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rechte hatten, während dem Pfalzgrasen die hohe oder Centobrigkeit zustand.
Deshalb zinsten ihm Wohl die betreffenden Wiesen und waren jederseits von
seinem Besitz begrenzt. Auch die Steinbach im Ziegelhäuser Thal lag noch
im Almendgebiet, weshalb wahrscheinlich eine dortige Privatmühle 2 Malter
„Mulehabern" an Jahreszins in Haber gab. Des Psalzgrafen Mühlen, Wie-
sen ec. wurden aber verpachtet gegen folgende, gewöhnlich auch an Martini
fällige Erbbestandsgelder: 1) „Ein Gulden von der Walkmulin in der Stein-
bech"; 2) von einer gewöhnlichen dortigen „Mulm" (Mahlmühle) 5 lib. lOß.h.
3) „Von der Wiesen in der Steinbech 4^2 lib. h." Eine spätere Randnotiz be-
sagt: „Ist abgangen und daruß der gros Sehe gemacht." (Die Herrschaft zog
also die verliehene Wiese wieder ein, um sie zur Anstauung eines Sees zu
verwenden, einem der drei großen, mit Forellen besetzten und bis um das Jahr
1800 bestandenen Fürstenweiher. Auch wurde am dortigen Fürsteubrunnen,
der noch den Namenszug des Kurfürsten Karl Theodor trägt, im 16. Jahr-
hundert das von Merian abgebildete herrschaftliche Lusthaus errichtet, dessen
Gewölbe jetzt einer profanen Wäscherei dienen. Vergl. N. Archiv II. S. 143.
Auch eine Glashütte entstand im 17. Jahrhundert bei der Grenze von Peters-
thal, wo auf einer Wiese noch Glasschlacken vorkommen, eine andere, von Peter-
Wenzel im 18. Jahrhundert gegründete, noch weiter oben in dem dadurch ent-
standenen Dorf Petersthal. Eine dritte lag beim Hasselbacher Hof, eine
vierte zwischen Schönau und Greins 4) „Peter Roscher von cim Wiesenstuck
in der Steinbech 12 ß. Heller"; 5) „des alten Roschers Erben von eim Rod
zum Roscher 1 Gulden." Diese Rodung eines Stückes Centalmendwalds lag
also nach Obigem bei Roschers Ziegelei im heutigen Dors Ziegelhausen, die
auch noch 1496 im Wormser Synodalregister mit Neuenheim ausgesührt wird.
Vgl. Oberrhein. Zeitschr. 27 S. 395. Wahrscheinlich hatte die Familie Roscher
das 1219 zwischen dem Berg Gihenge (jetzt Hanberg) und dem Neckar von den
Schönauer Mönchen an der Stelle der heutigen großen Dampfziegelei angelegte
Ziegelhaus, dem auch das Dorf Ziegelhausen seinen Ursprung verdankt, in
Erbbestand. Die zugehörige Lehmgrube, jenes Rod, lag, wie die heutige, aus
dem sogen. Heidenacker, oben beim jetzigen Kirchhof. Vgl. Gudenus, LMog-o
1). 107; 6) „Sechs Gulden von dem Kalksteinbruch ob Harlis, was vor (für,
statt) ein Gulden geben die Ziegler jerlich." Dazu wird nachgetragen Fol. 155 b
desselben Rentbuches, hinsichtlich der Wiedcrverleihung beim Tod eines der da-
maligen sechs Beständer: „Wann derselben einer, die Teil daran hant, von
Tods wegen abget, welcher denselben Teil erbt oder nimpt, sol den empfahen
mit eim Gulden, dem Lantschriber zu geben, jerlich in Martinszinsen Minem
gnodigen Herren zu verrechen (damit diesem der Laudschreiber die 6 Gulden
jährlichen Pachtgeldes verrechnen könne). Unter Kalkstein wurde nicht nur
solcher, sondern auch Backstein, bezw. kalkhaltiger Lehm, sogen. Löß verstanden,
wie er hinter dem Harlaß noch vorkommt und damals gebrannt wurde und
wie die Ausdrücke Kalk- und Erdengruben, Kalk- und Ziegelöfen oder -Scheuern
allgemein verwechselt wurden (vgl. N. Archiv II. S. 191). Zum Unterschied vom
obern oder „Roschers Ziegelhus" wird 1399 das des Zieglers Haman Harlaß
als „rüderes Zigelhus bi Nuwenburg" bezeichnet (vgl. oben S. 222 Anmerk.),
rechte hatten, während dem Pfalzgrasen die hohe oder Centobrigkeit zustand.
Deshalb zinsten ihm Wohl die betreffenden Wiesen und waren jederseits von
seinem Besitz begrenzt. Auch die Steinbach im Ziegelhäuser Thal lag noch
im Almendgebiet, weshalb wahrscheinlich eine dortige Privatmühle 2 Malter
„Mulehabern" an Jahreszins in Haber gab. Des Psalzgrafen Mühlen, Wie-
sen ec. wurden aber verpachtet gegen folgende, gewöhnlich auch an Martini
fällige Erbbestandsgelder: 1) „Ein Gulden von der Walkmulin in der Stein-
bech"; 2) von einer gewöhnlichen dortigen „Mulm" (Mahlmühle) 5 lib. lOß.h.
3) „Von der Wiesen in der Steinbech 4^2 lib. h." Eine spätere Randnotiz be-
sagt: „Ist abgangen und daruß der gros Sehe gemacht." (Die Herrschaft zog
also die verliehene Wiese wieder ein, um sie zur Anstauung eines Sees zu
verwenden, einem der drei großen, mit Forellen besetzten und bis um das Jahr
1800 bestandenen Fürstenweiher. Auch wurde am dortigen Fürsteubrunnen,
der noch den Namenszug des Kurfürsten Karl Theodor trägt, im 16. Jahr-
hundert das von Merian abgebildete herrschaftliche Lusthaus errichtet, dessen
Gewölbe jetzt einer profanen Wäscherei dienen. Vergl. N. Archiv II. S. 143.
Auch eine Glashütte entstand im 17. Jahrhundert bei der Grenze von Peters-
thal, wo auf einer Wiese noch Glasschlacken vorkommen, eine andere, von Peter-
Wenzel im 18. Jahrhundert gegründete, noch weiter oben in dem dadurch ent-
standenen Dorf Petersthal. Eine dritte lag beim Hasselbacher Hof, eine
vierte zwischen Schönau und Greins 4) „Peter Roscher von cim Wiesenstuck
in der Steinbech 12 ß. Heller"; 5) „des alten Roschers Erben von eim Rod
zum Roscher 1 Gulden." Diese Rodung eines Stückes Centalmendwalds lag
also nach Obigem bei Roschers Ziegelei im heutigen Dors Ziegelhausen, die
auch noch 1496 im Wormser Synodalregister mit Neuenheim ausgesührt wird.
Vgl. Oberrhein. Zeitschr. 27 S. 395. Wahrscheinlich hatte die Familie Roscher
das 1219 zwischen dem Berg Gihenge (jetzt Hanberg) und dem Neckar von den
Schönauer Mönchen an der Stelle der heutigen großen Dampfziegelei angelegte
Ziegelhaus, dem auch das Dorf Ziegelhausen seinen Ursprung verdankt, in
Erbbestand. Die zugehörige Lehmgrube, jenes Rod, lag, wie die heutige, aus
dem sogen. Heidenacker, oben beim jetzigen Kirchhof. Vgl. Gudenus, LMog-o
1). 107; 6) „Sechs Gulden von dem Kalksteinbruch ob Harlis, was vor (für,
statt) ein Gulden geben die Ziegler jerlich." Dazu wird nachgetragen Fol. 155 b
desselben Rentbuches, hinsichtlich der Wiedcrverleihung beim Tod eines der da-
maligen sechs Beständer: „Wann derselben einer, die Teil daran hant, von
Tods wegen abget, welcher denselben Teil erbt oder nimpt, sol den empfahen
mit eim Gulden, dem Lantschriber zu geben, jerlich in Martinszinsen Minem
gnodigen Herren zu verrechen (damit diesem der Laudschreiber die 6 Gulden
jährlichen Pachtgeldes verrechnen könne). Unter Kalkstein wurde nicht nur
solcher, sondern auch Backstein, bezw. kalkhaltiger Lehm, sogen. Löß verstanden,
wie er hinter dem Harlaß noch vorkommt und damals gebrannt wurde und
wie die Ausdrücke Kalk- und Erdengruben, Kalk- und Ziegelöfen oder -Scheuern
allgemein verwechselt wurden (vgl. N. Archiv II. S. 191). Zum Unterschied vom
obern oder „Roschers Ziegelhus" wird 1399 das des Zieglers Haman Harlaß
als „rüderes Zigelhus bi Nuwenburg" bezeichnet (vgl. oben S. 222 Anmerk.),