is Nach der schönen Untersuchung von Flamm, Zur Gesclhchtc der St.-Michaels-Kaplanei im Mün-
sterturm. Frhg. Münsterblätter 3,1907, S. 78iF Vgl. auch Kempf^ Das Frbg. Münster, 1926, S. 47.
Im Zusammenhang damit sei noch auf eines hingewiesen. Die Feststellung, daß der über dem
Michaelsgeschoß sich erhebende hohe Glockenstuhl vor den Umfassungsmauern aufgeführt als Geriist
seines Dastehens ohne umschlicßende Mauer init einer Verschalung umgeben war, wird gewöhnlich auf
die Studie von Adler über das Miinster 1881 zurückgeführt, so auch von Geiges, Fensterschmuck S. 71.
Demgegenüber ist darauf hinzuweisen, daß schon Bock (1868, S. 130, Anm. 1) die Erkcnntnis hat, daß
der innere Holzbau, der iiber dcr Michaelskapclle beginnt und in seinem oberen Teile den Glockenstuhl
befaßt, nach einem sachverständigen Urteile in einer, seiner stcinernen Umhtillung vorausgehenden
schon seit dem Jahre 1258 die Glocke aufgehängt gewesen sein.
Dies kann gesagt werden gegen Vollendung und Bcnutzung der Empore, wenn die Ewig-Licht-Stelle
auf die Empore bezogen wird. Nun hat aber neuerdings Hefele, Die Michaelskapelle im Freihurger
Münster im Lichte der Quellen. Zeitschrift Schauinsland 70, 1951/52 S. 41fL, 49., die Urkunde der
Ewig-Licht-Stiftung noch einmalquellcnkritisch untersucht undkoinmt zu dem Ergebnis, daß dasEwige
Licht gar nicht für die Michaelskapelle gedacht war, sondern für die Eingangshalle. Die Formulierung
der SteHe ,,undenan"spricht dafiir, in mittelalterlicherSpracheist „undenan" dieForm für unten (Lexer,
Mittelhochdcutsches Lexikon). Auch wäre wohl, wenn die Michaelskapelle in der Urkunde gemcint
und diese damals gebrauchsfähig gewesen wäre, nach Stiftung, Altar oder gottesdienstlicher Bestim-
mung als nähere Bezeichnung in der Urkundenstelle darauf hingewiesen worden. Die gegenteilige
Ansicht, daß doch die Empore gemeint sei, ist sehr unwahrscheinlich. Damit komrnt die Ewig-Licht-
Stellc für Entstehung, Benutzbarkeit und Einrichtungszeit der Empore gar nicht mehr in Betracht, wie
Eingangshalle bezieht, könnte man aus ihr eher umgekehrt auf dic Unbenutzbarkeit der MichaelskapeHe
zu dieserZeitschließen. Man könnte argumentieren, daß eher ein Ewiges Licht für die MichaelskapeHe
mit ihrer sakralen Bestimmung, als fiir dic Eingangshalle ohne diese Bestimmung gestiftet worden
wurde die Stiftung auf sie nicht iibertragen.
1? Schon im Jahre 1868 sprechen die Christlichen Kunsthlätter (Februar 1868, S. 102) davon: Die
Restauration des Freiburger Münsters: „Daß wir in der Vorhalle, und zwar in nächster Zeit, die Er-
wurde, läßt sich nicht feststellen.
15 Auch Moriz-Eichborn, S. 26 und 360, Anm. 45, erwähnt die Vermutung von Kempb daß das
Gewölbe einmal vcrletzt wordcn sei, wogegen ihm zu sprechen scheint, daß die Rippenansätze als Ab-
schluß kleine Figuren trugen. Weiter geht er auf die Stelle nicht ein.
iRa In der Rechnung „des Buws unser lieben Frawen Münster belangende allcs Einnemens und
Aussgebens von Weinachten anno 1603 biss widcrum weihnachten anno 1604" verzeichnet Herr
Gallus Wey, Procurator fabricae, unter „Aussgabe IngemeinKurzweg: Item dem Bildthauer zalt von
zweien Posten vier Köpfen und fünff Händen 5 lib". Dagegen hat in der Rechnung fiir 1609 der
Münster-Prokurator „itcm dem Bildschnitzler zalt, so er in der Vorkilchen am Bildwerk verdienet
46 lib. 19 ß." (Die Vorhalle d. Frb. Miinsters, Frb. Kath. Kirchenblatt, 1890, S. 247, Anm. 1.) Dieser
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sterturm. Frhg. Münsterblätter 3,1907, S. 78iF Vgl. auch Kempf^ Das Frbg. Münster, 1926, S. 47.
Im Zusammenhang damit sei noch auf eines hingewiesen. Die Feststellung, daß der über dem
Michaelsgeschoß sich erhebende hohe Glockenstuhl vor den Umfassungsmauern aufgeführt als Geriist
seines Dastehens ohne umschlicßende Mauer init einer Verschalung umgeben war, wird gewöhnlich auf
die Studie von Adler über das Miinster 1881 zurückgeführt, so auch von Geiges, Fensterschmuck S. 71.
Demgegenüber ist darauf hinzuweisen, daß schon Bock (1868, S. 130, Anm. 1) die Erkcnntnis hat, daß
der innere Holzbau, der iiber dcr Michaelskapclle beginnt und in seinem oberen Teile den Glockenstuhl
befaßt, nach einem sachverständigen Urteile in einer, seiner stcinernen Umhtillung vorausgehenden
schon seit dem Jahre 1258 die Glocke aufgehängt gewesen sein.
Dies kann gesagt werden gegen Vollendung und Bcnutzung der Empore, wenn die Ewig-Licht-Stelle
auf die Empore bezogen wird. Nun hat aber neuerdings Hefele, Die Michaelskapelle im Freihurger
Münster im Lichte der Quellen. Zeitschrift Schauinsland 70, 1951/52 S. 41fL, 49., die Urkunde der
Ewig-Licht-Stiftung noch einmalquellcnkritisch untersucht undkoinmt zu dem Ergebnis, daß dasEwige
Licht gar nicht für die Michaelskapelle gedacht war, sondern für die Eingangshalle. Die Formulierung
der SteHe ,,undenan"spricht dafiir, in mittelalterlicherSpracheist „undenan" dieForm für unten (Lexer,
Mittelhochdcutsches Lexikon). Auch wäre wohl, wenn die Michaelskapelle in der Urkunde gemcint
und diese damals gebrauchsfähig gewesen wäre, nach Stiftung, Altar oder gottesdienstlicher Bestim-
mung als nähere Bezeichnung in der Urkundenstelle darauf hingewiesen worden. Die gegenteilige
Ansicht, daß doch die Empore gemeint sei, ist sehr unwahrscheinlich. Damit komrnt die Ewig-Licht-
Stellc für Entstehung, Benutzbarkeit und Einrichtungszeit der Empore gar nicht mehr in Betracht, wie
Eingangshalle bezieht, könnte man aus ihr eher umgekehrt auf dic Unbenutzbarkeit der MichaelskapeHe
zu dieserZeitschließen. Man könnte argumentieren, daß eher ein Ewiges Licht für die MichaelskapeHe
mit ihrer sakralen Bestimmung, als fiir dic Eingangshalle ohne diese Bestimmung gestiftet worden
wurde die Stiftung auf sie nicht iibertragen.
1? Schon im Jahre 1868 sprechen die Christlichen Kunsthlätter (Februar 1868, S. 102) davon: Die
Restauration des Freiburger Münsters: „Daß wir in der Vorhalle, und zwar in nächster Zeit, die Er-
wurde, läßt sich nicht feststellen.
15 Auch Moriz-Eichborn, S. 26 und 360, Anm. 45, erwähnt die Vermutung von Kempb daß das
Gewölbe einmal vcrletzt wordcn sei, wogegen ihm zu sprechen scheint, daß die Rippenansätze als Ab-
schluß kleine Figuren trugen. Weiter geht er auf die Stelle nicht ein.
iRa In der Rechnung „des Buws unser lieben Frawen Münster belangende allcs Einnemens und
Aussgebens von Weinachten anno 1603 biss widcrum weihnachten anno 1604" verzeichnet Herr
Gallus Wey, Procurator fabricae, unter „Aussgabe IngemeinKurzweg: Item dem Bildthauer zalt von
zweien Posten vier Köpfen und fünff Händen 5 lib". Dagegen hat in der Rechnung fiir 1609 der
Münster-Prokurator „itcm dem Bildschnitzler zalt, so er in der Vorkilchen am Bildwerk verdienet
46 lib. 19 ß." (Die Vorhalle d. Frb. Miinsters, Frb. Kath. Kirchenblatt, 1890, S. 247, Anm. 1.) Dieser
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