten das genaue Datum liefert oder Hinweise auf den Weg des
Erwerbs enthält17.
Die Fragen nach Datierung und Provenienz von Besitz scheinen allerdings
einen Aspekt in den Hintergrund gedrängt zu haben, der im folgenden nun
thematisiert werden soll: Auf welche Art und Weise, mit welchen Mitteln und
Vorgehens weisen gelang es den Staufern überhaupt, ihre Herrschaftsposition

12 THOMAS Seiler, Die frühstau fische Territorialpolitik im Elsaß, Hamburg 1995, S. 21.
13 Hierzu ausführlich ELMAR WADLE, Reichsgut und Königsherrschaft unter Lothar III. (1125-1137).
Ein Beitrag zur Verfassungsgeschichte des 12. Jahrhunderts (Schriften zur Verfassungsge-
schichte 12), Berlin 1963.
14 Hans Heuermann, Die Hausmachtpolitik von Herzog Friedrich I. bis König Konrad III.
(1079-1152), Diss. Berlin 1939; Wiederaufnahme des Begriffs bei Hans WERLE, Das Erbe des
salischen Hauses. Untersuchungen zur staufischen Hausmachtpolitik im 12. Jahrhundert vor-
nehmlich am Mittelrhein, Diss. Mainz 1952 sowie DERS., Staufische Hausmachtpolitik am
Rhein, in: Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins 71,1962, S. 241-370.
15 KARL Schmid, Zur Problematik von Familie, Sippe und Geschlecht, Haus und Dynastie beim
mittelalterlichen Adel. Vorfragen zum Thema »Adel und Herrschaft im Mittelalter«, in: DERS.,
Gebetsgedenken und adliges Selbstverständnis (wie Anm. 9), S. 183-244, hier S. 234f.
16 HECHBERGER, Staufer und Welfen (wie Anm. 9), S. 153-183; vgl. oben Anm. 9.
17 Vgl. in diesem Sinne SEILER, Territorialpolitik (wie Anm. 12), S. 20f.
 
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