2. Akteure in der Außenpolitik: Straßburger Boten, Gesandte und Stadtschreiber
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Doch muss auch in Anbetracht dieser Möglichkeit die große Zeitspanne
berücksichtigt werden, die zwischen den Waldenserprozessen und dem Kon-
stanzer Konzil liegt. Ein Reintegrationsprozess, der erst etwa 15 Jahre später
einsetzte, erscheint durchaus fragwürdig. Zumal Blumenstein die Ereignisse des
Jahres 1400 offensichtlich gar keinen schwerwiegenden gesellschaftlichen
Schaden zugefügt hatten.450 Für eine derartige Reintegrationsmöglichkeit hätten
sich auch zuvor schon Gelegenheiten ergeben. Darüber hinaus ist auch infrage
zu stellen, ob man einen solchen Gesandten für besonders wichtige Gesandt-
schaften zum Konzil und sogar zu Papst Martin V. ausgewählt hätte. Weniger
verantwortungsvolle Gesandtschaften wären dafür sicherlich auch geeignet
gewesen. Tatsächlich war Blumenstein über Jahre für Straßburg in außeror-
dentlich bedeutsamen und schwierigen Angelegenheiten unterwegs. Den Hö-
hepunkt stellten Gesandtschaften zum Papst Martin V. dar, mit dem über den
Verbleib des Straßburger Bischofs im Anschluss an den Prozess in Konstanz
verhandelt wurde. Die Gesandtschaften führten ihn in diesem Kontext nach
Mantua und Florenz.451 Interessant ist, dass gerade Blumenstein als einziger
Straßburger Gesandter bei beiden Missionen dabei war. Im Verlauf der ersten
Mission wurden zwei Gesandte vom Rat aufgefordert, die Rückreise nach
Straßburg anzutreten. Der Stadtschreiber Meiger und Blumenstein sollten hin-
gegen ausdrücklich vor Ort bleiben.452 Die Teilnahme an diesen Gesandtschaften
muss mit bestimmten Fähigkeiten oder Eigenschaften von Johannes Blumenstein
Zusammenhängen. Möglicherweise war er gerade beim Konzil und am Papsthof
gut einsetzbar, da er vielleicht der lateinischen Sprache mächtig war oder sich in
kirchenrechtlichen Fragen gut auskannte. Wie bereits aufgezeigt wurde, war der
Stadtschreiber Ulrich Meiger aufgrund derartiger Kenntnisse gerade im Kontext
des Konzils als Gesandter auffällig häufig für Straßburg unterwegs. Ähnliche
Fähigkeiten waren vielleicht auch bei Blumenstein vorhanden. In jedem Fall war
er nicht über die sonst üblichen Wege - als vormaliger Amtsinhaber oder
Stadtschreiber - in den Dienst der Stadt gelangt.453
Auch die vorhandenen Belege zu seiner Person in der Korrespondenz jener
Jahre lassen so gut wie keine Rückschlüsse auf die Hintergründe für seine Tä-
tigkeit als Gesandter erkennen. Ebenso können nur wenige Aussagen zu seinen
Aufgaben innerhalb der Delegationen gemacht werden. Auffällig ist, dass Blu-
menstein zum Teil erst später zu den Gesandtschaften hinzustieß oder früher
wieder abreiste. Dies war deshalb der Fall, weil er Nachrichten zwischen Stadt
450 Diesen Umstand arbeitete Modestin selbst heraus, Modestin, Quellen, S. 233: „Was die Aus-
wirkungen des Waldenserprozesses betrifft, so lässt Blumensteins Lebenslauf überraschender-
weise keinen Knick erkennen [...]".
451 Vgl. hierzu bereits Modestin, Quellen, S. 236-238. Zur Gesandtschaftsreise nach Mantua im Jahr
1418: AVES, AA 167, 2; AVES, AA 1444, 1-4, 35, AVES, AA 1453, 7. Zur zweiten Gesandt-
schaftsreise nach Florenz im Jahr 1419: AVES, AA 1444, 13; AVES, AA 1453, 11, 16.
452 AVES, AA 167, 2: [...] und enpfelhen uch auch mit ernste daz mit namen ir her Johanns Rudolffvon
Endingen und auch du Jacop Mansz forderlich her heim zu uns Riten wollent und daz du Blumenstein
und auch ir Meister Ulrich zu hofe blibn sollent
453 Vgl. hierzu bereits Modestin, Quellen, S. 236.
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Doch muss auch in Anbetracht dieser Möglichkeit die große Zeitspanne
berücksichtigt werden, die zwischen den Waldenserprozessen und dem Kon-
stanzer Konzil liegt. Ein Reintegrationsprozess, der erst etwa 15 Jahre später
einsetzte, erscheint durchaus fragwürdig. Zumal Blumenstein die Ereignisse des
Jahres 1400 offensichtlich gar keinen schwerwiegenden gesellschaftlichen
Schaden zugefügt hatten.450 Für eine derartige Reintegrationsmöglichkeit hätten
sich auch zuvor schon Gelegenheiten ergeben. Darüber hinaus ist auch infrage
zu stellen, ob man einen solchen Gesandten für besonders wichtige Gesandt-
schaften zum Konzil und sogar zu Papst Martin V. ausgewählt hätte. Weniger
verantwortungsvolle Gesandtschaften wären dafür sicherlich auch geeignet
gewesen. Tatsächlich war Blumenstein über Jahre für Straßburg in außeror-
dentlich bedeutsamen und schwierigen Angelegenheiten unterwegs. Den Hö-
hepunkt stellten Gesandtschaften zum Papst Martin V. dar, mit dem über den
Verbleib des Straßburger Bischofs im Anschluss an den Prozess in Konstanz
verhandelt wurde. Die Gesandtschaften führten ihn in diesem Kontext nach
Mantua und Florenz.451 Interessant ist, dass gerade Blumenstein als einziger
Straßburger Gesandter bei beiden Missionen dabei war. Im Verlauf der ersten
Mission wurden zwei Gesandte vom Rat aufgefordert, die Rückreise nach
Straßburg anzutreten. Der Stadtschreiber Meiger und Blumenstein sollten hin-
gegen ausdrücklich vor Ort bleiben.452 Die Teilnahme an diesen Gesandtschaften
muss mit bestimmten Fähigkeiten oder Eigenschaften von Johannes Blumenstein
Zusammenhängen. Möglicherweise war er gerade beim Konzil und am Papsthof
gut einsetzbar, da er vielleicht der lateinischen Sprache mächtig war oder sich in
kirchenrechtlichen Fragen gut auskannte. Wie bereits aufgezeigt wurde, war der
Stadtschreiber Ulrich Meiger aufgrund derartiger Kenntnisse gerade im Kontext
des Konzils als Gesandter auffällig häufig für Straßburg unterwegs. Ähnliche
Fähigkeiten waren vielleicht auch bei Blumenstein vorhanden. In jedem Fall war
er nicht über die sonst üblichen Wege - als vormaliger Amtsinhaber oder
Stadtschreiber - in den Dienst der Stadt gelangt.453
Auch die vorhandenen Belege zu seiner Person in der Korrespondenz jener
Jahre lassen so gut wie keine Rückschlüsse auf die Hintergründe für seine Tä-
tigkeit als Gesandter erkennen. Ebenso können nur wenige Aussagen zu seinen
Aufgaben innerhalb der Delegationen gemacht werden. Auffällig ist, dass Blu-
menstein zum Teil erst später zu den Gesandtschaften hinzustieß oder früher
wieder abreiste. Dies war deshalb der Fall, weil er Nachrichten zwischen Stadt
450 Diesen Umstand arbeitete Modestin selbst heraus, Modestin, Quellen, S. 233: „Was die Aus-
wirkungen des Waldenserprozesses betrifft, so lässt Blumensteins Lebenslauf überraschender-
weise keinen Knick erkennen [...]".
451 Vgl. hierzu bereits Modestin, Quellen, S. 236-238. Zur Gesandtschaftsreise nach Mantua im Jahr
1418: AVES, AA 167, 2; AVES, AA 1444, 1-4, 35, AVES, AA 1453, 7. Zur zweiten Gesandt-
schaftsreise nach Florenz im Jahr 1419: AVES, AA 1444, 13; AVES, AA 1453, 11, 16.
452 AVES, AA 167, 2: [...] und enpfelhen uch auch mit ernste daz mit namen ir her Johanns Rudolffvon
Endingen und auch du Jacop Mansz forderlich her heim zu uns Riten wollent und daz du Blumenstein
und auch ir Meister Ulrich zu hofe blibn sollent
453 Vgl. hierzu bereits Modestin, Quellen, S. 236.