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C. Betrug. §. 25. Ansichten der Doctrin. 195

veranlagte. Wenn riicksichtlieh der Erweiterung des Begriffs des
Betrugs über blofs materielle Rechtsverletzungen beigestimmt wer-
den mufs, so fehlte es doch hier an einer Begrenzung; aber mehr
noch wird eine scharfe Begränzung des Betrugs gegen die Fälschimg
vermil'st.

Die gründlichste, wenn auch nicht immer eine befriedigende,
Lösung aller bisher über den Betrug ventilirlen Fragen verdankt die
Doctrin Es eher '). Nicht nur in der rationellen Darstellung, son-
dern auch in der empirischen und rechtspolitischen hat er Treffliches
geleistet und dem Dogma vom Betrug eine vollkommene Abrundung
gegeben. Dabei hat er durch die Rechtsvergleichung und Casuistik
eine Universalität gewonnen, die der Gesetzgebung und Doctrin ein
reiches Material liefert. Aufsei E
an guter systematischer Ordnun ="n ^^[j^^
Dingen in den Grundlagen Mar. E-^"

nauer eingegangen werden soll. =L ^^|j^N
Betrug zu definiren und zu zergli — ^
äufserte: „Sagen wir vielmehrE

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Betrugs, des Betrugs im engen = £ c
nicht ein gemachter, sondern e= a

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Bewnfstsein gegebener, und eb E~0
zerlegender sei." Dennoch hat eE—'

Fast gleichzeitig erschien di=-
me, die Lehre vom strafbaren = 01 "§
(1841), welche jedoch eine zieml=_ _
Dogmatik und anderer positiver Em O
gemeinerer Bedeutung ist. Da E -h-•
Dogmengeschichte eine gewisse E" C 5
hier in den Hauptkunden neben (= O 1

Nach Esch er umfafsl der E-
weiteren Sinn auch die Fälschun EJ9
engeren Sinn gegenüber. Auch bE-

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die Frage über die Strafbarkeit Em i_ <D
Allein schon hier traten Beide rüc E
die Criminalilät trügerischer HanflE

ging von der Beschaffenheit der iE 0$

Vorsehung dem Menschen gegcbE- ^

suchte nachzuweisen, dafs die LisE-^1 3 §,

widerrechtlich sei, wenn sie zui=_ Q

1) A. a. O. S. 53 - 288. -
H. Ortloi'f, Lüge, Fälschung, Betrug —

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