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Kaufhold, Martin; Schneidmüller, Bernd [Bibliogr. antecedent]; Weinfurter, Stefan [Bibliogr. antecedent]
Die Rhythmen politischer Reform im späten Mittelalter: institutioneller Wandel in Deutschland, England und an der Kurie 1198 - 1400 im Vergleich — Mittelalter-Forschungen, Band 23: Ostfildern, 2008

DOI Page / Citation link:
https://doi.org/10.11588/diglit.34739#0064
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Kapitel 2

nung, deren Grundzüge es zu sichern galt. Die Frage, die uns dabei vor allem
beschäftigt, ist die nach den Mitteln und Instrumenten, mit denen diese Ordnung
in England und in der Kirche künftig geschützt werden sollte. Der erste Artikel der
Magna Carta legte großen Wert auf die zukunftssichernde Qualität des Dokumen-
tes, wenn er im Ausgangssatz die Gültigkeit der garantierten Freiheiten für alle
freien Männer des Königreiches und für die Generation &r Erfzgzi sehr deutlich
hervorhob: CorzcRSSzzzzzzs gcz'am oztzzzzFzis JzEgn's FozzzzzzzEzzs rggzzz zzosfrz, pro rzoh's gf Fgrg-
dzhzzs zzosfrz's z'zz pgrpgfzzzzzrz, oizzngs izFgrfzzfgs szz&scrz'ptzzs, Fzz&grzdzzs gf fgzigzzzfzzs gz's gf Fgrg-
dzhzzs szzz's, dg zzoFz's gf Fgrgdz'Fzzs rzosfrz's.^
Flier lag die Wurzel institutioneller Entwicklung. Zwar erklärte der König, er
würde die garantierten Rechte künftig beachten, aber konnte man einem König
wie Johann trauen? Er hatte seine Rücksichtslosigkeit wiederholt bewiesen. ^ Was
würde werden, wenn er seine gegenwärtige Schwäche überwunden hatte?^ Selbst
wenn der König sein Verhalten tatsächlich änderte, so war doch klar, dass die Er-
klärung über das Verhalten seiner Erben eine reine Absichtserklärung war, deren
Erfüllung außerhalb von Johanns Reichweite lag. Die Zukunft war immer unsi-
cher, aber für manche Gefahren konnte man Vorsorge treffen. Die Entwicklung der
hier untersuchten Institutionen war in hohem Maße von dem Bedürfnis bestimmt,
den Gefahren der Zukunft mit wirksamen Instrumenten zu begegnen.^ Das erwies
sich als schwierig, Eig /zzfzzrg z's zuzcgrfazöz zzzzd Ezg gzzd z's zziwzu/s zigzzz; aber aus dieser
Sorge bezog die Entwicklung ihre menschliche Dynamik.
Wenn die Barone dem künftigen Verhalten ihres Königs misstrauten, dann
mochten sie über Möglichkeiten nachdenken, die Einhaltung der so nachdrücklich
garantierten Rechte auch in Zukunft sicher zu stellen. Ein Schritt auf diesem Weg
war die schriftliche Fixierung der Rechtszusagen selbst - wir werden zu ermessen
haben, welche Aufgabe dem Text bei der weiteren Rechtssicherung zukam. Im
Falle der Kanones des IV. Laterankonzils war die Funktion klar: Sie sollten künftig

des IV. Laterankonzils vgl etwa: S. UNGER, Generali concilio inhaerentes statuimus. Die Re-
zeption des Vierten Lateranum (1215) und des zweiten Lugdunense (1274) in den Statuten
der Erzbischöfe von Köln und Mainz bis zum Jahr 1310 (Quellen und Abhandlungen zur
mittelrheinischen Kirchengeschichte 114), Mainz 2004; P. B. BRIXTON, The German Episcopa-
cy and the Implementation of the Decrees of the Fourth Lateran Council (1216-1245):
Watchmen on the Tower, Leiden u. a. 1995.
3 Chartes des Libertes Anglaises, ed. Bemont, S. 27. Die Magna Carta war in der Form eines
königlichen Privilegs ausgestellt.
4 Zu König Johann Ohneland, dem auch in der neueren englischen Geschichtsschreibung ein
beharrlich schlechter Ruf anhaftet vgl. etwa King John. New Interpretations, hg. von S. D.
Church, Woodbridge 2003; F. J. WATSON, The Demonisation of King John, in: Scottish Hi-
story: The Power of the Past, hg. von E. J. Cowan/R. J. Finchlay, Edinburg 2002, S. 29M5;
R. V. TURNER, King John, London 1997; DERS., King John s Concept of Royal Authority, in:
History of Political Thought 17 (1996), S. 158-178; J. C. HOLT, The Northeners. A Study in the
Reign of King John, London 1992; W. L. WARREN, King John, London 1978.
5 Zur geschwächten Situation Johanns bei der Ausstellung der Magna Carta im Juni 1215 vgl.
unten die Darstellung der Entstehungsumstände.
6 Vgl. auch G. O. SAYLES, The King s Parliament of England, London 1975, S. 58f.: „Like the
Great charter of 1215, the Provisions of Oxford were the work of angry and fearful men ..."
 
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