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i6
Mit wieviel Stufen erhob sich nun der Altar über den Fußboden des Altarplatzes?
Fünf Marmorstufen haben höchstens auf den Unterstufen Platz, die oberste schiebt sich
dann in die vorerwähnte Einklinkung des Tufskerns ein (bei b der Abbildung auf
S. 17). Da nun die um 10 cm über die angenommene fünfte Marmorstufe übergreifende
Hintermauerung wenigstens zwei Schichten in gleicher Flucht hochging, so könnte auf
der fünften Stufe wohl eine hochkantige Platte Platz finden, aber nicht das sicher
erkannte Fußprofil des Altarunterbaues (Abb. S. 18), dessen noch vorhandene Werk-
stücke an ihrer unteren Auflagerssäche 45 bis 55 cm messen. Dieses muß also an die
Stelle der fünften Stufe gesetzt werden, aber wohin? An die Vorderkante der vierten
Stufe oder soweit zurück, daß diese noch in ihrer ganzen Breite sichtbar war?
Auf der untersten Unterstufe lag, durch enggestellte Dübel gehalten, die erste
Marmorstufe. Die zweite war — nur noch an einer Stelle nachweisbar — mit der
dritten Unterstufe verklammert, mit der ersten Marmorstufe verdübelt. Die dritte Marmor-
stuse war ohne Verbindung mit ihrer Untermauerung, die vierte dagegen mit ihrer Unter-
stufe verdübelt, mit der in gleicher Höhe liegenden letzten Trachytstufe verklammert.
Die oberste Trachytstufe hat außer den nach vorn gerichteten Klammerlöchern noch
Dübellöcher, um das auf ihr liegende Bauglied zu halten. Es ist vorhin erwähnt, daß
dieses Bauglied keine Stufe, sondern das weiter unten zu besprechende Fußprofil des
Altarsockels war, auf dessen Oberseite, wie aus der Bearbeitung unzweifelhaft hervor-
geht, hochkantige Platten von etwa 25 cm Dicke standen. Legt man nun ein Werk-
stück dieses Profils — die untere Breite dieser Stücke beträgt bei dem größten erhaltenen
Stücke 55 cm, meistens 45 bis 48 cm — an die Vorderkante der vierten Marmorstufe
(vgl. B auf nebenstehender Abbildung), so reicht es mit seiner Hinterkante nicht bis auf
die fünfte Unterstufe, das Dübelloch dieser Stufe bleibt unbedeckt und zwecklos, eben-
falls unerklärbar ist dann die Auskerbung der Tuffhintermauerung. Zwischen der auf
dem Sockelglied flehenden Platte und der erhaltenen Vorderssucht des Tufskerns bleibt
ein Zwischenraum von etwa 40 cm frei.
Rückt man aber, wie in der Abbildung auf S. 17 bei A dargestellt, das Fußprofil
soweit nach innen, daß noch eine ganze Stufe frei wird, so faßt der Dübel der fünften
Unterstufe den Profilstein, dieser schiebt sich in die Auskerbung der Hintermauerung
hinein, die die Höhe des Profils hat, und das aufgehende Tuffmauerwerk des Kerns flößt
gegen die auf dem Fußgesims flehenden Orthostatenplatten. Die gewöhnliche Stellung
der Dübellöcher auf den Unterseiten der Fußgesimsstücke paßt bei dieser Anordnung zu
den erhaltenen Dübellöchern der fünften Unterstufe. Es erscheint mir hiernach nicht
zweifelhaft, daß erst nach vier vollständigen Stufen der Altarunterbau begann.
Bei der Wiederherstellung des Altars im Pergamon-Museum ist, hiervon ab-
weichend, nach Bohns Angaben die auf S. 17 in Abb. B dargestellte Anordnung mit
drei vollständigen und einer nur wenig unter dem Fußprofil hervorragenden Stufe aus-
geführt. Aus welchen Gründen Bohn diese Anordnung gewählt, ist aus seinen nach-
gelassenen Aufzeichnungen nicht zu ermitteln.
 
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