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Ortloff, Hermann
Lüge, Fälschung, Betrug: theoretisch und practisch in drei Abtheilungen dargestellt (Band 1): Rationell und empirisch dargestellt — Jena, 1862

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https://doi.org/10.11588/diglit.19997#0017
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Allgemeine Einleitung.

fe* ' §.i.

Ethischer Ausgangspunct.

Wahrheit, und Offenheit, Treue und Glauben, Redlichkeit und Ehr-
lichkeit im Handel und Wandel sind die grofsen Tugenden, welche der
Schöpfer als die festesten Rande des menschlichen Zusammenlebens dem
Menschen mit dem Erwachen des sittlichen Bewufstseins durch Sittenge-
bote in die Brust legt: wie sie die Grundbedingungen der Anniiberung
und innigeren Verbindung der' Einzelnen unter einander sind, so auch
sind sie die Pfeiler für das mächtige Gebäude des Staates. In Erkennt—
nifs ihrer Bedeutung nicht blofs für den Verkehr innerhalb des Staates,
sondern auch für die friedliche Coexistenz der Völker hatte der gröfste
Staatsweise des allen Roms, Numa, jene Tugenden in der Fides vereinigt
und personificirt und ihr als der Fides publica oder populi romani auf dem
Capitol neben dem Tempel des Jupiter einen Tempel errichtet, gleich der
Themis, Nemesis und anderen Gottheiten. Nicht blofs die mosaische
Gesetzgebung und das Christenthum lehren die Erhaltung jener Tugenden
als Gollesgebole, sondern alle weltlichen Gesetzgebungen des Alterthums
und der Neuzeit haben sie mit dem ihnen eigenen Schutz zu erhalten ge-
sucht. Wenn irgendwo die Religion und die Sittenlehre Einen Ausgangs-
punct mit d.em Recht gemein haben, wenn irgendwo die Aufgabe des letz-
teren, zur Bewahrung der sittlichen Begriffe vor ihrer Aufhebung mitzu-
wirken, hervortritt und irgendwo der Staat und die Kirche ein gemeinsa-
mes Interesse zu bethäligen haben, so ist es in der Erhaltung jener ethi-
schen Begriffe. Lüge und Verstellung, Falschheit und Mifstrauen, Un-
redlichkeit und Unehrlichkeit sind die ideellen Feinde aller" menschlichen
Gemeinschaft; fangen diese in einem Staatlichen an, die Herrschaft zu
erlangen, weil die Religion und Sittenlehre nicht mehr die Macht besitzen,
sie zu bekämpfen, dann ist es höchste Zeit, dafs der Staat von der vol-
len Kraft seines Rechtszwanges Gebrauch mache, ehe auch ihm das An-
H. Ortloff, Lüge, Fälschung, Betrug. ^
 
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