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Schriftführer zu vollziehen. Die gefaßten Leschlnsse werden von dem
Vorsitzenden bezw. Stellvertreter geschäftsmäßig erledigt.

8 U-

Neber die verwendung und Anlegung der Gelder beschließt die
Generalversammlung.

8 ^2.

Der Rechner leistet Zahlung auf Beschluß des Ausschusses unter
Deoretur des vorsitzenden. Die laut K 5 vorgelegte Nechnung wird durch
zwei von der Generalversammlung ernannte Dertrauensmänner geprüst.

Drncksehler: 12z K. 8 schreibe: „und mit Aenderuiigeii".

pierer'sche Hofbuchdruckerei. Ltepban Geibel L Lo. in Altenburg.
 
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