Kapitel 5
Institutionelle Formierung im Zeichen des Triumphes:
Die Kurie im 13. Jahrhundert
Die Bedeutung des Jahres 1198 für die Geschichte der päpstlichen Kurie ist un-
übersehbar. 1198 erscheint gleichsam als Wasserscheide in der Edition kurialer
Quellen. Was vor diesem Datum an der Kurie geschrieben wurde, hat Eingang in
die Regestenwerke der früh- und hochmittelalterlichen Papstgeschichte gefunden,
was danach geschrieben wurde, ist in neuen Reihen erfaßt worden. Dies ist zu-
nächst keine Frage der historischen Bedeutung, sondern ein praktisches Erforder-
nis. Mit dem Amtsantritt Innozenz' III. nahm der kuriale Schriftverkehr enorm
zuT Das Rggesfpm super Negoü'o fmpen'z Innozenz' III., dem wir die Kenntnis über
die Vorgänge nach der Doppel wähl 1198 in so hohem Maße verdanken, ist zwar
ein Sonderfall der kurialen Überlieferung, aber es ist ein Sonderfall in einem zu-
nehmend schriftgestützten Umfeld, das solche Anstrengungen grundsätzlich för-
derte. Diese Überlieferungspraxis lieferte die Voraussetzungen dafür, dass die
päpstlichen Entscheidungen und ihre Begründungen in der Doppelwahlkrise von
1198 den Nachfolgern Innozenz' III. Orientierung in ähnlichen Problemsituationen
liefern konnten. Wir sind oben bereits darauf eingegangen, dass das Original-
register an der Kurie die Spuren späterer Benutzung im Zusammenhang mit der
Doppelwahl von 1257 erkennen läßt (auch wenn 1257 kein Papst die Geschicke der
Kirche lenkte, dessen Entschlußfreudigkeit mit der Innozenz' III. vergleichbar
gewesen wäre)S Im Sinne unserer Fragestellung läßt sich der Pontifikat Inno-
zenz' III. daher als eine bedeutende Etappe in der internen Traditionsbildung der
Regesta Pontificum Romanorum ab condita ecclesia ad annum post Christum natum
MCXCVIII, 2 Bde., hg. von P. Jaffe/W. Wattenbach, 2. Aufl. Leipzig 1885-1888; Regesta
Pontificum Romanorum, 2 Bde., hg. von A. Potthast, Berlin 1874-1875; vgl. dazu auch Th.
FRENZ, Papsturkunden des Mittelalters und der Neuzeit (Historische Grundwissenschaften
in Einzeldarstellungen 2), Wiesbaden 1986; vgl. zur päpstlichen Kanzlei unter Innozenz III.
auch: O. HAGENEDER, Studien und Vorarbeiten zur Edition der Register Papst Innozenz' 111.
2. Die äußeren Merkmale der Originalregister Innozenz' III., in: Mitteilungen des Instituts für
Österreichische Geschichtsforschung 65 (1957), S. 296-339; DERS., Quellenkritisches zu den
Originalregistern Innozenz' IIP, in: Mitteilungen des Instituts für Österreichische
Geschichtsforschung 68 (1960), S. 128-139; vgl. auch: Ch. R. CHENEY, Innocent III and
England, Stuttgart 1976; The Letters of Pope Innocent III (1198-1216) concerning England
and Wales. A Calendar with an Appendix of Texts, hg. von Ch. R. Cheney/M. G. Cheney,
Oxford 1967.
Vgl. dazu Regestum Innocentii III, ed. Kempf, S. XV-XVIII.
Institutionelle Formierung im Zeichen des Triumphes:
Die Kurie im 13. Jahrhundert
Die Bedeutung des Jahres 1198 für die Geschichte der päpstlichen Kurie ist un-
übersehbar. 1198 erscheint gleichsam als Wasserscheide in der Edition kurialer
Quellen. Was vor diesem Datum an der Kurie geschrieben wurde, hat Eingang in
die Regestenwerke der früh- und hochmittelalterlichen Papstgeschichte gefunden,
was danach geschrieben wurde, ist in neuen Reihen erfaßt worden. Dies ist zu-
nächst keine Frage der historischen Bedeutung, sondern ein praktisches Erforder-
nis. Mit dem Amtsantritt Innozenz' III. nahm der kuriale Schriftverkehr enorm
zuT Das Rggesfpm super Negoü'o fmpen'z Innozenz' III., dem wir die Kenntnis über
die Vorgänge nach der Doppel wähl 1198 in so hohem Maße verdanken, ist zwar
ein Sonderfall der kurialen Überlieferung, aber es ist ein Sonderfall in einem zu-
nehmend schriftgestützten Umfeld, das solche Anstrengungen grundsätzlich för-
derte. Diese Überlieferungspraxis lieferte die Voraussetzungen dafür, dass die
päpstlichen Entscheidungen und ihre Begründungen in der Doppelwahlkrise von
1198 den Nachfolgern Innozenz' III. Orientierung in ähnlichen Problemsituationen
liefern konnten. Wir sind oben bereits darauf eingegangen, dass das Original-
register an der Kurie die Spuren späterer Benutzung im Zusammenhang mit der
Doppelwahl von 1257 erkennen läßt (auch wenn 1257 kein Papst die Geschicke der
Kirche lenkte, dessen Entschlußfreudigkeit mit der Innozenz' III. vergleichbar
gewesen wäre)S Im Sinne unserer Fragestellung läßt sich der Pontifikat Inno-
zenz' III. daher als eine bedeutende Etappe in der internen Traditionsbildung der
Regesta Pontificum Romanorum ab condita ecclesia ad annum post Christum natum
MCXCVIII, 2 Bde., hg. von P. Jaffe/W. Wattenbach, 2. Aufl. Leipzig 1885-1888; Regesta
Pontificum Romanorum, 2 Bde., hg. von A. Potthast, Berlin 1874-1875; vgl. dazu auch Th.
FRENZ, Papsturkunden des Mittelalters und der Neuzeit (Historische Grundwissenschaften
in Einzeldarstellungen 2), Wiesbaden 1986; vgl. zur päpstlichen Kanzlei unter Innozenz III.
auch: O. HAGENEDER, Studien und Vorarbeiten zur Edition der Register Papst Innozenz' 111.
2. Die äußeren Merkmale der Originalregister Innozenz' III., in: Mitteilungen des Instituts für
Österreichische Geschichtsforschung 65 (1957), S. 296-339; DERS., Quellenkritisches zu den
Originalregistern Innozenz' IIP, in: Mitteilungen des Instituts für Österreichische
Geschichtsforschung 68 (1960), S. 128-139; vgl. auch: Ch. R. CHENEY, Innocent III and
England, Stuttgart 1976; The Letters of Pope Innocent III (1198-1216) concerning England
and Wales. A Calendar with an Appendix of Texts, hg. von Ch. R. Cheney/M. G. Cheney,
Oxford 1967.
Vgl. dazu Regestum Innocentii III, ed. Kempf, S. XV-XVIII.