Gertrud von Solms und Hartrad von Merenberg.
191
im Jahre 12458) seinen Vettern Heinrich und Marquard die Fischerei zu
Biskirchen und Eigenleute zu Hofhausen und Stockhausen; dies Pfand soll in
den erblichen Besitz der genannten Brüder übergehen, falls es nicht von Witte-
kind innerhalb von drei Jahren für 13 Mark Pfennige eingelöst worden ist.
Als ferner die Brüder Konrad und Wittekind von Merenberg am 9. Juli 12469)
auf alle Ansprüche auf die Güter zu Holzheim verzichten, die ihre Vorfahren
und deren Erben dem Kloster Arnsburg geschenkt haben, steht Marquard Graf
von Solms an der Spitze der Zeugenreihe. Weiterhin verkauft Wittekind von
Merenberg mit Zustimmung seiner Frau und seiner Kinder am 13. April 124910)
seinen Anteil an der Vogtei zu Ahrdt und seinen Anteil des Zehntens zu Naun-
heim mit Ausnahme des Weinzehntens seinen Verwandten Heinrich und Mar-
quard von Solms. Schliesslich verpfändet Konrad von Merenberg im Jahre 125011)
die Fischerei zu Stockhausen und Hofhausen mit einigen Leuten den Brüdern
Heinrich und Marquard von Solms.
Die älteren verwandtschaftlichen Beziehungen zwischen den Häusern Solms
und Merenberg finden also in einer ganzen Reihe von Urkunden ihren Nieder-
schlag. Freilich wird dadurch die Frage nach dorn Grade der Verwandtschaft
nur nachdrücklicher gestellt und keineswegs beantwortet. Denn die Ausdrücke
„Verwandte'4, „Vettern“ und „Neffen“ können uns keine klare Auskunft erteilen,
zumal nur die Bezeichnung „Verwandte“ bezw. „Consanguinei“ eine gute Über-
lieferung für sich hat, während die Ausdrücke „Vettern“ und „Neffen“ nur in
regestenartigen, höchstwahrscheinlich übersetzenden Aufzeichnungen des fünf-
zehnten und sechzehnten Jahrhunderts auftauchen. Uhlhorn konnte also mit
Recht diese allgemeinen Angaben für eine Klärung des durch den Ehedispens
gegebenen Problems äusser Acht lassen. Er glaubt aber, überhaupt auf eine
Erklärung der älteren verwandtschaftlichen Beziehungen zwischen Solms und
Merenberg verzichten zu müssen; nicht einmal „Vermutungen können ausge-
sprochen werden, da weder der Solmser noch der Merenberger Stammbaum
Anhaltspunkte geben“.12)
Uhlhorn wird mit der Feststellung, dass von Seiten des Solmser Materials,
für das er vollständige Erfassung angestrebt und auch innerhalb der in Frage
kommenden Zeit erreicht haben dürfte, keine wesentliche Förderung des Prob-
lems zu erwarten ist, recht haben. Er gibt jedoch einen vorzüglichen methodischen
Hinweis, indem er auf den Merenberger Stammbaum aufmerksam macht. Der
Uhlhorn vorliegende Stammbaum13) hat bereits den Vorzug reicher zu sein, als
der Solmser. Die Behauptung liesse sich wohl überhaupt erhärten, dass die
Nachrichten über die Merenberger reichlicher fliessen als die Erwähnungen der
Solmser. So wird man vornehmlich von einer weiteren Bearbeitung des Meren-
berger Materials eine Aufhellung der älteren Geschichte der Solmser erwarten
8) Uhlhorn, 1. o. 67.
9) Uhlhorn, 1. c. 65.
10) Uhlhorn, 1. c. 67.
n) Uhlhorn, 1. c. 67.
12) Uhlhorn, 1. c. 72.
ls) May: Nass. Ann. L. 136.
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im Jahre 12458) seinen Vettern Heinrich und Marquard die Fischerei zu
Biskirchen und Eigenleute zu Hofhausen und Stockhausen; dies Pfand soll in
den erblichen Besitz der genannten Brüder übergehen, falls es nicht von Witte-
kind innerhalb von drei Jahren für 13 Mark Pfennige eingelöst worden ist.
Als ferner die Brüder Konrad und Wittekind von Merenberg am 9. Juli 12469)
auf alle Ansprüche auf die Güter zu Holzheim verzichten, die ihre Vorfahren
und deren Erben dem Kloster Arnsburg geschenkt haben, steht Marquard Graf
von Solms an der Spitze der Zeugenreihe. Weiterhin verkauft Wittekind von
Merenberg mit Zustimmung seiner Frau und seiner Kinder am 13. April 124910)
seinen Anteil an der Vogtei zu Ahrdt und seinen Anteil des Zehntens zu Naun-
heim mit Ausnahme des Weinzehntens seinen Verwandten Heinrich und Mar-
quard von Solms. Schliesslich verpfändet Konrad von Merenberg im Jahre 125011)
die Fischerei zu Stockhausen und Hofhausen mit einigen Leuten den Brüdern
Heinrich und Marquard von Solms.
Die älteren verwandtschaftlichen Beziehungen zwischen den Häusern Solms
und Merenberg finden also in einer ganzen Reihe von Urkunden ihren Nieder-
schlag. Freilich wird dadurch die Frage nach dorn Grade der Verwandtschaft
nur nachdrücklicher gestellt und keineswegs beantwortet. Denn die Ausdrücke
„Verwandte'4, „Vettern“ und „Neffen“ können uns keine klare Auskunft erteilen,
zumal nur die Bezeichnung „Verwandte“ bezw. „Consanguinei“ eine gute Über-
lieferung für sich hat, während die Ausdrücke „Vettern“ und „Neffen“ nur in
regestenartigen, höchstwahrscheinlich übersetzenden Aufzeichnungen des fünf-
zehnten und sechzehnten Jahrhunderts auftauchen. Uhlhorn konnte also mit
Recht diese allgemeinen Angaben für eine Klärung des durch den Ehedispens
gegebenen Problems äusser Acht lassen. Er glaubt aber, überhaupt auf eine
Erklärung der älteren verwandtschaftlichen Beziehungen zwischen Solms und
Merenberg verzichten zu müssen; nicht einmal „Vermutungen können ausge-
sprochen werden, da weder der Solmser noch der Merenberger Stammbaum
Anhaltspunkte geben“.12)
Uhlhorn wird mit der Feststellung, dass von Seiten des Solmser Materials,
für das er vollständige Erfassung angestrebt und auch innerhalb der in Frage
kommenden Zeit erreicht haben dürfte, keine wesentliche Förderung des Prob-
lems zu erwarten ist, recht haben. Er gibt jedoch einen vorzüglichen methodischen
Hinweis, indem er auf den Merenberger Stammbaum aufmerksam macht. Der
Uhlhorn vorliegende Stammbaum13) hat bereits den Vorzug reicher zu sein, als
der Solmser. Die Behauptung liesse sich wohl überhaupt erhärten, dass die
Nachrichten über die Merenberger reichlicher fliessen als die Erwähnungen der
Solmser. So wird man vornehmlich von einer weiteren Bearbeitung des Meren-
berger Materials eine Aufhellung der älteren Geschichte der Solmser erwarten
8) Uhlhorn, 1. o. 67.
9) Uhlhorn, 1. c. 65.
10) Uhlhorn, 1. c. 67.
n) Uhlhorn, 1. c. 67.
12) Uhlhorn, 1. c. 72.
ls) May: Nass. Ann. L. 136.