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Erste Abtheiiung. Die rationellen Grundlagen.

B. Die Wahrheitsverletzungen an sich und als Mittel
zu widerrechtlichen Zwecken.

§• 7.

1. Die Lüge und Vorenlhaltung der Wahrheit.

Der Lüge als der vorsätzlichen Veränderung der Wahrheit durch
die Sprache wurde bereits die Vorenlhaltung durch Unterdrückung der
Wahrheit, durch einfache Verneinung von Existenzen und Bejahung von
Nichtexislenzen, oder durch Schweigen, wo die Wahrheit zu sagen, das
Interesse Anderer fordert, zur Seite gestellt. Diese Modalitäten sind
allgemein bezeichnet Wahrheitsverletzungen durch die Sprache, entweder
durch deren Mifsbrauch oder durch ihren Nichtgebrauch. Die Motive zu
derartigen Wahrheilsverletzungen können sehr verschiedenartig sein.
Sind sie sittliche, so pflegt man häufig derartige Wahrheitsverletzungen
zu entschuldigen und in solchen Fällen von einer Nothlüge zu sprechen1). .
In der Regel sind jedoch die Motive zur Lüge und Vorenthaltung der
Wahrheit unsittliche, indem die zu erreichenden Zwecke, wozu die
Wahrheitsverletzungen durch die Sprache als Mittel dienen sollen, un-
sittlich sind. Aber auch selbst, wenn der Zweck ein sittlicher wäre und
derselbe auch auf anderen Wegen als durch die Wahrheitsverletzungen
mittelst der Sprache erreicht werden könnte, würde der Gebrauch die-
ser vielleicht aus Bequemlichkeit, Leichtsinn, Geringschätzung der Wahr-
haftigkeit, unsittlich sein. Daher wird die s. g. Nothlüge nur da zu
entschuldigen sein, wo zur Erreichung sittlicher Zwecke die Wahrheits-
verletzung das einzige zugängliche Mittel ist.

Wenn das Motiv zum Gebrauch dieses Mittels aber die Erreichung
widerrechtlicher Zwecke ist, welche meist auch unsittliche sind, so fällt
der Gebrauch desselben selbst in das Gebiet des Bechts, auch wenn die
verfolgten Zwecke thatsächlich nicht erreicht wurden. Der Rechtspolitik

1) Moralisten wollen auch die Nothlüge nicht entschuldigen ; s. indessen
selbst das auffallende Beispiel in Herders Gedicht: „Die Lüge", wo es am
Schlafs heifst :

,,Des Menschenfreundes Lüge in der Noth
Ist edler als des Menschenhassers Wahrheit !"

S. eine populäre aber gute Darstellung des Begriffs der Nothlüge in Gubitz'

Volkskalender 1860, S. 166 ff.
 
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